Aktuell Russische Föderation 26. Juni 2014

Russland: Gefangene im Bolotnaja-Verfahren verlieren Berufungsverfahren

2013: Amnesty Frankreich projiziert ein Bild von Vladimir Akimenkov, Artiom Saviolov und Mikhail Kosenko an die Russ. Botschaft

2013: Amnesty Frankreich projiziert ein Bild von Vladimir Akimenkov, Artiom Saviolov und Mikhail Kosenko an die Russ. Botschaft

26. Juni 2014 - Acht Demonstranten, die im Zusammenhang mit den Bolotnaja-Protesten im Mai 2012 zu Haftstrafen verurteilt wurden, sind auch im Berufungsverfahren gescheitert. Das Moskauer Stadtgericht bestätigte das Urteil aus erster Instanz in großen Teilen. Nur für zwei Inhaftierte reduzierte das Gericht die Freiheitsstrafen. Zur gleichen Zeit entschied dagegen ein Gericht bei Moskau, dass Mikhail Kosenko die Psychiatrie verlassen kann, in die er von russischen Behörden zwangseingewiesen wurde. Amnesty International hatte sich für seine Freilassung eingesetzt.

Am 20. Juni 2014 hielt das Moskauer Stadtgericht die erstinstanzliche Verurteilung von sieben Männern und einer Frau im Wesentlichen aufrecht. Die acht Demonstranten waren im Zusammenhang mit den Protesten gegen die Amtseinführung von Präsident Putin am 6. Mai 2012 auf dem Moskauer Bolotnaja-Platz zu Haftstrafen verurteilt worden. Gegen Andrey Barabanov, Yaroslav Belousov, Sergey Krivov, Denis Lutskevich, Aleksey Polikhovich, Artiom Saviolov und Stepan Zimin waren im Februar 2014 wegen "Beteiligung an Massenunruhen" und "Gewaltausübung gegen Polizisten" Freiheitsstrafen zwischen zweieinhalb und vier Jahren verhängt worden. Die Vollstreckung der gegen ihre Mitangeklagte Aleksandra Naumova verhängten Freiheitsstrafe von drei Jahren war zur Bewährung ausgesetzt worden. Die meisten der Verurteilten saßen zum Zeitpunkt des ersten Urteils bereits seit mehr als eineinhalb Jahren in Untersuchungshaft.

"Dass jetzt lediglich die Haftstrafen von Sergey Krivov and Yaroslav Belousov reduziert wurden, sendet ein klares Zeichen an die russische Gesellschaft, sich mit regierungskritischen Demonstrationen zurückzuhalten", sagte Peter Franck, Russlandexperte von Amnesty International. Die Organisation hatte schon das erstinstanzliche Verfahren als politisch motiviert kritisiert und Verletzungen des Rechts auf ein faires Verfahren gerügt.

Am 6. Mai 2012 war es am Rande der Demonstration zu Gewalttätigkeiten gekommen. Die Strafverfolgungsbehörden hatten in der Folge nicht nur wegen "Gewaltausübung gegen Polizisten", sondern auch wegen des schwerwiegenden Delikts der "Beteiligung an Massenunruhen" ermittelt.

Nach Auffassung von Amnesty International kann im Zusammenhang mit der Demonstration von "Massenunruhen" keine Rede sein. Auch eine Beteiligung an Gewalttätigkeiten gegenüber Polizisten konnte den Verurteilten nicht nachgewiesen werden. Soweit daran im Hinblick auf Andrey Barabanov Zweifel bestehen können, hat er bereits jetzt mehr Zeit in Haft verbracht als ihm wegen des Delikts der Gewaltausübung gegen Polizisten auferlegt wurde. Er ist deswegen genauso wie die anderen Inhaftierten, die Amnesty International als gewaltlose politische Gefangene ansieht, sofort und bedingungslos freizulassen.

Erst vor kurzem hatte Amnesty International in dem Anfang Juni veröffentlichten Bericht "A right, not a crime: violations of the right to freedom of assembly in Russia." Verschärfungen des Demonstrationsrechts und zunehmende Verhaftungen regierungskritischer Demonstrierender beklagt.

Gute Nachrichten gibt es dagegen im Fall von Mikhail Kosenko, der die psychiatrische Einrichtung, in die er zwangseingewiesen wurde, verlassen kann. Kosenko wurde am 8. Juni 2012 verhaftet und in Untersuchungshaft genommen, nachdem auch er friedlich an den Protesten auf dem Bolotnaya-Platz teilgenommen hatte. Am 8. Oktober 2013 wurde er der "Beteiligung an Massenunruhen" und der "Gewaltausübung gegen Polizisten" schuldig gesprochen. Wegen einer längst bekannten und bis dahin immer ambulant behandelten psychischen Erkrankung ordnete das Gericht seine Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung an. Zur Begründung bezog es sich auf ein psychiatrisches Gutachten, in dem unter anderem die politischen Überzeugungen Kosenkos als Beleg für seine Erkrankung herangezogen wurden. Ähnlich wurde in der Sowjetunion gegenüber Dissidenten argumentiert. Am 25. März 2014 bestätigte das Moskauer Stadtgericht das Urteil in zweiter Instanz.

Auch in seinem Fall ist Amnesty International überzeugt, dass er nicht an den gewalttätigen Ausschreitungen beteiligt war. Die Organisation betrachtete ihn als gewaltlosen politischen Gefangenen und setzte sich für seine bedingungslose und sofortige Freilassung ein.

In der psychiatrischen Einrichtung gelangte man zu der Überzeugung, dass keine psychiatrische Erkrankung Kosenkos vorliegt, die eine stationäre Behandlung erfordert und beantragte beim Gericht seine Entlassung. Diesem Antrag wurde am 11. Juni 2014 stattgegeben. Nachdem auch die Staatsanwaltschaft dagegen keine Rechtsmittel eingelegt hat, wird er nun innerhalb des nächsten Monats aus der psychiatrischen Einrichtung entlassen.

"Danke Euch allen für Eure guten Wünsche, für die Hilfe, die Unterstützung und die Anteilnahme! Heute gab es ein unvorstellbares Ereignis: Das Gericht entschied, dass Mischa nach Hause kommen und seine Behandlung hier fortsetzen kann. Das ist das Ergebnis aller Bemühungen und des Einsatzes sehr vieler Menschen!" schrieb Mikhail Kosenkos Schwester Xenia Kosenko am 11. Juni 2014.

Hier finden Sie den vollständigen Bericht "A right, not a crime: violations of the right to freedom of assembly in Russia." (PDF, englisch, 40 Seiten).

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