Bradley Manning: USA müssen Anklage "Unterstützung des Feindes" fallen lassen
Bradley Manning ist unteranderem der "Unterstützung des Feindes" angeklagt
© BRENDAN SMIALOWSKI/AFP/Getty Images
12. Juli 2013 - Die US-Regierung sollte die schwersten Vorwürfe gegen den Soldaten Bradley Manning umgehend fallen lassen, sagte Amnesty International nach Abschluss der Beweisaufnahme.
"Wir haben die Beweismittel beider Seiten einsehen können und es ist sehr deutlich geworden, dass der Vorwurf der "Unterstützung des Feindes" jeder Grundlage entbehrt. Die US-Regierung muss diesen Anklagepunkt fallen lassen", so Widney Brown, Leiterin der Abteilung für Internationales Recht und politische Strategien im Internationalen Sekretariat von Amnesty International in London.
Mannings Rechtsbeistände haben die Richterin in einer am Wochenende eingereichten Antragsschrift aufgefordert, diesen und andere Anklagepunkte fallen zu lassen.
"Die Staatsanwaltschaft sollte jetzt", fuhr Widney Brown fort, "einen gründlichen Blick auf ihre Anklageschrift werfen und alle weiteren Anklagepunkte fallen lassen, die das vorgelegte Beweismaterial nicht erhärten konnte."
Vergangene Woche zog die Staatsanwaltschaft bereits den Anklagepunkt zurück, Manning habe geheime Unterlagen an einen "Staatsfeind" weitergegeben.
Um den Anklagepunkt, Manning habe "den Feind unterstützt", unter Beweis zu stellen, muss die US-Regierung nachweisen, dass Manning Geheiminformationen an einen Feind weitergegeben hat, mit denen den USA geschadet werden könnten, und dass er dies wissentlich und mit einem "allgemein böswilligen Vorsatz" getan hat, wie die Vorsitzende Richterin Denise Lind sich ausdrückte.
Der Staatsanwaltschaft ist es während des ganzen Verfahrens nicht gelungen, diesen Anklagepunkt zu erhärten. Ihre Zeuginnen und Zeugen sagten wiederholt vor Gericht aus, dass es für sie keinerlei Hinweise darauf gegeben habe, dass Manning mit Al-Qaida oder anderen Terrorgruppen sympathisierte, dass er sich zu keiner Zeit illoyal gegenüber seinem Land geäußert habe, dass sie keine Hinweise darauf haben, dass er Verbindungen zu einer anderen als der eigenen Regierung gehabt habe, und dass sie keinen Grund zu der Annahme haben, dass er jemals Geld für die von ihm enthüllten Informationen erhalten hat.
Hingegen sagten ZeugInnen der Regierung beispielsweise aus, dass Manning in der LGBT-Szene aktiv sei und politisch "äußerst demokratische Überzeugungen" habe.
"Dass die US-Regierung ihm 'Unterstützung des Feindes' vorwirft, ist abwegig, überrascht aber nicht", meint Widney Brown. "Was hingegen überrascht ist, dass die Staatsanwaltschaft, die verpflichtet ist, im Interesse der Gerechtigkeit zu handeln, die These unterstützt hat, es könne einer 'Unterstützung des Feindes' gleichkommen, wenn Informationen ins Internet gestellt werden – ob bei Wikileaks, in einem persönlichen Blogbeitrag oder auf der Website der New York Times."
Tatsächlich wirkte es manchmal so, als stellte die Staatsanwaltschaft nicht Manning sondern Wikileaks vor Gericht. Verschwörung mit Wikileaks oder einem anderen Akteur zählt nicht zu den gegen Manning erhobenen Anklagepunkten, daher erschließt sich nicht, welche Relevanz dieser Aspekt der Anklageschrift besitzt.
Auch bei minderschweren Anklagepunkten fiel der US-Regierung die Beweislegung nicht leicht. Manning werden unter anderem der Einsatz nicht autorisierter Software und andere mutmaßliche Verstöße gegen ähnliche Vorschriften vorgeworfen. Doch ein Geheimdienstmitarbeiter und Zeuge der Anklage gab vor Gericht an, dass wenigstens ein Programm, das Manning angeblich rechtswidrig auf seinem Computer installiert hatte, von allen GeheimdienstkollegInnen in Mannings Team verwendet wurde. Vor Gericht wurde zudem gesagt, dass die Nutzung weiterer von Manning eingesetzter Software nicht ausdrücklich durch die Befehlshabenden untersagt worden war.