Pressemitteilung Deutschland 03. September 2015

Amnesty warnt vor erneuter Einschränkung des Asylrechts

BERLIN, 03.09.2015 - Zu der von Innenminister de Maizière angekündigten möglichen Verfassungsänderung zur Flüchtlingspolitik sagt Andrea Berg, Leiterin der Abteilung Länder, Themen und Asyl bei Amnesty International in Deutschland:

"Amnesty International ist alarmiert, wenn von einer möglichen Änderung des Art. 16a Grundgesetz, dem Grundrecht auf Asyl, gesprochen wird. Bereits im 'Asylkompromiss' wurde dieses Recht 1993 de facto ausgehebelt. Auf erhöhte Flüchtlingszahlen darf nie mit einer Einschränkung des Asylrechts reagiert werden. Das Konzept der "sicheren Herkunftsstaaten" ist unvereinbar mit dem Menschenrecht auf die faire individuelle Prüfung eines jeden Asylantrags. Ein Maßnahmenpaket für Flüchtlinge darf nicht zum Abwehrprogramm werden."

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