Amnesty-Stellungnahme zum Referentenwurf zur Umsetzung der Qualifikationsrichtlinie
22. Februar 2013 - Die sogenannte Qualifikationsrichtlinie (Richtlinie 2004/83/EG) legt Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes fest. Diese Richtlinie ist überarbeitet worden und in dieser Neufassung bis Ende Dezember 2013 im deutschen Recht umzusetzen. Ihr Ziel ist es, europaweit dieselben Standards dafür festzulegen, wann jemand als verfolgt oder international schutzberechtigt gilt.
Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat Ende Januar einen Referentenentwurf vorgelegt, mit dem die neugefasste Qualifikationsrichtlinie (Richtlinie 2011/95/EU) umgesetzt werden soll. Amnesty hat dazu trotz der sehr kurzen Frist Stellung genommen.
Erfreulich ist, dass durch die Vorgaben der Richtlinie die Rechte subsidiär Geschützter an die von Asylberechtigten und Flüchtlingen in weiten Teilen angeglichen werden. Allerdings versäumt es das BMI die für die Harmonisierung des europaweiten Flüchtlingsschutzes einschlägige Rechtsprechung vom Europäischen Gerichtshof und dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof umzusetzen. So erhalten Asylsuchende, die in einen anderen EU-Mitgliedsstaat überstellt werden sollen, noch immer keinen wirksamen Eilrechtsschutz. Auch das von uns kritisierte Flughafenverfahren wird beibehalten.
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