Kritischer Gesundheitszustand
Ali Aarrass
© Private
Ali Aarrass wurde am 27. Oktober in ein Krankenhaus eingeliefert. Das medizinische Personal der Krankenstation des Gefängnisses hatte dies bereits vor zwei Wochen empfohlen. Er befindet sich nun bereits wieder im Gefängnis Salé II in der Nähe der marokkanischen Hauptstadt Rabat. Sein Gesundheitszustand ist weiterhin kritisch.
Appell an
LEITER DER GENERALDELEGATION FÜR VOLLZUGSVERWALTUNG UND WIEDEREINGLIEDERUNG
Mohamed Saleh Tamek
Angle avenue Arar et rue El-Jouz
Hay El Riyad, Rabat
MAROKKO
(Anrede: Dear Sir / Sehr geehrter Herr Tamek)
Fax: (00 212) 5 37 71 26 19
JUSTIZMINISTER
Mustafa Ramid
Ministry of Justice and Liberties
Place El Mamounia – BP 1015, Rabat
MAROKKO
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 212) 5 37 73 47 25
Sende eine Kopie an
BELGISCHER BOTSCHAFTER IN MAROKKO
S.E.M. Frank Carruet
4-6, Avenue Mohammed El Fassi
Tour Hassan
10100 Rabat
MAROKKO
Fax: (00 212) 5 37 76 70 03
BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS MAROKKO
S.E. Herrn Omar Zniber
Niederwallstraße 39
10117 Berlin
Fax: 030-2061 2420
E-Mail: kontakt@botschaft-marokko.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Französisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 11. Dezember 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
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Bitte stellen Sie sicher, dass Ali Aarrass weiterhin Zugang zu qualifiziertem Gesundheitspersonal erhält, das gemäß der Medizinethik handelt, wozu auch die Grundsätze der Vertraulichkeit, Selbstbestimmung und Einwilligung nach erfolgter Aufklärung gehören.
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Bitte stellen Sie sicher, dass Ali Aarrass vor Folter und anderweitiger Misshandlung geschützt ist, sofortige, unabhängige und unparteiische Untersuchungen zu den Misshandlungen, die er eigenen Angaben zufolge am 29. September erlitten hat, angeordnet werden und die Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden.
- Bitte setzten Sie den Beschluss der UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen vom August 2013 um und lassen Sie Ali Aarrass umgehend frei und entschädigen Sie ihn angemessen.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
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Calling on the Moroccan authorities to ensure Ali Aarrass continues to have access to a qualified health professional who can provide health care in compliance with medical ethics, including the principles of confidentiality, autonomy and informed consent.
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Calling on them to ensure Ali Aarrass is protected from further ill-treatment, order a prompt, independent and impartial investigation into the ill-treatment he has said he suffered on 29 September, and bring those responsible to justice.
- Urging them to carry out the August 2013 call by the Working Group on Arbitrary Detention (WGAD) to release Ali Aarrass immediately and give him adequate compensation.
Sachlage
Zwei Monate nach Beginn seines Hungerstreiks ist Ali Aarrass am 27. Oktober in ein Krankenhaus gebracht worden. Seine Familie teilte Amnesty International mit, dass er ein Taubheitsgefühl in seinen Beinen habe und aufgrund starker Schmerzen in Bereich des Kopfs, der Leber und der Nieren nicht schlafen könne.
Eine Delegation des marokkanischen Menschenrechtsrats (Conseil national des droits de l’Homme) hatte Ali Aarrass am 26. Oktober besucht und der Gefängnisleitung mitgeteilt, dass er in ein Krankenhaus verlegt werden müsse. Am Tag darauf wurde er dann in ein Krankenhaus gebracht. Nach einer Reihe von medizinischen Untersuchungen, bat Ali Aarrass am 29. Oktober darum, ins Gefängnis zurückgebracht zu werden, damit er seine Familie kontaktieren könne. Er befindet sich weiterhin im Hungerstreik.
Hintergrundinformation
Am 25. August 2015 ist Ali Aarrass in den Hungerstreik getreten, um die marokkanischen Behörden dazu zu drängen, ihn zwei Jahre nachdem die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen seine sofortige Freilassung gefordert hatte, freizulassen. Die UN-Arbeitsgruppe hatte erklärt, dass sich seine Verurteilung ausschließlich auf unter Folter erzwungene "Geständnisse" beziehe. Er protestiert mit seinem Hungerstreik zudem gegen starke Verzögerungen bei den von den Justizbehörden durchgeführten Untersuchungen zu seinen Foltervorwürfen. Sein Protest richtet sich darüber hinaus dagegen, dass das Kassationsgericht auch fast drei Jahre nach der Einlegung von Rechtsmitteln gegen seine Verurteilung noch nicht darüber entschieden hat. Das Kassationsgericht ist die höchste gerichtliche Instanz Marokkos.
Ali Aarrass wurde am 14. Dezember 2010 von Spanien an Marokko ausgeliefert, wo man ihn direkt nach seiner Ankunft inhaftierte. Er gibt an, anschließend zwölf Tage lang in einer geheimen Hafteinrichtung des Geheimdiensts (Direction générale de la surveillance du territoire) in Témara ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten und gefoltert worden zu sein. Weitere Informationen hierzu finden Sie in UA-198/2013, online unter http://www.amnesty.de/urgent-action/ua-198-2013/gefangener-im-hungerstreik und unter http://www.amnesty.de/urgent-action/ua-198-2013-1/hungerstreik-beendet. Ali Aarrass ist wegen der mutmaßlichen Zugehörigkeit zu einer kriminellen Gruppe namens "Belliraj-Netzwerk" und der mutmaßlichen Beschaffung von Waffen für diese Gruppe zu einer zwölfjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Das Gericht stützte sich bei der Verurteilung auf "Geständnisse", die Angaben von Ali Aarrass zufolge durch Folter erzwungen worden waren.
Die Justizbehörden von Marokko hatten am 21. Mai 2014 bekannt gegeben, dass sie eine Untersuchung zu den Foltervorwürfen von Ali Aarrass durchführen würden. Zwei Tage zuvor hatte der UN-Ausschuss gegen Folter erklärt, dass Marokko beim Fall von Ali Aarrass gegen das UN-Übereinkommen gegen Folter verstoßen habe. Im Rahmen der Untersuchungen musste sich Ali Aarrass im November 2014 einer mehrtägigen medizinischen Untersuchung unterziehen. Dabei waren keine unabhängigen Beobachter_innen anwesend, wie seine Rechtsbeistände und Amnesty International es unabhängig voneinander gefordert hatten. Die Ergebnisse der Untersuchung liegen seinen Rechtsbeiständen noch immer nicht vor.
Im Juli 2014 entschied der UN-Menschenrechtsausschuss, dass Spanien mit der Auslieferung von Ali Aarrass gegen seine Verpflichtungen unter dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte verstoßen hat. Sowohl die UN als auch Amnesty International hatten Spanien gewarnt, dass ihm in Marokko Folter drohe. Der Ausschuss forderte das Land auf, Ali Aarrass angemessen zu entschädigen und alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um mit den marokkanischen Behörden zu kooperieren und sicherzustellen, dass er gut behandelt wird. 2015 äußerte auch der UN-Ausschuss gegen Folter Bedenken bezüglich der Auslieferung und forderte Spanien auf, die Foltervorwürfe von Ali Aarrass zu untersuchen.
Im September 2014 hatte das Berufungsgericht in Brüssel den belgischen Behörden aufgetragen, Ali Aarrass konsularische Unterstützung zur Verfügung zu stellen. Die belgischen Behörden haben vor dem Kassationsgericht Rechtsmittel eingelegt.
Ali Aarrass hat angegeben, dass mehrere Männer, von denen einige grüne Uniformen und andere Zivilkleidung trugen, am 29. September 2015 in seine Zelle kamen und diese durchsuchten, ohne sich auszuweisen. Die Männer sollen Ali Aarrass zu Boden geworfen, was ihm starke Schmerzen verursachte. Zudem sollen sie auf ihn eingetreten und ihn angeschrien haben, als er nach einem Arzt fragte. Angaben von Ali Aarrass zufolge haben die Männer die fast zwei Stunden dauernde Durchsuchung der Zelle gefilmt und persönliche Gegenstände von ihm zerstört, nachdem sie die Kamera abgeschaltet hatten. Seine Familie ist der Ansicht, dass es sich um Vergeltungsmaßnahmen handelt. Sie glauben, dass man ihn so dafür bestrafen will, dass mit einer internationalen öffentlichen Kampagne seine Freilassung gefordert wird und dass er gemeldet hatte, 2010 gefoltert worden zu sein.