Gefangener im Hungerstreik

Ali Aarrass, der im Gefängnis Salé II in der Nähe der marokkanischen Hauptstadt Rabat inhaftiert ist, befindet sich in einem trockenen Hungerstreik (er verweigert zusätzlich zur Nahrung auch Wasser). Er protestiert damit gegen seine Behandlung durch die Gefängnisbehörden. Nach vorliegenden Informationen befindet sich Ali Aarrass, der die belgische und die marokkanische Staatsbürgerschaft besitzt, in einem kritischen Gesundheitszustand. Er ist zwar bei Bewusstsein, kann aber nicht mehr stehen und kaum sprechen.

Appell an

JUSTIZMINISTER
Mustafa Ramid, Ministry of Justice and Liberties
Place El Mamounia – BP 1015, Rabat, MAROKKO
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 212) 537 73 47 25

DIREKTOR FÜR JUSTIZVOLLZUG
Hafid Benhachem
Avenue Ibn Sina, Agdal – PB 123
Rabat, MAROKKO
(Anrede: Dear Sir / Sehr geehrter Herr Benhachem)
Fax: (00 212) 5 37 71 26 19

Sende eine Kopie an

STAATLICHER MENSCHENRECHTSRAT
National Council for Human Rights
President Driss El Yazami
CNDH, Place Achouhada
BP 1341, 10 001 Rabat, MAROKKO
Fax: (00 212) 537 73 29 27

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS MAROKKO
S.E. Herrn Omar Zniber
Niederwallstraße 39, 10117 Berlin
Fax: 030-2061 2420
E-Mail: kontakt@botschaft-marokko.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Französisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 9. September 2013 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich fordere Sie auf, Ali Aarrass die nötige medizinische Behandlung durch MedizinerInnen zu gewähren, die nach medizinethischen Grundsätzen handeln und ihn nicht zwingen, seinen Hungerstreik zu beenden. Stellen Sie bitte sicher, dass er jederzeit menschenwürdig behandelt und nicht für seinen Hungerstreik bestraft wird.

  • Ich bitte Sie, die Rechte von Ali Aarrass zu wahren und ihm den Kontakt zur Außenwelt, einschließlich seiner Familie und seinen Rechtsbeiständen und den Zugang zu seiner Korrespondenz zu gestatten.

  • Bitte stellen Sie sicher, dass die von Ali Aarrass erhobenen Foltervorwürfe untersucht werden, einschließlich der Vorfälle im Gefängnis Salé vom 10. Juli 2013 und während seines Gewahrsams beim DST in Témara.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the Moroccan authorities to ensure that Ali Arrass is given immediate access to adequate medical care from medical professionals who will act in accordance with medical ethics and not coerce him to end his hunger strike, and that he is treated humanely at all times and not punished in any way for his hunger strike.

  • Urging the Moroccan authorities to respect Ali Arrass's prisoner rights and give him access to the outside world including his family and his lawyers, as well as access to correspondence.

  • Calling on the Moroccan authorities to investigate reports that Ali Aarass has been tortured or otherwise ill-treated, including on 10 July 2013 in Salé II prison and during his detention in the DST offices in Témara.

Sachlage

Ali Aarrass hat seinen Hungerstreik am 10. Juli begonnen, nachdem GefängniswärterInnen in seiner Abwesenheit seine Zelle betreten und private Dokumente, darunter Briefe seiner Familie und Postkarten von UnterstützerInnen, entwendet und seine Zelle durchwühlt zurückgelassen hatten. Danach verweigerte man ihm Rechte, die Gefangenen zustehen, wie Telefongespräche, Zugang zu seiner Post, die Möglichkeit zu duschen und den Hofgang. Ali Aarrass hat seinen Hungerstreik am 25. Juli verschärft und nimmt seitdem auch kein Wasser mehr zu sich. Seit diesem Tag wird ihm der Kontakt zu seiner Familie und seinem Rechtsbeistand verweigert.

Seine Familie und AnwältInnen haben Amnesty International gegenüber die Auffassung vertreten, dass die Aktionen der Gefängnisbehörden Vergeltungsmaßnahmen für eine öffentliche Solidaritätskampagne sind. Im Rahmen dieser Kampagne wird die Freilassung von Ali Aarrass gefordert sowie die Untersuchung der Vorwürfe, dass er während der zehntägigen Haft 2010 im Gewahrsam des Geheimdienstes (Direction générale de la surveillance du territoire – DST) in dessen Einrichtung in Témara gefoltert wurde. Die marokkanischen Behörden haben den jüngsten Antrag der Rechtsbeistände von Ali Aarrass, eine Beschwerde über Folterungen einreichen zu können, zurückgewiesen, obwohl eine medizinische Untersuchung während des Besuchs des UN-Sonderberichterstatters über Folter vor einigen Monaten weitere Beweise ergab, die die Foltervorwürfe bestätigten. Die Rechtsbeistände von Ali Aarrass fordern zudem die belgischen Behörden auf, Ali Aarrass konsularische Unterstützung anzubieten.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Ali Aarrass befindet sich seit seiner Auslieferung durch die spanischen Behörden am 14. Dezember 2010 in marokkanischer Haft. Die spanischen Behörden hatten ihn an Marokko ausgeliefert, obwohl Anträge des UN-Menschenrechtsausschusses und Appelle von Amnesty International vorlagen, die Auslieferung von Ali Aarrass abzulehnen, weil ihm in Marokko Haft ohne Kontakt zu Außenwelt, Folter und andere Misshandlungen sowie ein unfaires Gerichtsverfahren drohten. (s. UA-106/2009)
Diese Befürchtungen wurden durch Berichte über Menschenrechtsverletzungen nach der Auslieferung bestätigt, die Marokko bis heute nicht untersucht hat. Nach seiner Auslieferung wurde Ali Aarrass seinen Angaben zufolge zwölf Tage lange ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten und in einer geheimen Hafteinrichtung des Geheimdienstes (Direction générale de la surveillance du territoire – DST) in der Stadt Témara unweit der Hauptstadt Rabat gefoltert.

Die marokkanischen Behörden haben sich wiederholt geweigert, die Vorwürfe von Ali Aarrass zu untersuchen, er sei gefoltert und misshandelt worden. Diese Weigerung widerspricht sowohl dem marokkanischen Antifoltergesetz als auch der internationalen Verpflichtung des Landes im Rahmen des UN-Übereinkommens gegen Folter und des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte. Ali Aarrass erklärte in einer Anhörung am 8. Februar 2011 gegenüber einem Untersuchungsrichter, dass sein "Geständnis" unter Folter erpresst worden sei. Zudem haben seine Rechtsbeistände bei den marokkanischen Behörden mehrere Beschwerden über Folterungen eingereicht. Bis heute ist jedoch keine Untersuchung dieser Vorwürfe eingeleitet worden.

Die einzige Maßnahme der Behörden im Zusammenhang mit den von Ali Aarrass erhobenen Foltervorwürfen war eine von der Staatsanwaltschaft von Rabat angeordnete medizinische Untersuchung, die am 8. Dezember 2011 stattfand. Das medizinische Gutachten kam zu dem Schluss, dass bei Ali Aarrass keine Anzeichen auf Folterungen aufzufinden waren. Die von der Verteidigung des Inhaftierten beauftragten ExpertInnen vertraten jedoch die Auffassung, dass die vorgenommene Untersuchung nicht den internationalen Standards für gerichtsmedizinische Untersuchungen auf der Grundlage des Istanbuler Protokolls entsprach.
Am 19. November 2011 befand eine Abteilung des erstinstanzlichen Gerichts von Rabat Ali Aarrass des rechtswidrigen Einsatzes von Waffen und der Mitwirkung in einer Gruppe, die terroristische Straftaten begehen will, nach Artikel 218 des marokkanischen Strafgesetzbuchs für schuldig. Die Anklagebehörde berief sich im Verfahren auf das "Geständnis" des Angeklagten als einzigen Beweis.

Der UN-Sonderberichterstatter über Folter Juan Mendez und ein unabhängiger Rechtsmediziner besuchten Ali Aarrass am 20. September 2012 in der Haft. Sie bestätigten Folterspuren, die mit den Angaben von Ali Aarrass übereinstimmen, man habe ihn auf die Fußsohlen geschlagen (eine als "falaqa" bekannte Foltermethode), ihn mit Elektroschocks an den Genitalien gequält, ihn über längere Zeiträume an den Handgelenken aufgehängt und ihm mit Zigaretten Verbrennungen zugefügt.

Bevor die spanischen Behörden Ali Aarrass auslieferten, war das Gerichtsverfahren gegen ihn ausgesetzt worden, nachdem Richter Baltazar Garzon Berichten zufolge nach einer dreijährigen Ermittlungsphase keine Beweise gegen Ali Aarrass finden konnte.