Europa: Geplante Rückführungsverordnung verstößt gegen Menschenrechte
Am 11. April 2025 werden Migrant*innen im albanischen Hafen Shengjin von einem italienischen Marineschiff, der ITS LIBRA, an Land gebracht. Sie sollen in einem von Italien geführten Rückführungszentrum auf ihre Abschiebung warten.
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Am Donnerstag stimmt das EU-Parlament über die geplante Rückführungsverordnung ab. Amnesty International fordert die Abgeordneten auf, den vorliegenden Kompromisstext abzulehnen.
Der Entwurf ist unter künstlich erzeugter Dringlichkeit und in enger Zusammenarbeit der Europäischen Volkspartei (EVP) mit migrationsfeindlichen politischen Gruppen entstanden. Das Ergebnis ist ein menschenrechtswidriger Entwurf, der eine Vielzahl von Verstößen gegen völkerrechtliche Vorgaben vorsieht.
Der Gesetzesentwurf birgt enorme menschenrechtliche Risiken: Er weitet Inhaftierungsmöglichkeiten drastisch aus und schafft mit sogenannten "Return Hubs" erstmals einen Rechtsrahmen für die Auslagerung von Abschiebungen in Drittstaaten. Bisherige Versuche solcher Externalisierung haben vorhersehbar zu systematischen Menschenrechtsverletzungen geführt und wurden von verschiedenen nationalen und europäischen Gerichten wiederholt kritisiert.
Julia Duchrow, Generalsekretärin von Amnesty International in Deutschland, sagt:
"Der vorliegende Entwurf schafft mit sogenannten 'Return Hubs' erstmals einen EU-Rechtsrahmen für gefängnisähnliche Abschiebezentren außerhalb Europas. Das ist ein eklatanter Bruch mit dem Völkerrecht. Solche Zentren führen vorhersehbar zu willkürlicher Inhaftierung, zu menschenrechtswidrigen Zurückweisungen und zur Verweigerung grundlegender Verfahrensrechte.
Die Regelungen im Entwurf sind dabei alarmierend vage. Sie enthalten keinerlei verbindliche Standards. Alle bisherigen Versuche, Verantwortung für den Flüchtlingsschutz auszulagern – ob durch Australien, das Vereinigte Königreich oder Italien – sind gescheitert.
An den Kosten und an verbindlichen menschenrechtlichen Vorgaben. Die Abgeordneten dürfen sich nicht von derartiger Symbolpolitik treiben lassen. Sie müssen den Entwurf ablehnen und mehr Zeit für eine menschenrechtskonforme Überarbeitung einfordern."
Breite Kritik aus der Zivilgesellschaft und internationalen Organisationen
Über 250 zivilgesellschaftliche Organisationen, Amnesty International eingeschlossen, und die EU-Grundrechteagentur haben bereits vor einem Jahr schwere Bedenken gegen die geplante Rückführungsverordnung angemeldet. UN-Sonderberichterstatter*innen, das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte sowie der Menschenrechtskommissar des Europarats haben erst vor wenigen Wochen schwere völkerrechtliche Vorbehalte geäußert. Die Verhandlungen haben diese Warnungen nicht ausreichend berücksichtigt.
Für einen menschenrechtlich tragbaren Entwurf fordert Amnesty International:
- Rechtsstaatliche Garantien durch Wiederherstellung der automatischen aufschiebenden Wirkung von Rechtsmitteln gegen Rückkehrentscheidungen sowie angemessene Fristen für Rechtsmittel
- Haft darf nur als äußerstes Mittel und nach individueller Prüfung eingesetzt werden. Die Inhaftierung von Kindern und Familien muss kategorisch ausgeschlossen werden. Haft muss verhältnismäßig sein und Haftgründe auf klar definierte, objektive Kriterien beschränkt werden. Die Haftlänge muss auf das absolut notwendige Maß begrenzt sein.
- Streichung des Rechtsrahmens für "Return Hubs". Abschiebezentren in Drittstaaten können niemals menschenrechtskonform umgesetzt werden und sind nicht mit menschenrechtlichen Mindeststandards in Einklang zu bringen
- Keine Abschiebungen in Länder, zu denen Betroffene keinerlei Verbindung haben
- Überarbeitung der unverhältnismäßigen Mitwirkungspflichten und Sanktionen, die Menschen für Umstände bestrafen können, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen
- Präzisierung vager Sicherheitsklauseln ("öffentliche Ordnung", "nationale Sicherheit"), die in ihrer jetzigen Form willkürliche Anwendung ermöglichen
- Durchführung einer unabhängigen menschenrechtlichen Folgenabschätzung vor Verabschiedung der Verordnung