Hungerstreik ausgesetzt
Ali Aarrass
© Private
Ali Aarrass hat am 4. November seinen Hungerstreik ausgesetzt, weil sich sein Gesundheitszustand immer weiter verschlechtert. Er fordert weiterhin Gerechtigkeit.
Appell an
JUSTIZMINISTER
Mustafa Ramid, Ministry of Justice and Liberties
Place El Mamounia – BP 1015, Rabat, MAROKKO
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 212) 5 37 73 47 25
LEITER FÜR VOLLZUGSVERWALTUNG UND WIEDEREINGLIEDERUNG
Mohamed Saleh Tamek
Angle avenue Arar et rue El-Jouz
Hay El Riyad, Rabat, MAROKKO
(Anrede: Dear Sir / Sehr geehrter Herr Tamek)
Fax: (00 212) 5 37 71 26 19
Sende eine Kopie an
BELGISCHER BOTSCHAFTER IN MAROKKO
S.E.M. Frank Carruet
4-6, Avenue Mohammed El Fassi
Tour Hassan, 10100 Rabat, MAROKKO
Fax: (00 212) 5 37 76 70 03
BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS MAROKKO
S.E. Herrn Omar Zniber
Niederwallstraße 39
10117 Berlin
Fax: 030-2061 2420
E-Mail: kontakt@botschaft-marokko.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Französisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 18. Dezember 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.
Amnesty fordert:
FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
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Bitte stellen Sie sicher, dass Ali Aarrass vor weiteren Misshandlungen geschützt und menschenwürdig behandelt wird.
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Sorgen Sie bitte dafür, dass eine sofortige, unabhängige und unparteiische Untersuchung zu den Misshandlungen eingeleitet wird, die Ali Aarrass eigenen Angaben zufolge am 29. September erlitten hat, und stellen Sie sicher, dass die Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden.
- Bitte setzten Sie den Beschluss der UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen vom August 2013 um und lassen Sie Ali Aarrass umgehend frei und entschädigen Sie ihn angemessen.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
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Calling on the Moroccan authorities to ensure that Ali Aarrass is protected from further ill-treatment and treated humanely.
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Calling on them to ensure Ali Aarrass is protected from further ill-treatment, order a prompt, independent and impartial investigation into the ill-treatment he has said he
offered on 29 September, and bring those responsible to justice. - Urging them to carry out the August 2013 call by the Working Group on Arbitrary Detention (WGAD) to release Ali Aarrass immediately and give him adequate compensation.
Sachlage
Ali Aarrass hat nach 72 Tagen seinen Hungerstreik ausgesetzt. Seine Familienangehörigen, die ihn im Gefängnis Salé II in der Nähe von Rabat besucht haben, teilten Amnesty International mit, er habe sehr viel Gewicht verloren, leide unter Schmerzen und sei sehr schwach. Er könnte nicht einmal kleine Mengen Wasser bei sich behalten. Die Verwandten erklärten, sie fürchteten um sein Leben. Ali Aarrass fordert die belgischen und marokkanischen Behörden nach wie vor auf, die Forderungen umzusetzen, die ihn zu seinem Hungerstreik bewegten. Er fordert außerdem Schutz vor weiteren Misshandlungen, nachdem er seinen Angaben zufolge am 29. September geschlagen und beschimpft wurde.
Hintergrundinformation
Ali Aarrass ist in den Hungerstreik getreten, um die marokkanischen Behörden dazu zu drängen, ihn zwei Jahre nachdem die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen seine sofortige Freilassung gefordert hatte, freizulassen. Die UN-Arbeitsgruppe hatte erklärt, dass sich seine Verurteilung ausschließlich auf unter Folter erzwungene "Geständnisse" beziehe. Er protestiert mit seinem Hungerstreik zudem gegen starke Verzögerungen bei den von den Justizbehörden durchgeführten Untersuchungen zu seinen Foltervorwürfen. Sein Protest richtet sich darüber hinaus dagegen, dass das Kassationsgericht auch fast drei Jahre nach der Einlegung von Rechtsmitteln gegen seine Verurteilung noch nicht darüber entschieden hat. Das Kassationsgericht ist die höchste gerichtliche Instanz Marokkos.
Ali Aarrass wurde am 14. Dezember 2010 von Spanien an Marokko ausgeliefert, wo man ihn direkt nach seiner Ankunft inhaftierte. Er gibt an, anschließend zwölf Tage lang in einer geheimen Hafteinrichtung des Geheimdiensts (Direction générale de la surveillance du territoire) in Témara ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten und gefoltert worden zu sein. Weitere Informationen hierzu finden Sie in UA-198/2013, online unter http://www.amnesty.de/urgent-action/ua-198-2013/gefangener-im-hungerstreik und unter http://www.amnesty.de/urgent-action/ua-198-2013-1/hungerstreik-beendet. Ali Aarrass ist wegen der mutmaßlichen Zugehörigkeit zu einer kriminellen Gruppe namens "Belliraj-Netzwerk" und der mutmaßlichen Beschaffung von Waffen für diese Gruppe zu einer zwölfjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Das Gericht stützte sich bei der Verurteilung auf "Geständnisse", die Angaben von Ali Aarrass zufolge durch Folter erzwungen worden waren.
Die Justizbehörden von Marokko hatten am 21. Mai 2014 bekannt gegeben, dass sie eine Untersuchung zu den Foltervorwürfen von Ali Aarrass durchführen würden. Zwei Tage zuvor hatte der UN-Ausschuss gegen Folter erklärt, dass Marokko beim Fall von Ali Aarrass gegen das UN-Übereinkommen gegen Folter verstoßen habe. Im Rahmen der Untersuchungen musste sich Ali Aarrass im November 2014 einer mehrtägigen medizinischen Untersuchung unterziehen. Dabei waren keine unabhängigen Beobachter_innen anwesend, wie seine Rechtsbeistände und Amnesty International es unabhängig voneinander gefordert hatten. Die Ergebnisse der Untersuchung liegen seinen Rechtsbeiständen noch immer nicht vor.
Im Juli 2014 entschied der UN-Menschenrechtsausschuss, dass Spanien mit der Auslieferung von Ali Aarrass gegen seine Verpflichtungen unter dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte verstoßen hat. Sowohl die UN als auch Amnesty International hatten Spanien gewarnt, dass ihm in Marokko Folter drohe. Der Ausschuss forderte das Land auf, Ali Aarrass angemessen zu entschädigen und alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um mit den marokkanischen Behörden zu kooperieren und sicherzustellen, dass er gut behandelt wird. 2015 äußerte auch der UN-Ausschuss gegen Folter Bedenken bezüglich der Auslieferung und forderte Spanien auf, die Foltervorwürfe von Ali Aarrass zu untersuchen.
Im September 2014 hatte das Berufungsgericht in Brüssel den belgischen Behörden aufgetragen, Ali Aarrass konsularische Unterstützung zur Verfügung zu stellen. Die belgischen Behörden haben vor dem Kassationsgericht Rechtsmittel eingelegt.
Ali Aarrass hat angegeben, dass mehrere Männer, von denen einige grüne Uniformen und andere Zivilkleidung trugen, am 29. September 2015 in seine Zelle kamen und diese durchsuchten, ohne sich auszuweisen. Die Männer sollen Ali Aarrass zu Boden geworfen, was ihm starke Schmerzen verursachte. Zudem sollen sie auf ihn eingetreten und ihn angeschrien haben, als er nach einem Arzt fragte. Angaben von Ali Aarrass zufolge haben die Männer die fast zwei Stunden dauernde Durchsuchung der Zelle gefilmt und persönliche Gegenstände von ihm zerstört, nachdem sie die Kamera abgeschaltet hatten. Seine Familie ist der Ansicht, dass es sich um Vergeltungsmaßnahmen handelt. Sie glauben, dass man ihn so dafür bestrafen will, dass mit einer internationalen öffentlichen Kampagne seine Freilassung gefordert wird und dass er gemeldet hatte, 2010 gefoltert worden zu sein.