Amnestie für "Angola 17"

Zeichnung dreier Ausrufezeichen

Der Oberste Gerichtshof Angolas gewährte den "Angola 17" am 16. September eine Amnestie. Die 17 Aktivist_innen waren festgenommen, inhaftiert und verurteilt worden, weil sie an einem Treffen teilgenommen hatten, um Belange rund um die angolanische Politik und Staatsführung zu diskutieren. 16 von ihnen ziehen die Aufhebung ihres Urteils einer Amnestie vor. Alle befinden sich bereits seit Juni 2016 unter Auflagen auf freiem Fuß.

Sachlage

Die angolanische Nationalversammlung hat am 20. Juli ein Amnestiegesetz verabschiedet, das Verurteilten bei bestimmten, vor dem 11. November 2015 begangenen Straftaten, Amnestie gewährt. Die "Angola 17" zählen zu diesen Verurteilten. Das Amnestiegesetz trat am 12. August in Kraft. Der Oberste Gerichtshof gewährte den 17 Aktivist_innen am 16. September eine Amnestie. Ihre Rechtsbeistände wurden jedoch erst einen Monat später über diese Entscheidung informiert.

Mit Ausnahme von Domingos da Cruz lehnten die Aktivist_innen die Amnestie in einer gemeinsamen Erklärung ab. Sie taten dies, weil durch die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs das Rechtsmittel, das sie gegen ihre Verurteilung eingelegt hatten, aufgehoben wird. Die Aktivist_innen zielen jedoch auf die Aufhebung des Schuldspruchs ab, denn die würde bestätigen, dass sie sich nichts haben zu Schulden kommen lassen. Die Erklärung wurde ihren Rechtsbeiständen für ein geplantes Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Obersten Gerichtshof übermittelt.

Während ihrer Haft betrachtete Amnesty International die 17 Aktivist_innen als gewaltlose, politische Gefangene, die nur aufgrund der friedlichen Wahrnehmung ihrer Rechte inhaftiert und verurteilt wurden.

Die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen veröffentlichte am 31. Mai eine Stellungnahme zu dem Fall, in dem sie die Inhaftierung und den Freiheitsentzug der Aktivist_innen für willkürlich erklärte. Die Arbeitsgruppe forderte die angolanische Regierung auf, die Aktivist_innen umgehend freizulassen, ihnen ein einklagbares Recht auf eine Entschädigung zu gewähren und gleichzeitig die rechtswidrige strafrechtliche Verfolgung gegen sie zu beenden. Amnesty International hatte den Fall am 12. Oktober 2015 zur Prüfung an die UN-Arbeitsgruppe weitergeleitet.

Die Aktivist_innen befanden sich bereits seit Juni 2016 auf freiem Fuß, nachdem der Oberste Gerichtshof auf Antrag ihrer Rechtsbeistände die Rechtmäßigkeit der Haft geprüft und ihre Freilassung bis zur Urteilsverkündung angeordnet hatte.

Einer der Aktivist_innen, Nito Alves, äußerte nach seiner Freilassung gegenüber dem für die portugiesischsprachigen Länder zuständigen Team von Amnesty International seine Dankbarkeit über die erfahrene Unterstützung: "Ich werde weiter für die Menschenrechte kämpfen, für ein gerechtes Angola, ein gerechtes Afrika und eine gerechte Welt. Ich danke allen, die sich für unsere Freiheit eingesetzt haben, für ihre Hilfe: den Unterstützenden aus der Zivilgesellschaft, den Rechtsbeiständen, Amnesty International sowie der Presse und den Medien."

Derzeit sind keine weiteren Aktionen des Eilaktionsnetzes erforderlich. Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben.