Unter Auflagen aus der Haft entlassen

Am 29. Juni wurden 16 von 17 inhaftierten Aktivist_innen nach einem Haftprüfungsverfahren auf Anordnung des Obersten Gerichtshofs unter Auflagen aus der Haft entlassen. Nito Alves kam dann am 5. Juli aufgrund einer Entscheidung des Verfassungsgerichts unter Auflagen frei.

Appell an

JUSTIZ- UND MENSCHENRECHTSMINISTER
Rui Jorge Carneiro Mangueira
Ministry of Justice and Human Rights
Rua 17 Setembro, No. 32
CP 1986, Luanda
ANGOLA
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 244) 222 330 327
E-Mail: rui.mangueira@minjus.gov.ao

Sende eine Kopie an

LEITERIN DES MENSCHENRECHTSZENTRUMS
Ana Celeste Januario
National Center of Human Rights
ANGOLA
Fax: (00 244) 222 333 407
E-Mail: ana.januario@minjusdh.gov.ao oder
celestejanuario5@yahoo.com

BOTSCHAFT DER REPUBLIK ANGOLA
S. E. Herrn Alberto Correia Neto
Wallstraße 58
10179 Berlin
Fax: 030-2408 9712
E-Mail: botschaft@botschaftangola.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Portugiesisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 18. August 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

LUFTPOSTBRIEFE, FAXE UND E-MAILS MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Lassen Sie die 17 Aktivist_innen bitte bedingungslos frei, da sie gewaltlose politische Gefangene sind, die allein aufgrund der friedlichen Wahrnehmung ihrer Rechte in einem politisch motivierten Verfahren vor Gericht stehen.

  • Ich fordere Sie auf, die Urteile gegen die 17 Aktivist_innen aufzuheben und alle Anklagen gegen sie fallenzulassen.

  • Bitte gewähren Sie den Aktivist_innen das einklagbare Recht auf Entschädigung für die willkürliche Inhaftierung, wie es die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen in ihrer Stellungnahme Nr. 21/2016 vom 31. Mai 2016 empfohlen hat.

  • Beenden Sie bitte die Einschüchterung, Drangsalierung und willkürliche Inhaftierung von Aktivist_innen und anderen Menschenrechtler_innen. Sorgen Sie bitte dafür, dass die Rechte auf Vereinigungs-, Versammlungs- und Meinungsfreiheit in Angola geachtet werden.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the Angolan authorities to unconditionally release the 17 Angolan youth activists, as they are facing a political trial solely for the peaceful exercise of their human rights.

  • Calling on them to quash the conviction of the 17 Angolan youth activists and drop all the charges against them.

  • Urging them to accord the activists with an enforceable right to compensation for their arbitrary detention in line with the recommendation of the UNWGAD in Opinion No. 21/2016 of 31 May 2015.

  • Urging them to end the practice of arbitrary arrests, harassment and intimidation of activists and other human rights defenders, and to fully uphold the rights to freedom of expression, association and peaceful assembly.

Sachlage

Am 29. Juni prüfte der Oberste Gerichtshof den Antrag auf Haftprüfung von 17 Aktivist_innen und ordnete ihre bedingte Freilassung bis zur endgültigen Entscheidung in ihrem Verfahren an. Die Rechtsbeistände hatten zwei Rechtsmittel eingelegt – eins beim Obersten Gerichtshof und eins beim Verfassungsgericht. Die Anhörung vor dem Verfassungsgericht hat noch nicht stattgefunden. Der Oberste Gerichtshof hat Bedingungen an die Freilassung der 17 Personen geknüpft. So dürfen sie das Land nicht verlassen und müssen sich monatlich beim Provinzgericht in Luanda melden.

Letztendlich kamen am 29. Juni 16 der 17 Aktivist_innen frei; Nito Alves, der am 8. Februar wegen Missachtung des Gerichts zu sechs Monaten Haft verurteilt worden war, sollte erst am 8. August freikommen. Das Verfassungsgericht prüfte jedoch am 5. Juli ein Sonderrechtsmittel, welches der Rechtsbeistand von Nito Alves eingereicht hatte, und kam zu dem Urteil, dass das Verfahren gegen Nito Alves in einigen Punkten gegen die Verfassung Angolas verstoßen habe, und ordnete deshalb auch seine Freilassung an.

Die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen veröffentlichte am 31. Mai eine Stellungnahme zu dem Fall und erklärte, die Inhaftierung und der Entzug der Freiheit der Aktivist_innen seien willkürlich. Die Arbeitsgruppe forderte die angolanische Regierung auf, die Aktivist_innen umgehend freizulassen und ihnen das einklagbare Recht auf eine Entschädigung zu gewähren und gleichzeitig das rechtswidrige Verfahren gegen sie zu beenden. Amnesty International hatte den Fall am 12. Oktober 2015 an die UN-Arbeitsgruppe zur Prüfung weitergeleitet.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Die 17 Aktivist_innen wurden wegen "Vorbereitung eines Aufstands" und "krimineller Verschwörung" vor Gericht gestellt und zu Haftstrafen zwischen zwei Jahren und drei Monaten und acht Jahren und sechs Monaten verurteilt. 15 der Männer waren zwischen dem 20. und 24. Juni 2015 in Luanda von angolanischen Sicherheitskräften festgenommen und inhaftiert worden, nachdem sie an einem friedlichen Treffen in Luanda teilgenommen hatten, bei dem über Politik und die Regierungsführung diskutiert wurde. Die Aktivistinnen Laurinda Gouveia und Rosa Conde wurden gemeinsam mit den 15 Aktivisten angeklagt, sie waren jedoch ursprünglich nicht festgenommen worden.

Ein weiterer Aktivist namens Francisco Mapanda (Dago Nível Intelecto) war bei der Verurteilung anwesend und bemerkte lautstark, dass das Verfahren "eine Farce" sei. Gegen Francisco Mapanda wurde noch am selben Tag ein separates Verfahren eröffnet. Er wurde der "Missachtung des Gerichts" (desacato) für schuldig befunden und zu acht Monaten Haft verurteilt. Er befindet sich nach wie vor in Haft.

Die Stellungnahme der UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen betraf 14 der Inhaftierten. Den vollständigen Text der Stellungnahme finden Sie auf Englisch unter http://www.ohchr.org/Documents/Issues/Detention/Opinions/Session75/Opinion_2016_21_Angola.pdf