17 Uiguren noch immer in Guantánamo
17 Uiguren aus der autonomen Region Xinjiang im Westen Chinas werden seit 2002 ohne Anklage und Gerichtsverfahren in Guantánamo gefangen gehalten. Zwischen 2003 und 2008 hat die US-Regierung mehrfach öffentlich festgestellt, dass es sich bei diesen Gefangenen nicht um "feindliche Kämpfer" handelt und die Männer freigelassen werden könnten.
Nach China können die 17 Männer jedoch nicht zurückkehren – dort droht ihnen mit hoher Wahrscheinlichkeit Folter oder die Hinrichtung. Trotz mehrjähriger Bemühungen und Anfragen in über 100 Staaten ist es den USA bisher nicht gelungen, ein Land zu finden, das die Uiguren aufzunehmen bereit wäre.
Die Männer waren Ende 2001 in Pakistan festgenommen worden. Zuvor waren sie aus Afghanistan geflohen, weil ihr Lager von US-Streitkräften bombardiert worden war. Die Bush-Regierung hatte ihre jahrelange unbefristete Haft damit begründet, dass die 17 Männer "feindliche Kämpfer" seien.
Am 7. Oktober 2008 ordnete der Richter Ricardo Urbina des US-Bundesbezirksgerichts von Columbia an, dass die 17 Uiguren in die USA ausreisen dürften. Die Bush-Regierung legte Berufung ein und die Freilassungen wurden auf unbestimmte Zeit verschoben.
Entwicklung des Falles seit Obamas Amtsantritt
Die 17 uigurischen Männer sind nach der Amtsübernahme von Präsident Obama immer noch rechtswidrig in Guantánamo inhaftiert. Auch wenn manche US-Beamte die Möglichkeit einer Aufnahme der Gefangenen seitens der USA offen gehalten haben, ist dies innerhalb der ersten 100 Tage der Obama-Regierung nicht geschehen.
Am 18. Februar 2009 kippte das US-Bundesberufungsgericht das Urteil des Bundesbezirksgerichts von Columbia, das im Oktober 2008 die Freilassung und Ausreise der 17 Gefangenen in die USA angeordnet hatte. Das Bundesberufungsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass das Bundesgericht nicht dazu befugt gewesen sei, darüber zu entscheiden, "ob eine Person anderer Staatsangehörigkeit in die Vereinigten Staaten von Amerika einreisen darf." Diese Entscheidung könne allein die Exekutive treffen.
Am 7. April 2009 kippte das Berufungsgericht auch ein weiteres Urteil eines Bundesgerichtes. Dieses hatte ursprünglich im Falle von neun uigurischen Gefangenen entschieden, dass die zuständigen Gerichte und Anwälte der Gefangenen einen Monat im Voraus darüber zu benachrichtigen seien, ob die Männer aus Guantánamo weggebracht würden. Das Berufungsgericht befand, es dürfe die Zusicherung der Exekutive, Menschen nicht in Länder zu schicken, in denen ihnen Folter droht, nicht in Frage stellen.