Abschiebungen nach Afghanistan
Afghanistan ist nicht sicher. Trotzdem schiebt Deutschland dorthin ab – inzwischen auch Menschen, die nie straffällig geworden sind. Das ist ein politischer Dammbruch. Amnesty fordert einen absoluten, bundesweiten Stopp der Abschiebungen nach Afghanistan und ein Ende jeglicher Zusammenarbeit mit den Taliban zu diesem Zweck.
Amnesty International und weitere Organisationen protestieren vor dem Bundestag in Berlin für die Aufnahme von schutzsuchenden Afghan*innen (17. Dezember 2025).
© Santiago Rodriguez
Seit der Machtübernahme der Taliban im August 2021 befindet sich Afghanistan in einer Abwärtsspirale von Menschenrechtsverletzungen.
Unter der De-facto-Regierung der Taliban kommt es zu systematischen Menschenrechtsverletzungen. Dazu gehören:
- die Entrechtung von Frauen und Mädchen in einem Ausmaß, das Verbrechen gegen die Menschlichkeit der geschlechtsspezifischen Verfolgung gleichkommt,
- die faktische Abschaffung der Meinungsfreiheit,
- willkürliche Verhaftungen, Folter und Hinrichtungen.
Trotzdem schiebt die Bundesregierung weiterhin afghanische Staatsangehörige aus Deutschland dorthin ab – auch Menschen, die nie straffällig geworden sind.
Abschiebungen nach Afghanistan verstoßen grundsätzlich gegen das völkerrechtliche Non-Refoulement-Gebot, das ein Kernelement des internationalen Menschenrechtsschutzsystems darstellt und in der Genfer Flüchtlingskonvention und Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschrieben ist.
Das Non-Refoulement-Gebot verbietet die Abschiebung einer Person in ein Land, in dem ihr Verfolgung, unmenschliche Behandlung oder sogar der Tod drohen. Non-Refoulement gilt absolut - unabhängig davon, ob die Person eine Straftat begangen hat.
Eine Abschiebung nach Afghanistan bedeutet in jedem einzelnen Fall eine Gefahr für Leib und Leben. Abschiebungen dürfen nicht als strafrechtliche Sanktion missbraucht werden. Menschen mit strafrechtlicher Verurteilung sind nach deutschem Strafrecht zu bestrafen. Eine strafrechtliche Verurteilung rechtfertigt in keinem Fall eine menschenrechtswidrige Abschiebung.
Abschiebungen nach Afghanistan: Fragen und Antworten aus menschenrechtlicher Perspektive
Grundlegende Begriffe
Eine Abschiebung ist die zwangsweise Durchsetzung einer formalen Ausreisepflicht durch die Behörden. Betroffen sind Menschen ohne Aufenthaltstitel, deren Asylantrag abgelehnt wurde oder deren Aufenthaltserlaubnis erloschen ist. Eine Abschiebung ist ein verwaltungsrechtlicher Zwangsakt, keine Strafe. Sie wird nicht von einem Strafgericht verhängt, sondern von der Ausländerbehörde vollzogen.
Davon zu unterscheiden ist die freiwillige Ausreise, bei der Menschen das Land selbstständig verlassen. Auch wenn ein Asylantrag abgelehnt wurde, ist eine Abschiebung nicht unbedingt rechtmäßig. Denn ein Anrecht auf Asyl haben Menschen nur, wenn sie in ihrem Herkunftsland politisch verfolgt werden oder dieses sie nicht vor anderen Formen von Verfolgung schützen kann.
Auch wenn diese strengen Voraussetzungen nicht vorliegen, kann dennoch ein rechtliches Abschiebungsverbot bestehen: Menschen dürfen unter keinen Umständen in ein Land abgeschoben werden, in dem ihnen unmenschliche Behandlung, Verfolgung oder sogar der Tod droht. In diesen Fällen wird die Abschiebung vorübergehend ausgesetzt (Duldung) oder die betreffende Person erhält einen subsidiären Schutzstatus und darf rechtmäßig in Deutschland bleiben.
Eine Duldung ist die vorübergehende Aussetzung einer Abschiebung. Sie wird erteilt, wenn eine Ausreisepflicht besteht, die Abschiebung aber tatsächlich oder rechtlich nicht vollzogen werden kann – etwa weil Reisedokumente fehlen oder eine Rückkehr in das Herkunftsland nicht sicher ist.
Ein abgelehnter Asylantrag führt also nicht automatisch zur Abschiebung: Viele formal ausreisepflichtige Afghan*innen leben seit Jahren mit einer Duldung in Deutschland. Erst wenn die menschenrechtliche, humanitäre und Sicherheitslage in Afghanistan sich fundamental verbessert, ist eine Rückführung nach menschenrechtlichen Standards erlaubt.
Ein Abschiebungsstopp setzt Abschiebungen in ein bestimmtes Land vorübergehend aus. In Deutschland ist die Rechtsgrundlage für einen Abschiebungsstopp § 60a des Aufenthaltsgesetzes. Die obersten Behörden der Bundesländer können einen Stopp für maximal drei Monate anordnen.
Soll die Aussetzung über sechs Monate hinausgehen, ist das Einvernehmen des Bundesinnenministeriums erforderlich. Nach der Machtübernahme der Taliban im August 2021 galt ein solcher bundeseinheitlicher Abschiebungsstopp für Afghanistan. Seit 2024 finden wieder Abschiebungen dorthin statt. Amnesty fordert einen erneuten Abschiebungsstopp, der ausnahmslos gilt.
Abschiebungen aus Deutschland
Seit August 2024 wird wieder abgeschoben. Stand Anfang September 2026 hat Deutschland insgesamt 274 Personen nach Afghanistan abgeschoben, 246 davon unter der derzeitigen Bundesregierung. Allein vom 1. Januar bis zum 19. Juni 2026 waren es 87 Menschen.
Seit Februar 2026 finden regelmäßige Charterflüge auf Grundlage einer Vereinbarung mit den Taliban statt. In Zukunft soll es bis zu drei Abschiebungsflüge im Monat geben.
Die jüngsten Entwicklungen: Am 28. Juli 2026 wurden 31 Personen abgeschoben – darunter erstmals ein Mensch ohne strafrechtliche Verurteilung. Am 25. August folgten 23 weitere Männer, wenige Tage später startete ein weiterer Charterflug.
Seit Juli 2026 können nicht mehr nur Menschen mit strafrechtlicher Verurteilung, sondern alle ausreisepflichtigen, volljährigen, männlichen und alleinstehenden Afghanen abgeschoben werden. Am 28. Juli 2026 wurde erstmals auch ein Mensch abgeschoben, der keine strafrechtliche Verurteilung hat. Das ist ein politischer Dammbruch.
Die jüngste Ausweitung der Abschiebungspraxis hin zu auch sehr jungen afghanischen Staatsangehörigen, die keine strafrechtliche Verurteilung haben, ist menschenrechtlich vollkommen inakzeptabel. Hürden bei der Abschiebung von Menschen nach Afghanistan werden damit Stück für Stück weiter abgebaut. Auch die angekündigte Ausweitung der Zahl der Abschiebungsflüge auf bis zu 3 Charterflüge im Monat muss unbedingt unterlassen werden. Jede Abschiebung nach Afghanistan ist mit menschenrechtlichen Standards unvereinbar und klar völkerrechtswidrig.
Abschiebungen nach Afghanistan verstoßen grundsätzlich gegen das völkerrechtliche Refoulement-Verbot – das Verbot, Menschen in ein Land zurückzuschicken, in dem ihnen Folter, Verfolgung oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. Es stellt einen Eckpfeiler der Genfer Flüchtlingskonvention dar und ist zudem in Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschrieben. Non-Refoulement gilt absolut.
Demnach haben alle Menschen, strafrechtlich verurteilt oder nicht, das Recht, vor Folter, Verfolgung, willkürlicher Inhaftierung und Tod geschützt zu werden. Rückkehrer*innen sind in Afghanistan erheblich von Verfolgung, Repression und schweren Menschenrechtsverletzungen bedroht.
Dabei sind Menschen, die nach Afghanistan abgeschoben werden, bereits ohne Berücksichtigung ihres Fluchtgrundes allein wegen ihrer Flucht aus Afghanistan und ihres Aufenthalts im Ausland gefährdet, Opfer von Verfolgung und willkürlicher Inhaftierung durch die Taliban zu werden.
Rückkehrer*innen aus westlichen Staaten sind häufig dem sogenannten Verwestlichungsvorwurf ausgesetzt, der zu Verfolgung oder Bestrafung führen kann. Die Flucht aus Afghanistan wird von den Taliban häufig als Zeichen gewertet, dass sich die Person ihrem Herrschaftsanspruch entziehen wollte. Auch dieser Vorwurf des "Widersetzens", als welches die Flucht interpretiert wird, kann zur Verfolgung führen. Rückkehrenden wird zudem oft Landesverrat oder "Spionage" vorgeworfen.
Rückkehrer*innen werden oftmals gezwungen, sich den Taliban anzuschließen oder ihre Familien werden unter Druck gesetzt, Angehörige auszuliefern. Die Angst vor Repressionen zwingt viele Rückkehrer*innen dazu, im Verborgenen zu leben und schränkt ihre Bewegungsfreiheit sowie ihre wirtschaftliche und gesellschaftliche Teilhabe erheblich ein.
In der deutschen Migrationspolitik werden Menschenrechtsverletzungen immer weiter normalisiert. Menschenrechtliche Standards, zu deren Einhaltung sich die Bundesregierung verpflichtet hat, sind offenbar optional, wenn sie politisch ungelegen sind. Damit finden autoritäre Strukturen im Asyl- und Migrationsrecht ihren Anfang.
Wenn die Einhaltung von Grund- und Menschenrechten von Schutzsuchenden in Frage gestellt werden kann, sind die Grund- und Menschenrechte aller nicht sicher. Das Refoulement-Verbot gilt absolut und lässt keine Abwägung mit politischen Zielen zu.
Die Bundesregierung darf sich nicht von migrationsfeindlichen Gruppen treiben lassen. Die Einhaltung von Menschenrechten steht nicht im Kontrast zu nationalen Interessen, sondern ist unerlässliches Kerninteresse eines Rechtsstaates.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Oktober 2024 anerkannt, dass afghanische Frauen allein aufgrund ihres Geschlechts unter den Taliban einer systematischen Verfolgung ausgesetzt sind und deshalb grundsätzlich Anspruch auf Flüchtlingsschutz haben.
Damit sind die Bleibeaussichten afghanischer Frauen derzeit sehr gut. Afghanische Frauen erhalten in Deutschland heute in der Regel Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention.
Für Männer nimmt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge keine vergleichbare Gruppenverfolgung an. Ihre Asylanträge werden häufiger abgelehnt. Nach verpflichtenden menschenrechtlichen Standards können aber auch Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, mit Blick auf die katastrophale menschenrechtliche und humanitäre Lage sowie Sicherheitslage nicht nach Afghanistan abgeschoben werden.
Es muss daher ein bundesweites und absolutes Abschiebungsverbot nach Afghanistan beschlossen werden. Denn für afghanische Männer gilt: Rückkehrer*innen aus westlichen Staaten sind häufig dem sogenannten Verwestlichungsvorwurf ausgesetzt, der zu Verfolgung oder Bestrafung führen kann.
Die Flucht aus Afghanistan wird von den Taliban häufig als Zeichen gewertet, dass sich die Person ihrem Herrschaftsanspruch entziehen wollte.
Auch dieser Vorwurf des "Widersetzens", als welches die Flucht interpretiert wird, kann zur Verfolgung führen. Rückkehrenden wird zudem oft Landesverrat oder "Spionage" vorgeworfen. Rückkehrer werden oftmals gezwungen, sich den Taliban anzuschließen oder ihre Familien werden unter Druck gesetzt, Angehörige auszuliefern.
Straffälligkeit sollte in jedem einzelnen Fall unter rechtsstaatlichen Standards und nach deutschem Strafrecht geahndet werden. Strafrechtliche Sanktionen und strafrechtlich relevante Handlungen dürfen auf keinen Fall mit Asyl- und Migrationsrecht vermischt werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass es zu einem Zwei-Klassen-Strafsystem kommt.
Eine Vermischung von strafrechtlich relevanten Handlungen und migrationsrechtlichen Sanktionen ist zwingend diskriminierend und menschen- und verfassungsrechtlich untragbar. Eine Abschiebung nach Afghanistan ist keine strafrechtliche Sanktion, sondern ein Todesrisiko.
Abgeschobene Personen werden häufig nach der Landung in Afghanistan von Taliban-Vertretern in Empfang genommen oder unmittelbar festgenommen. Es ist unklar, was im Anschluss mit ihnen passiert oder ob die Taliban weiter gegen sie vorgehen.
Die Taliban erheben häufig den Vorwurf der Verwestlichung, Rückkehrer werden oft als "Feinde der Taliban" angesehen oder sie sehen sich Spionagevorwürfen ausgesetzt; Angehörige von Rückkehrern werden unter Druck gesetzt, teils bedroht.
Nein, eine staatliche Überwachung oder Nachverfolgung im Zielland findet nach einer vollzogenen Abschiebung durch deutsche Behörden nicht statt. Mit Blick auf bereits stattgefundene Abschiebungen rufen wir die Bundesregierung auf, zu überwachen, ob Afghanen nach ihrer Abschiebung unbehelligt einreisen und darüber hinaus ohne Verfolgung und ohne Gefahr für Leib und Leben in Afghanistan leben können. Deutschland kann seine Verantwortung für den Taliban ausgelieferte Personen nicht am Flughafen in Kabul abgeben.
Für Abschiebungen ist Deutschland laut Auswärtigem Amt auf afghanische Stellen angewiesen, etwa für Identitätsprüfungen und die Ausstellung von Reisedokumenten. Auch sind Abschiebungen nur möglich, wenn das Herkunftsland zur Rücknahme der geflohenen Menschen bereit ist.
Gleichzeitig haben die Taliban die afghanischen Auslandsvertretungen in Deutschland durch die Abberufung von Diplomaten der früheren Regierung stark ausgedünnt und setzen diesen Prozess weiter fort. Die diplomatische Präsenz der Taliban in Deutschland und der EU intensiviert sich dafür weiter.
Daraus ergibt sich eine potenzielle Abhängigkeit: Will die Bundesregierung an Abschiebungen festhalten, benötigt sie konsularische Strukturen. Bereits 2025 sind deshalb zwei Taliban-Konsularbeamte nach Deutschland eingereist, die nun faktisch die Botschaft in Berlin und das Generalkonsulat in Bonn leiten.
Medienberichten zufolge wurde zudem ein geplanter Abschiebungsflug zeitweise abgesagt, da die Taliban nicht entsprechend kooperiert haben und eine stärkere diplomatische Präsenz in Deutschland forderten. Deutschland macht sich durch die Zusammenarbeit mit den Taliban politisch erpressbar.
Die fortschreitende Zusammenarbeit mit den Taliban und die Öffnung von Konsulaten in Deutschland für Vertreter der Taliban stellt einen weiteren Schritt zur Intensivierung der völkerrechtswidrigen Abschiebungspraxis dar. Die Bundesregierung macht sich damit zur Komplizin bei der Begehung schwerster Menschenrechtsverletzungen und Völkerrechtsvergehen.
Die Bundesregierung kann schwerwiegende und anhaltende Menschenrechtsverletzungen in Afghanistan nicht glaubwürdig verurteilen, während sie gleichzeitig die Zusammenarbeit in Bezug auf Abschiebungen fortsetzt und damit die Rechte und das Leben von Afghan*innen selbst gefährdet.
Situation von Afghan*innen mit Aufnahmezusagen
Über das Bundesaufnahmeprogramm, welches im Oktober 2022 offiziell startete, sollten monatlich bis zu 1.000 besonders gefährdete Afghan*innen – darunter Menschenrechtsverteidiger*innen, queere Personen, Aktivist*innen und Journalist*innen – Schutz in Deutschland erhalten. Letztlich erhielten über das Programm nur insgesamt 3.087 Personen eine Aufnahmezusage, nur 2.457 davon sind tatsächlich nach Deutschland eingereist.
Die Bundesregierung entzieht besonders gefährdeten Afghan*innen unterschiedlicher Aufnahmeverfahren, denen sie einmal ein Schutzversprechen gemacht hatte und die noch immer unter dramatischen Bedingungen in Pakistan auf die Einreise nach Deutschland warten, systematisch die Aufnahmezusage.
Diesen Menschen droht dann die Abschiebung nach Afghanistan – zurück in die Lebensgefahr. Wenn sie in Afghanistan zu Schaden kommen, sogar getötet werden, trägt Deutschland dafür eine Mitverantwortung. So riskiert die Bundesregierung das Leben jener Menschenrechtsverteidiger*innen, Journalist*innen, Ortskräfte und queerer Personen, denen sie eigentlich Schutz versprochen hatte.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 22. Juli 2026 entschieden, dass die Bundesregierung individuell ausgesprochene Aufnahmezusagen nicht willkürlich aufheben darf.
Das Bundesinnenministerium hatte zuvor alle Aufnahmezusagen auf Grundlage der sogenannten Menschenrechtsliste pauschal für ungültig erklärt – diese Pauschalität ist verfassungswidrig. Die Bundesregierung muss nun in jedem Einzelfall entscheiden und die Belange der Betroffenen berücksichtigen.
Laut Informationen der Kabul Luftbrücke warten noch über 600 Afghan*innen in Pakistan auf die Einreise nach Deutschland. Die meisten von ihnen sind Frauen und Kinder. Sie sind täglich von Abschiebung und Misshandlung durch die pakistanischen Behörden bedroht.
Der Kabul Luftbrücke liegen Berichte vor, nach denen schutzsuchende Afghan*innen bei Razzien etwa Schläge erleiden mussten. In einem Fall hat eine schwangere Frau im Zuge dessen ihr ungeborenes Kind verloren.
Die Personen, deren Aufnahmezusagen von der Bundesregierung wieder zurückgenommen wurden und infolgedessen nach Afghanistan abgeschoben wurden, sind erheblichen Gefahren, einschließlich gezielter Verfolgung durch die Taliban, ausgesetzt.
Oft müssen Personen ihren Aufenthaltsort beispielsweise häufig wechseln, um nicht auffindbar zu sein. Sehr häufig bricht der Kontakt bei Rückkehr nach Afghanistan ab, weshalb es extrem schwerfällt, die Schicksale im Einzelnen zu dokumentieren.
Mit dem Stopp von Aufnahmen aus Afghanistan nach § 22 (Menschenrechtsliste, Überbrückungsprogramm und Ortskräfteverfahren) sowie nach § 23 AufenthG (Bundesaufnahmeprogramm) wurden diesen schutzbedürftigen Menschen nahezu alle rechtlich vorgesehenen Wege in einen sicheren Aufenthalt in Deutschland durch die Bundesregierung verbaut. Durch die Abschaffung legaler Fluchtwege werden Menschen gezwungen, Grenzen auf gefährlichen Wegen zu überschreiten, um vor den Taliban zu fliehen.
Die rechtliche Möglichkeit für sogenannte humanitäre Aufnahmen besteht weiterhin, wird von der Bundesregierung aus mangelndem "politischen Willen" jedoch de facto nicht genutzt. Aufnahmeprogramme für Afghanistan müssen dringend reinstalliert und zurückgezogene Aufnahmezusagen neu erteilt werden.
Die Lage in Afghanistan
Seit der Machtübernahme der Taliban im August 2021 befindet sich Afghanistan in einer Abwärtsspirale von Menschenrechtsverletzungen. Die Lage für Frauen und Mädchen ist katastrophal. Aber auch Männer sind Verfolgung, willkürlicher Inhaftierung, Körperstrafen wie Auspeitschungen, Folter und öffentlichen Hinrichtungen ausgesetzt.
Das Fehlen einer unabhängigen Justiz und weitgehende Straffreiheit verschärfen die Situation zusätzlich. Zuletzt haben die Taliban diese schweren Menschenrechtsverletzungen auch mehr und mehr in Gesetze gegossen.
Laut der im Januar verabschiedeten Strafprozessordnung steht auf Homosexualität in Afghanistan offiziell die Todesstrafe; auf die Beleidigung eines hochrangigen Taliban oder Richters 20 Peitschenhiebe und 6 Monate Freiheitsstrafe. Die Strafprozessordnung stellt geschlechtsspezifische Gewalt in der Familie außerdem nur dann unter Strafe, wenn eine Frau Knochenbrüche oder sichtbare Verletzungen erlitten hat.
Neben der anhaltenden Menschenrechtskrise befindet sich Afghanistan in einer humanitären Krise, die durch anhaltende Dürre, Naturkatastrophen sowie Kürzungen der humanitären Hilfen noch verschlimmert wird. Abgeschobene stehen vor großen Herausforderungen beim Zugang zu Unterkünften, Existenzgrundlagen, Gesundheitsversorgung und anderen grundlegenden Dienstleistungen.
Rückkehrende sind in Afghanistan der Gefahr der Verfolgung durch die Taliban, unter anderem aufgrund von Verwestlichungs- und Spionagevorwürfen, ausgesetzt. Insgesamt setzt die aktuelle Lage in Afghanistan Rückkehrer einem ernsthaften Risiko von Menschenrechtsverletzungen aus und bietet kein sicheres oder menschenwürdiges Umfeld.
Die Situation von Frauen und Mädchen in Afghanistan
Die Lage der Rechte von Frauen und Mädchen in Afghanistan ist katastrophal. In keinem zweiten Land der Welt ist Mädchen die Bildung nach der 7. Klasse beispielsweise untersagt. Frauen dürfen nicht studieren, ihren Beruf nicht frei wählen, nicht ohne männliche Begleitung reisen oder im Krankenhaus behandelt werden.
Die Einschränkung der Rechte von Frauen und Mädchen in Afghanistan ist so systematisch und so umfassend, dass sie dem Verbrechen gegen die Menschlichkeit der geschlechtsspezifischen Verfolgung gleichkommen.
Das Dekret Nr. 18 zur Legalisierung von Zwangsverheiratungen von Kindern aus dem Mai 2026 institutionalisiert und normalisiert die Zwangsverheiratung von Kindern. Es hält "Ehen" aufrecht, die im Kindesalter arrangiert wurden und macht es für Frauen und Mädchen nahezu unmöglich, solche Verbindungen anzufechten oder sich aus ihnen zu lösen.
Was fordert Amnesty International von der Bundesregierung?
Amnesty International fordert:
- einen absoluten, bundesweiten Stopp der Abschiebungen nach Afghanistan.
- sämtliche Maßnahmen vollständig zu unterlassen, die eine Ausweitung der völkerrechtswidrigen Abschiebungspraxis darstellen.
- die Zusammenarbeit mit den Taliban zur Ausweitung der Abschiebungen sofort einzustellen.
- ein offizielles und flächendeckendes Monitoring der Personen durchzuführen, die bereits aus Deutschland nach Afghanistan abgeschoben wurden.
- die Etablierung legaler Fluchtwege für schutzbedürftige Menschen aus Afghanistan, insbesondere die Wiederöffnung humanitärer Aufnahmewege.
Wie kann ich mich einsetzen?
Beteilige dich an unserer Petition für die Aufnahme afghanischer Schutzsuchender aus Pakistan oder unterstütze unsere Arbeit mit einer Spende. Je mehr Menschen sich hörbar für einen Abschiebungsstopp einsetzen, desto größer wird der politische Druck auf die Bundesregierung.
Ich bin selbst von Abschiebung bedroht – wo bekomme ich Hilfe?
Wir leisten keine individuelle rechtliche Beratung. Eine Ausnahme bildet hier die Asylberatung von Amnesty International in Deutschland.