Hungerstreik beendet
Ergebnis dieser Urgent Action
Ali Aarrass, der im Gefängnis Salé II in der Nähe der marokkanischen Hauptstadt Rabat inhaftiert ist, hat seinen Hungerstreik am 7. August beendet. Ein Vertreter des staatlichen Menschenrechtsrats hatte ihn an diesem Tag im Gefängnis besucht und ihm zugesagt, dass die Behörden seine Forderungen erfüllen. Der Mitarbeiter des Menschenrechtsrats rief die Familie von Ali Aarrass an, um sie über die Entwicklung zu informieren.
Ali Aarrass, der im Gefängnis Salé II in der Nähe der marokkanischen Hauptstadt Rabat inhaftiert ist, hat seinen Hungerstreik am 7. August beendet. Ein Vertreter des staatlichen Menschenrechtsrats hatte ihn an diesem Tag im Gefängnis besucht und ihm zugesagt, dass die Behörden seine Forderungen erfüllen. Der Mitarbeiter des Menschenrechtsrats rief die Familie von Ali Aarrass an, um sie über die Entwicklung zu informieren.
Sachlage
Ali Aarrass war am 10. Juli in den Hungerstreik getreten, nachdem die Gefängnisbehörden seine Korrespondenz konfisziert hatten. Danach verweigerte man ihm Rechte, die Gefangenen zustehen, wie Telefongespräche, Zugang zu seiner Post, die Möglichkeit zu duschen und den Hofgang. Als Ali Aarrass war nach wenigen Tagen zu schwach war, zur Medikamentenausgabe des Gefängnisses zu gehen, soll ihm der Zugang zu medizinischer Versorgung verweigert worden sein.
Ali Aarrass hat angegeben, dass er während seiner zehntägigen Haft vom 14. bis 24. Dezember 2010 im Gewahrsam des Geheimdienstes (Direction générale de la surveillance du territoire – DST) in dessen Einrichtung in Témara gefoltert wurde. Die marokkanischen Behörden haben den jüngsten Antrag der Rechtsbeistände von Ali Aarrass, eine Beschwerde über Folterungen einreichen zu können, zurückgewiesen, obwohl eine medizinische Untersuchung während des Besuchs des UN-Sonderberichterstatters über Folter vor einigen Monaten weitere Beweise ergab, die die Foltervorwürfe bestätigten.
Die marokkanischen Behörden haben sich wiederholt geweigert, die Vorwürfe von Ali Aarrass zu untersuchen, er sei gefoltert und misshandelt worden. Diese Weigerung widerspricht sowohl dem marokkanischen Antifoltergesetz als auch der internationalen Verpflichtung des Landes im Rahmen des UN-Übereinkommens gegen Folter und des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, zu deren Vertragsstaaten Marokko gehört.
Vielen Dank allen, die sich an dieser Eilaktion beteiligt haben. Weitere Appelle des Eilaktionsnetzes sind derzeit nicht erforderlich.