Menschenrechte einhalten!

Ali Aarrass

Ali Aarrass

Der UN-Ausschuss gegen Folter hat die marokkanischen Behörden aufgefordert, die Haftbedingungen für den belgisch-marokkanischen Gefangenen Ali Aarrass zu verbessern. Seit ungefähr sechs Monaten befindet er sich in Einzelhaft. Rechtsmittel wurden schon eingelegt.

Appell an

LEITER FÜR VOLLZUGSVERWALTUNG UND WIEDEREINGLIEDERUNG
Mohamed Saleh Tamek
Angle avenue Arar et rue El-Jouz,
Hay El Riyad, Rabat
MAROKKO
(Anrede: Dear Sir / Sehr geehrter Herr Tamek)
Fax: (00 212) 5 37 71 26 19

JUSTIZMINISTER
Mustafa Ramid, Ministry of Justice and Liberties
Place El Mamounia – BP 1015, Rabat
MAROKKO
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 212) 5 37 73 47 25

Sende eine Kopie an

INTERNATIONALE MENSCHENRECHTSDELEGATION
Interministerial Delegate
Mahjoub El Haiba, Angle Avenue Ibn Sina et Rue Oued El Makhazine, Agdal, Rabat, MAROKKO
Fax: (00 212) 5 37 67 11 55

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS MAROKKO
S.E. Herrn Omar Zniber
Niederwallstraße 39, 10117 Berlin
Fax: 030-2061 2420
E-Mail: kontakt@botschaft-marokko.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Französisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 15. Mai 2017 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte beenden Sie umgehend die Einzelhaft von Ali Aarrass und garantieren Sie, dass er unter menschenwürdigen Bedingungen inhaftiert wird und die Entscheidung des UN-Antifolterausschusses beachtet wird.

  • Gewähren Sie Ali Aarrass sofortigen Zugang zu qualifizierter medizinischer Behandlung, damit er in Übereinstimmung mit medizinischer Ethik, darunter Vertraulichkeit, Autonomie und informierte Zustimmung, die erforderliche Gesundheitsversorgung erhält.

  • Bitte setzen Sie endlich den Beschluss der UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen vom August 2013 um und lassen Sie Ali Aarrass umgehend frei und entschädigen Sie ihn angemessen.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Immediately end Ali Aarrass’ solitary confinement and ensure he is held in humane conditions.

  • Ensure he has immediate access to a qualified health professional to provide health care in compliance with medical ethics, including the principles of confidentiality, autonomy, and informed consent.

  • Implement the decision of the Working Group on Arbitrary Detention (WGAD) calling on them to release Ali Aarrass immediately and award him adequate compensation.

Sachlage

Am 28. März veröffentlichte der UN-Ausschuss gegen Folter eine Entscheidung, in der sie die marokkanischen Behörden auffordert, die Haftbedingungen von Ali Aarrass zu verbessern, um "bleibende Schäden" zu verhindern und seine Rechte in Haft zu garantieren. Dies geschah auf Initiative seiner Rechtsbeistände, die der Menschenrechtsinstitution über frühere vermeintliche Folter und anderweitige Misshandlungen im Gefängnis berichtet hatten. Ali Aarrass wird seit bald sechs Monaten in fast völliger Isolation von seinen Mitgefangenen im Tifelt-II-Gefängnis in der Nähe der Hauptstadt Rabat festgehalten. Gemäß den UN-Mindestgrundsätzen für die Behandlung von Gefangenen kommt eine lange und unbegrenzte Einzelhaft Folter und anderer grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung oder Strafe gleich und darf unter keinen Umständen verhängt werden.

2011 hatte ihn das Berufungsgericht in Rabat in einem äußerst unfairen Verfahren schuldig gesprochen, einer kriminellen Gruppierung anzugehören und Waffen für diese organisiert zu haben. Ali Aarrass leugnete alle Anklagen und gab an, dass er unter Folter zu einem "Geständnis" gezwungen worden sei.

Laut seiner Familie und seinen Rechtsbeiständen schläft er auf einer Betonplatte mit wenig Polsterung, darf nur einmal die Woche duschen und erhält unangemessenes Essen. Diese harten Haftbedingungen haben Ali Aarrass nach sechs Jahren Haft ohnehin fragile Gesundheit erheblich verschlechtert.

Am 29. März leitete das marokkanische Kassationsgericht in Rabat endlich das Berufungsverfahren des belgisch-marokkanischen Gefangenen Ali Aarrass ein, fast vier Jahre nachdem er Rechtsmittel eingelegt hatte. Das Gericht verschob die Anhörung gleich wieder auf den 12. April.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Ali Aarrass ist seit dem 14. Dezember 2010 inhaftiert, nachdem Spanien ihn auf Marokkos Antrag hin an Marokko ausgeliefert hatte. Sowohl die UN als auch Amnesty International hatten Spanien gewarnt, dass Ali Aarrass in Marokko Folter drohe. Er berichtete dann auch, dass er zwischen dem 14. Dezember und dem 24. Dezember 2010 in Haft gefoltert und anderweitig misshandelt wurde und später auch im Gefängnis.

Die marokkanischen Behörden haben seine Vorwürfe bis heute nicht untersucht. Marokkanische Gerichte ordneten im Jahr 2011 und 2014 Ermittlungen bezüglich der Foltervorwürfe an. Beide Ermittlungen wurden eingestellt nachdem medizinische Untersuchungen ergeben hatten, dass es keine Beweise über Folter gäbe. Fachleute des Internationalen Rats zur Rehabilitation von Folteropfern fanden heraus, dass die medizinischen Untersuchungen bei weitem nicht den internationalen Standards entsprochen hatten. Der UN-Sonderberichterstatter über Folter und eine unabhängige Gerichtsmedizinerin, die Ali Aarrass 2012 besuchten und untersuchten, entdeckten bei ihm Folterspuren.

2013 forderte die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen die marokkanischen Behörden auf, Ali Aarrass unverzüglich freizulassen, nachdem sie zu dem Schluss gekommen war, dass er lediglich aufgrund von unter Folter erzwungener "Geständnisse" inhaftiert war. 2014 kam der UN-Ausschuss gegen Folter in ähnlicher Weise zu dem Schluss, dass das "Geständnis" entscheidend zum Schuldspruch beigetragen habe und gleichzeitig keine angemessene Untersuchung der Foltervorwürfe vorgenommen worden sei.

Im Juli 2014 entschied der UN-Menschenrechtsausschuss, dass Spanien mit der Auslieferung von Ali Aarrass gegen die Verpflichtungen gemäß dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte verstoßen hat. Der Ausschuss forderte das Land auf, Ali Aarrass angemessen zu entschädigen und alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um mit den marokkanischen Behörden zu kooperieren und sicherzustellen, dass er gut behandelt wird. 2015 äußerte auch der UN-Ausschuss gegen Folter Bedenken bezüglich der Auslieferung und forderte Spanien auf, die Foltervorwürfe von Ali Aarrass zu untersuchen. Trotz zahlreicher UN-Bestätigungen der von Ali Aarrass erlittenen Menschenrechtsverletzungen, haben ihm weder die marokkanischen noch die spanischen Behörden bislang eine Entschädigung angeboten.

In der Zwischenzeit haben die belgischen Behörden mehrmals eine Besuchserlaubnis angefragt, doch die marokkanischen Behörden haben dies immer abgelehnt, zuletzt im Juni 2016. Ali Aarrass bittet die belgischen Behörden seit Jahren um konsularische Unterstützung, die sie aufgrund seiner doppelten Staatsbürgerschaft nicht geben wollten. Doch im September 2014 ordnete eine Entscheidung des Berufungsgerichts in Brüssel dies an. Die belgischen Behörden haben diese Entscheidung beim belgischen Kassationsgericht angefochten. Ein Urteil wird in den kommenden Monaten erwartet.

Laut den Mandela-Regeln kommt lange und unbegrenzte Einzelhaft demnach Folter und anderer grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung oder Strafe gleich und darf unter keinen Umständen verhängt werden. Die Behörde für Strafvollzugsverwaltung und Wiedereingliederung hat mehrmals bestritten, Ali Aarrass in Isolationshaft zu halten und behauptet, dass er einfach in einer Einzelzelle in einem kaum belegten Gefängnis sei. Isolation muss jedoch nicht absichtlich herbeigeführt werden, um den Tatbestand der Isolationshaft zu erfüllen, wie es Amnesty International in einem Brief von November 2016 an die Gefängnisbehörden schrieb, in dem sie ihre Sorge über die Einzelhaftbedingungen von Ali Aarrass ausdrückte.