Die Menschenrechtslage in Polen
Militärflughafen in Szymany: Hinweise auf CIA-Geheimgefängnisse in Polen
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Mai 2012 - In Polen haben rassistische und fremdenfeindliche Übergriffe zugenommen. Nur selten werden diese Vergehen strafrechtlich verfolgt. Amnesty International kritisiert außerdem, dass die Untersuchungen zur Beteiligung Polens am CIA-Programm für außerordentliche Überstellungen und Geheimgefängnisse noch immer sehr intransparent ablaufen und Opfer nicht ausreichend beteiligt werden. Amnesty International ist zudem besorgt darüber, dass Frauen in vielen Fällen der Zugang zu legalen Möglichkeiten des Schwangerschaftsabbruchs verwehrt wird.
Zunahme rassistischer und fremdenfeindlicher Übergriffe
Die Anzahl rassistischer und fremdendfeindlicher Übergriffe gegen Muslime, Roma und Menschen afrikanischen Ursprungs hat in den letzten Jahren zugenommen. Im Oktober 2011 beklagte die Ombudsperson in Polen diesen Anstieg verbaler und gewalttätiger Angriffe und forderte den Generalstaatsanwalt auf, die notwendigen Maßnahmen gegen diese Vergehen zu ergreifen.
Noch immer werden rassistische und fremdenfeindliche Übergriffe häufig nicht strafrechtlich verfolgt. Auch der UN-Menschenrechtsausschuss äußerte sich im Oktober 2010 besorgt darüber, dass der Rassenhass in Polen zunehme, es aber nur selten zu Ermittlungsverfahren und einer strafrechtlichen Verfolgung solcher Vergehen komme. Zudem verwies der Ausschuss auf die Diskriminierung von Roma in den Bereichen Wohnen, Bildung und Beschäftigung.
Auch bei Sportveranstaltungen kam es immer wieder zu rassistischen und fremdenfeindlichen Übergriffen. So beschimpften Fans der Fußballclubs aus Warschau, Krakau, Breslau, Posen, Danzig und anderer Städten in Polen schwarze Spieler mit den Worten "Nigger", "Affen", "Gorillas", "Asphalt" und warfen Bananen auf sie. Sie bedienten sich außerdem antisemitischer Slogans und zeigten Poster mit rassistischen Symbolen.
- Am 23. Mai 2010 wurde ein mit einer Polin verheirateter nigerianischer Händler von der Polizei erschossen. Im Rahmen einer Routinekontrolle wollte die Polizei offenbar prüfen, ob sich die Händler auf einem Warschauer Markt legal in Polen aufhielten. Laut Augenzeugenberichten verhaftete die Polizei dabei unterschiedslos alle schwarzen Personen, die sich auf dem Markt aufhielten.
Medienberichten zufolge soll ein Kampf ausgebrochen sein, nachdem zwei der Migranten die Polizisten attackiert haben. Ein vorläufiger Polizeibericht gab an, dass der Schuss, der den Nigerianer tödlich traf, sich im Zuge des Kampfes gelöst habe, als der Nigerianer nach der Waffe griff. Die Polizei argumentiert, in Notwehr gehandelt zu haben. Die Untersuchung des Vorfalls läuft noch.
Beteiligung am CIA-Programm für außerordentliche Überstellungen und Geheimgefängnisse
Nach dem 11. September 2001 hat der US-amerikanische Geheimdienst CIA Terrorismusverdächtige mit dem Ziel verschleppt, diese nicht vor ein Gericht zu bringen, sondern anderen Regierungen zur Befragung zu übergeben oder die Verdächtigen durch das rechtswidrige Festhalten davon abzuhalten, terroristische Aktivitäten zu entwickeln.
Im Rahmen dieses sogenannten Rendition-Programms wurden Menschen illegal in einem Land festgenommen und illegal in ein anderes Land überstellt, wo sie häufig verschwanden. Dutzende der Verschwundenen wurden in Geheimgefängnissen festgehalten, die die CIA auf fremdem Boden betrieben hatte.
Das Rendition-Programm wäre ohne die Beteiligung, die Duldung oder das Wegschauen europäischer Staaten nicht durchführbar gewesen. Es gibt stichhaltige Hinweise darauf, dass CIA-Geheimgefängnisse auch in Polen eingerichtet wurden. In diesen Geheimgefängnissen sollen verschwundene Terrorismusverdächtige unter unmenschlichen Bedingungen festgehalten und gefoltert worden sein. Jahre lang wusste niemand, wo die verschleppten Männer waren.
Nachdem die polnischen Behörden jahrelang die Beteiligung an dem CIA-Programm abgestritten hatten, leitete die Staatsanwaltschaft 2008 eine Untersuchung ein. Dies ist grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings wird die Untersuchung nach wie vor zu großen Teilen geheim durchgeführt. Und obwohl die Staatsanwaltschaft zwei Männer offiziell als "Opfer" anerkannt hat, konnten sich die beiden Männer und ihre Rechtsanwälte nach eigenen Angaben nicht genügend in die Untersuchung einbringen.
Sexuelle und reproduktive Rechte
Frauen wird häufig der Zugang zu legalen Möglichkeiten zum Schwangerschaftsabbruch sowie zur Gesundheitsfürsorge für sexuelle und reproduktive Gesundheit verwehrt. Abtreibungen sind nur unter drei eng gefassten Umständen legal: wenn die Gesundheit der Mutter bedroht ist, wenn der Fötus Anzeichen einer lebensbedrohlichen oder unheilbaren Krankheit oder Behinderung aufweist oder wenn die Schwangerschaft Folge einer Vergewaltigung ist. Fehlende Informationen und verzögerte oder falsche Entscheidungen von Ärzten, die kaum anfechtbar sind, verwehren Frauen jedoch häufig den Zugang zu diesen begrenzten Möglichkeiten.
- Im Fall der schwangeren R.R. entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), dass Polen das Recht, weder Folter noch unmenschlicher Behandlung unterworfen zu werden, sowie das Recht auf Privat- und Familienleben verletzt habe. R.R. war der rechtzeitige Zugang zu genetischen Tests verweigert worden. Nach Ansicht des EGMR musste R.R. aufgrund der Verzögerung und Verweigerung durch das medizinische Fachpersonal Wochen schmerzhafter Ungewissheit in Bezug auf ihre Gesundheit, die des Fötus und die Zukunft ihrer Familie durchleiden. Diese Behandlung sei mit Erniedrigung gleichzusetzen. Das Kind kam mit dem Turner-Syndrom zur Welt und R.R. wurde von ihrem Ehemann verlassen. Der Gerichtshof betonte, da das polnische Gesetz in Fällen fötaler Schädigung einen Schwangerschaftsabbruch erlaube, müssten einer Schwangeren umfassende und verlässliche Informationen über die Gesundheit des Fötus zugänglich sein.