Aktuell Iran 01. Juni 2010

Iran darf Anwalt nicht für Kritik an Hinrichtung jugendlicher Straftäter inhaftieren

6. Mai 2010 - Weil er sich in Interviews mit internationalen Medien gegen die Hinrichtung eines Jugendlichen ausgesprochen hat, wurde der Rechtsanwalt am 1. Mai inhaftiert. Amnesty International fordert die iranischen Behörden auf, den Menschenrechtsverteidiger Mohammad Olyaeifard umgehend aus der Haft zu entlassen.

Mohammad Olyaeifard wurde er der 'Propaganda gegen das System' für schuldig befunden und muss nun eine einjährige Gefängnisstrafe verbüßen.. Das Urteil wurde dem Anwalt von Mohammend Olyaeifard nicht mitgeteilt – ein klarer Verstoß gegen iranisches Recht. Mohammad Olyaeifard selbst meint, er sei für ein Interview mit dem persischen Rundfunksender "Stimme Amerikas" verurteilt worden, indem er sich kritisch über die Hinrichtung seines Klienten, dem jugendlichen Straftäters Behnoud Shojaee, äußerte. . Behnoud Shojaee, wurde wegen eines Mordes zum Tode verurteilt, den er im Alter von 17 Jahren begangen hatte.

"Die Inhaftierung von Mohammad Olyaeifard sendet an Anwälte im Iran eine abschreckende Botschaft. Sie müssen Repressalien fürchten, sollten sie sich trauen, Missbräuche oder Fehlurteile der Justiz anzuprangern," sagte Hassiba Hadj Sahraoui, stellvertretende Direktorin für den Mittleren Osten und Nordafrika von Amnesty International . "Er hat nichts getan, als die Welt darauf hinzuweisen, dass der Iran seit 1990 45 Mal internationales Recht verletzt und jugendliche Straftäter hingerichtet hat. Mohammad Olyaeifard wurde allein wegen der friedlichen Ausübung seines Rechtes auf freie Meinungsäußerung inhaftiert. Er muss unverzüglich und bedingungslos freigelassen werden."

Kurze Zeit nach seinem Interview wurde Mohammad Olyaeifard zu einem Verhör geladen, da die Teheraner Staatsanwaltschaft gegen ihn Klage erhoben hatte. Im November 2009 wurde er inhaftiert und angeklagt , kam jedoch nach Zahlung einer Kaution von etwa 50.000 US-Dollar wieder frei. Am 7. Februar 2010 wurde er vom Revolutionsgericht in Teheran zu einem Jahr Gefängnis verurteilt, am 8. März 2010 wurde er wieder in Haft genommen. Nach sechs Tagen kam er frei, da sein Anwalt nicht über die Verurteilung informiert worden war.

Wie sein Anwalt, Abdolfattah Soltani, der persischen Abteilung (Deutsche Welle’s Persian service) der Deutschen Welle berichtete, wurde Mohammad Olyaeifard am 1. Mai erneut in Haft genommen, als er sich mit einem Gerichtsbeamten des Teheraner Revolutionsgerichts treffen wollte. Er befinde sich jetzt in Sektion 350 des Evin Gefängnisses.

Mohammad Olyaeifard hat viele politische Gefangene und jugendliche Straftäter verteidigt, die für Taten zum Tode verurteilt worden waren, die sie im minderjährigen Alter begangen hatten. Wegen seiner Arbeit ist Mohammad Olyaeifard bereits früher verfolgt worden. Er wurde verhört und der 'Verbreitung von Lügen' angeklagt, da er die Folter an einem Klienten verurteilt und sich kritisch über Exekutionen jugendlicher Straftäter im Iran geäußert hatte.

Amnesty International forderte die iranischen Behörden auf, Mohammad Olyaeifard während seiner Haft Kontakt zu Familie und Rechtsanwälten zu gewährleisten. Außerdem muss er ausreichend medizinische Versorgung erhalten, da er an schwerer Migräne leidet und regelmäßige Medikamente benötigt. Am4. März erlitt er eine Ohnmacht.

Die iranischen Behörden haben die schweren Einschränkungen der Meinungsfreiheit nach den strittigen Präsidentschaftswahlen im vergangenen Juni noch verstärkt. Politiker sowie Studenten, Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und Rechtsanwälte, wie Mohammad Ali Dadkhah, Abdolfattah Soltani und Mohammad Mostafaei, wurden inhaftiert und später auf Kaution freigelassen.

Der Inhaftierung von Mohammad Olyaeifard gingen Versuche der iranischen Behörden voraus, die Unabhängigkeit der iranischen Anwaltskammer (Iranian Bar Association) zu untergraben. Unter anderem wurden Kandidaturen für hohe Ämter (in der Vereinigung) verboten.

"Dieser letzte Schachzug der iranischen Behörden zeigt die ständige Ausweitung der Unterdrückung im Iran. Er zeigt weiterhin, dass kein Bereich vor ihr geschützt ist. Die Behörden versuchen, jeden zum Schweigen zu bringen, der sie kritisiert: Menschenrechtsorganisationen und ihre Mitglieder, Journalisten, Oppositionelle, Studenten und Frauenrechtsverteidiger sind zum Zielobjekt geworden. Jetzt sind Rechtsanwälte an der Reihe", sagte Hassiba Hadj Sahraoui.

Die Grundsätze der UN (UN Basic Principles of Lawyers) zur Arbeit der Rechtsanwälte legen nicht nur fest, dass Anwälte ihre Arbeit "ohne Einschüchterung, Behinderung, Schikane oder unzulässiger Beeinflussung" ausüben können müssen. Auch das Recht auf freie Meinungsäußerung – eingeschlossen "das Recht zur Teilnahme an öffentlichen Diskussionen über Rechtsangelegenheiten, Justizverwaltung sowie Förderung und Schutz der Menschenrechte" – ist durch den UN Grundsatz gedeckt.

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