Meinungsfreiheit in Saudi-Arabien
Der saudi-arabische Blogger Raif Badawi
© Amnesty International
12. Januar 2015 - Am 9. Januar 2015 wurde der saudi-arabische Blogger Raif Badawi trotz weltweiter Proteste vor einer Moschee in Dschidda öffentlich mit Stockschlägen bestraft. Amnesty International verurteilt diesen abscheulichen Akt der Grausamkeit und Erniedrigung.
Der Blogger Raif Badawi war am 7. Mai 2014 zu zehn Jahren Haft, 1000 Stockschlägen und weiteren Strafmaßnahmen verurteilt worden, weil er eine Online-Plattform zum öffentlichen Meinungsaustausch gegründet und - so die Anklage - Beiträge veröffentlicht hat, die "den Islam beleidigten".
Nach Zeugenaussagen wurde Raif Badawi am 9. Januar im Anschluss an das Freitagsgebet in Handschellen vor die Moschee in Dschidda gebracht. Inmitten einer Menschenmenge und bewacht von einigen Sicherheitsbeamten erhielt er 50 Hiebe mit dem Stock. Diese grausame Prozedur dauerte etwa 15 Minuten. Anschließend wurde er in einen Bus zurückgebracht und weggefahren.
Said Boumedouha, stellvertretender Direktor der Abteilung Mittlerer Osten und Nordafrika von Amnesty International, bezeichnete die Stockschläge als abscheulichen Akt der Grausamkeit und erinnerte daran, dass das Völkerrecht solch erniedrigende Strafen verbietet.
"Saudi-Arabien hat sich über Appelle aus der ganzen Welt hinweggesetzt, auf die Stockschläge gegen Raif Badawi zu verzichten, und hat damit eine unglaubliche Respektlosigkeit gegenüber den grundlegendsten Menschenrechtsprinzipien an den Tag gelegt."
Raif Badawi ist ein gewaltloser politischer Gefangener, dessen einziges "Verbrechen" darin bestand, dass er von seinem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht hatte, indem er eine Website als Diskussionsforum gründete. Deswegen war er am 7. Mai 2014 vor dem Strafgericht in Dschidda zu zehn Jahren Haft und 1000 Stockschlägen verurteilt worden. Diese sollen ihm nun in "Sitzungen" zu je 50 Hieben im Abstand von mindestens jeweils einer Woche verabreicht werden.
Amnesty International fordert seine unverzügliche und bedingungslose Freilassung.
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