Pressemitteilung Aktuell 01. Juni 2023

EU: Votum für Lieferkettengesetz bietet Chance für Menschenrechtsschutz

Sieben Papierschnipel liegen nebeneinander. Auf ihnen steht: Lieferkettengesetz. Menschenrechte. Umweltschutz. Arbeitsschutz. Dumpinglöhne, Unter den Schnipseln liegen aneinandergereihte Büroklammern.

Die Zustimmung des Europäischen Parlaments zum Gesetzentwurf für das sogenannte "EU-Lieferkettengesetz", das die Verantwortung von Unternehmen in Hinblick auf Menschenrechte und Umwelt regelt, bewertet Amnesty International als positives Signal, Betroffene von Menschenrechtsverletzungen stärker zu unterstützen. Die Menschenrechtsorganisation fordert die EU auf, im weiteren Gesetzgebungsprozess verbleibende Schlupflöcher zu schließen, wie die Ausnahme von Unternehmen des Finanzsektors, die zivilrechtlich nicht für Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden haftbar gemacht werden können. Auch die Bundesregierung muss ihr  Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einlösen und nun auf höhere Standards hinwirken.

Kristina Hatas, Expertin für Wirtschaft und Menschenrechte bei Amnesty International in Deutschland, sagt:

"Das Europäische Parlament hat heute das klare Signal gesendet, Betroffene von Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen beim Zugang zu Gerechtigkeit zu unterstützen. Das sogenannte EU-Lieferkettengesetz ist ein wichtiges Rechtsinstrument, das dazu beitragen wird, dass größere Unternehmen strengere Menschenrechts- und Umweltstandards einhalten müssen. Die Unterstützung des Europäischen Parlaments für dieses Gesetz ist eine willkommene Entwicklung.

Zu begrüßen ist, dass der vom Parlament unterstützte Entwurf vorsieht, Hindernisse zu beseitigen, die es Betroffenen schwer machen, von Unternehmen verursachte Schäden vor Gericht geltend zu machen. So können Gerichte der EU-Mitgliedstaaten beispielsweise anordnen, dass ein Unternehmen, das im Verdacht steht, Schaden zu verursachen, Beweismaterial offenlegen muss. Ohne Zugang zu solchen Informationen wäre es sehr schwierig, Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden zur Verantwortung zu ziehen.

Dennoch gibt es große Schlupflöcher in der Gesetzgebung: Unternehmen des Finanzsektors können zivilrechtlich nicht für Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden haftbar gemacht werden. Die Unternehmen müssen auch mögliche Menschenrechtsverletzungen nicht berücksichtigen, die sich aus der Verwendung ihrer Produkte ergeben. Die politischen Entscheidungsträger*innen der EU müssen diese Versäumnisse dringend nachverhandeln.

Die Bundesregierung ist jetzt gefragt, ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einzulösen, und sich während der anstehenden Trilogverhandlungen für ein wirksames EU-Lieferkettengesetz entlang internationaler Standards einzusetzen."

Tweet der "Initiative Lieferkettengesetz", der auch Amnesty International als Trägerorganisation angehört:

Twitter freischalten

Wir respektieren deine Privatsphäre und stellen deshalb ohne dein Einverständnis keine Verbindung zu Twitter her. Hier kannst du deine Einstellungen verwalten, um eine Verbindung zu den Social-Media-Kanälen herzustellen.
Datenschutzeinstellungen verwalten

Hintergrund

Die EU-Richtlinie zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten hat das Potenzial, ein wegweisendes Rechtsinstrument zu werden, das die menschenrechtliche und umweltbezogene Verantwortung größerer Unternehmen in der EU regelt. Die vom EU-Parlament verabschiedete Fassung wird nun mit dem EU-Rat und der EU-Kommission verhandelt, bevor im Laufe des Jahres ein endgültiger Rechtstext erstellt wird.

Weitere Artikel