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Iran: Mehr Hinrichtungen im Zusammenhang mit Protesten
Amnesty-Mahnwache für Jamshid Sharmahd vor der iranischen Botschaft in Berlin (20. Juli 2023). Der deutsche Staatsbürger wurde am 28. Oktober 2024 hingerichtet.
© Amnesty International, Foto: Stephane Lelarge
Mehr als ein Jahr nach Ausbruch der landesweiten Proteste unter dem Slogan "Frau, Leben, Freiheit" sind noch immer zahlreiche Menschen in Haft und vom Tod bedroht. Mindestens fünf von ihnen sind aktuell zum Tode verurteilt, mindestens 15 weiteren droht die Todesstrafe. Acht Personen wurden bisher nach grob unfairen Scheinprozessen willkürlich hingerichtet. Die Behörden haben das Recht dieser Menschen auf faire Gerichtsverfahren massiv verletzt. Viele von ihnen wurden gefoltert und anderweitig misshandelt. Angesichts der zunehmenden Verhängung von Todesurteilen durch die Gerichte nehmen die Befürchtungen zu, dass es zu weiteren Hinrichtungen im Zusammenhang mit den Protesten kommen könnte. Allein im November ließen die iranischen Behörden mindestens 115 Menschen hinrichten.
Allen Personen mit persönlichen Beziehungen in den Iran raten wir, aus Sicherheitsgründen eine Teilnahme zu prüfen. Dieses Schreiben wird mit deinem Vor- und Nachnamen und Mail-Adresse an den Adressaten im Land gesandt.
Appell an
Oberste Justizautorität
Gholamhossein Mohseni Ejei
c/o Embassy of Iran to the European Union
Avenue Franklin Roosevelt No. 15
1050 Bruxelles
BELGIEN
Sende eine Kopie an
Botschaft der Islamischen Republik Iran
S.E. Herrn Mahmoud Farazandeh
Podbielskiallee 67
14195 Berlin
Fax: 030–83 222 91 33
E-Mail: info@iranbotschaft.de
Amnesty fordert:
- Bitte heben Sie umgehend alle Schuldsprüche und Todesurteile auf, die in Verbindung mit den Protesten ausgesprochen wurden. Sehen Sie bitte von weiteren Todesurteilen ab und sorgen Sie dafür, dass alle Personen, die einer als Straftat anerkannten Handlung angeklagt sind, Verfahren erhalten, die den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren entsprechen und in denen nicht auf die Todesstrafe zurückgegriffen wird. Bitte lassen Sie alle Inhaftierten frei, die nur wegen der friedlichen Wahrnehmung ihrer Menschenrechte inhaftiert sind.
- Sorgen Sie dafür, dass die Inhaftierten Zugang zu ihren Familien und Rechtsbeiständen ihrer Wahl erhalten und vor Folter und anderen Misshandlungen geschützt sind. Stellen Sie sicher, dass Foltervorwürfe untersucht und die Verantwortlichen in fairen Verfahren vor Gericht gestellt werden. Unabhängige Beobachter*innen müssen Zugang sowohl zu den Verfahren mit möglichen Todesurteilen als auch zu den im Zusammenhang mit den Protesten im Todestrakt Inhaftierten erhalten.
- Verhängen Sie bitte umgehend ein offizielles Hinrichtungsmoratorium mit dem Ziel, die Todesstrafe ganz abzuschaffen.
Sachlage
Mindestens 20 Menschen droht im Zusammenhang mit den Protesten unter dem Slogan "Frau, Leben, Freiheit", die von September bis Dezember 2022 landesweit ausgebrochen waren, die Todesstrafe. Unter ihnen befinden sich mindestens fünf Personen – Manouchehr Mehman Navaz, Mansour Dahmardeh, Mohammad Ghobadlou, Mojahed (Abbas) Kourkouri und Reza (Gholamreza) Rasaei –, die derzeit zum Tode verurteilt sind und denen nach grob unfairen Prozessen wegen "Feindschaft zu Gott" (moharebeh), "Verdorbenheit auf Erden" (ifsad fil-arz) und "bewaffnete Rebellion gegen den Staat" (baghi) unmittelbar die Hinrichtung droht. Bei mindestens einer weiteren Person – Mahan Sadrat (Sedarat) Madani – stehen Neuverhandlungen an, nachdem ihr Schuldspruch und das Todesurteil vom Obersten Gerichtshof im Dezember 2022 aufgehoben und ihr Fall an vorinstanzliche Gerichte zurückverwiesen worden war. Amnesty International sind mindestens zwei weitere Personen bekannt, die wegen Straftaten vor Gericht gestellt wurden, die mit der Todesstrafe geahndet werden können: Saeed Shirazi und Abolfazl Mehri Hossein Hajilou. Gegen Dutzende weitere Personen wird wegen Kapitalverbrechen im Zusammenhang mit den Protesten ermittelt. Da die Behörden im Zuge der Proteste Tausende festgenommen und angeklagt haben, ist die Verhängung der Todesstrafe gegen weitere Personen zu befürchten.
Die Verfahren der genannten Personen vor Revolutionsgerichten und/oder Strafgerichten überall im Land – so in den Provinzen Alborz, Teheran, Kermanshah, Khuzestan und Sistan und Belutschistan – entsprachen bei Weitem nicht den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren. Dabei wurden unter anderem folgende Rechte verletzt: das Recht der Angeklagten auf eine angemessene Verteidigung und Zugang zu einem Rechtsbeistand ihrer Wahl, das Recht auf Unschuldsvermutung, das Recht zu schweigen, das Recht auf wirkungsvolle Anfechtung der Rechtmäßigkeit ihrer Inhaftierung und das Recht auf eine faire, öffentliche Verhandlung. Amnesty International hat dokumentiert, dass vier der oben genannten fünf zum Tode verurteilten Personen gefoltert und auf andere Weise misshandelt wurden, z. B. durch Schläge, Elektroschocks, simuliertes Ersticken, sexualisierte Gewalt und das Vorenthalten von Gesundheitsversorgung. Erzwungene "Geständnisse" wurden als Beweise und als Grundlage für Schuldsprüche verwendet, außerdem strahlten sie die staatlichen Medien im Fall mehrerer Angeklagter bereits vor Prozessbeginn aus.
Hintergrundinformation
Die Prozesse gegen Personen, die wegen Kapitalverbrechen im Zusammenhang mit den landesweiten Protesten angeklagt sind, haben mit fairen Gerichtsverfahren nichts zu tun. Die Behörden ziehen dabei unter Verstoß gegen das Völkerrecht und internationale Standards unter Folter erzwungene "Geständnisse" und andere Beweismaterialien heran, um Anklage zu erheben und Schuldsprüche zu verhängen. Während der Ermittlungsphase hatten die Angeklagten keinen Zugang zu ihren Rechtsbeiständen. Die Behörden verweigerten unabhängigen Rechtsbeiständen zudem den Zutritt zu Anhörungen und den Zugang zu den Fallakten.
Amnesty International hat dokumentiert, dass vier der fünf aktuell zum Tode verurteilten Personen gefoltert und auf andere Weise misshandelt wurden, um so "Geständnisse" von ihnen zu erpressen. Informierten Quellen zufolge setzten die Behörden im Verhör von Reza (Gholamreza) Rasaei Elektroschocks ein. Sie simulierten seine Erstickung, indem sie ihm eine Plastiktüte über den Kopf stülpten und verprügelten ihn. Im Oktober 2023 wurde er von einem Strafgericht in der Provinz Kermanshah des "Mordes" für schuldig befunden und zum Tode verurteilt, wobei seine durch Folter erzwungenen "Geständnisse" als Beweise zugelassen wurden. Auch zu Mohammad Ghobadlou liegen Amnesty International Berichte aus gut informierten Quellen vor: Behördenvertreter haben den jungen Mann wiederholt geschlagen und ihm seine Medikamente zur Behandlung seiner bipolaren Störung vorenthalten. Sein Schuldspruch und Todesurteil wegen "Verdorbenheit auf Erden" (ifsad fil-arz) bestätigte der Oberste Gerichtshof im Dezember 2022.
Anfang April 2023 gaben die Justizbehörden bekannt, dass Mojahed (Abbas) Kourkour wegen "Feindschaft zu Gott" (moharebeh), "Verdorbenheit auf Erden" (ifsad fil-arz) und "bewaffnete Rebellion gegen den Staat" (baghi) vor einem Revolutionsgericht in Ahvaz, Provinz Chuzestan, zum Tode verurteilt worden war. Das Verfahren gegen ihn war grob unfair und stützte sich auf "Geständnisse", die während der Zeit, als er dem Verschwindenlassen zum Opfer gefallen war, durch Folter erzwungen wurden. Berichten zufolge war Mansour Dahmardeh unter Umständen inhaftiert, die einem Verschwindenlassen gleichkamen. Er war sexualisierter Gewalt und Schlägen ausgesetzt, die zu einer gebrochenen Nase und abgebrochenen Zähnen führten. Er musste in einem Krankenhaus behandelt werden. Informierten Quellen zufolge basieren seine Todesurteile auf seinen durch Folter erpressten "Geständnissen", während der Proteste Steine geworfen und einen Fahrzeugreifen angezündet zu haben.
Mansoureh Dahmardeh und Manouchehr Mehman Navaz wurden wegen Straftaten wie Steinwürfe und Brandstiftung zum Tode verurteilt, obwohl die Verhängung der Todesstrafe nach dem Völkerrecht nur für Straftaten gestattet ist, die eine vorsätzliche Tötung beinhalten. Ein Revolutionsgericht in Teheran hat Manouchehr Mehman Navaz zum Tode verurteilt, weil er während der Proteste "in der Absicht, den Islamischen Staat zu bekämpfen" ein staatliches Gebäude in Brand gesteckt haben soll. Das Gericht befand ihn nach einem grob unfairen Verfahren wegen "Feindschaft zu Gott" (moharebeh) für schuldig und verhängte am 29. Oktober 2022 – nur zwei Wochen nach Prozessbeginn – das Todesurteil.
Zusätzlich zu den oben genannten bestätigt Amnesty International die Namen von mindestens zwölf weiteren Personen, die sich in Haft befinden und gegen die bereits Anklage wegen Kapitalverbrechen erhoben wurde oder denen die Anklageerhebung wegen Kapitalverbrechen droht. Dabei handelt es sich um Farzad (Farzin) Tahazadeh, Farhad Tahazadeh, Karwan Shahiparvaneh, Reza Eslamdoost, Shahram Marouf-Moula, Pouria Javaheri, Mohsen Ahmadpour, Rasul Badaghi, Vahid Abbasi, Reza Arabpour, Sadegh Ghasemi and Ismail Mousavi Nazari.
Bislang haben die Behörden der Islamischen Republik acht Personen im Zusammenhang mit den Protesten willkürlich hingerichtet, nachdem sie in äußerst unfairen, von Foltervorwürfen geprägten Verfahren zum Tode verurteilt worden waren. Am 23. November 2023 richteten die Behörden Milad Zohrevand hin – nur zehn Tage nachdem der Oberste Gerichtshof seinen Schuldspruch und sein Todesurteil wegen "Mordes" im Zusammenhang mit dem Tod eines Angehörigen der Revolutionsgarden während der Proteste bestätigt hatte. Nach Angaben von Menschenrechtsaktivist*innen, die sich außerhalb des Iran befinden, wurde ihm nach seiner Festnahme im Zusammenhang mit einer Demonstration in Malayer in der Provinz Hamadan der Zugang zu einem Rechtsbeistand verwehrt. Im August 2023 starb Javad Rouhi unter verdächtigen Umständen in Haft. Zuvor war der Schuldspruch und das Todesurteil gegen ihn vom Obersten Gerichtshof aufgehoben und sein Fall an vorinstanzliche Gerichte zurückverwiesen worden. Die iranischen Behörden weigerten sich, eine vollständige, unparteiische und unabhängige Untersuchung der Ursachen und Umstände seines Todes in der Haft durchzuführen.
Die iranischen Behörden haben eine weitere alarmierende Hinrichtungswelle eingeleitet. Allein im November ließen sie mindestens 115 Menschen hinrichten, was fast doppelt so viele sind wie im November 2022. Nach Angaben des Abdorrahman Boroumand Center haben die Behörden am 15. November an nur einem einzigen Tag mindestens 14 Hinrichtungen durchgeführt. Zu den im November 2023 willkürlich hingerichteten Personen gehören: Der 17-jährige Hamidreza Azari, die zwei sunnitischen Kurden Ayoub Karimi und Ghassem Abasteh, sowie Kamran Rezaei, der im Zusammenhang mit den landesweiten Protesten im November 2019 hingerichtet wurde, wie Menschenrechtsaktivist*innen im Ausland berichten. Dieser Anstieg erfolgt vor dem Hintergrund, dass die iranischen Behörden die Todesstrafe verstärkt als Mittel der politischen Unterdrückung einsetzen, um die Menschen im Iran zu quälen und zu terrorisieren und mit brutaler Gewalt Schweigen und Unterwerfung zu erzwingen. Im Jahr 2023 haben die Behörden mehrere Personen hingerichtet, die zum Zeitpunkt der ihnen vorgeworfenen Tat unter 18 Jahre alt waren. Die Zahl der Hinrichtungen im Zusammenhang mit Drogen hat sich im Vergleich zu 2022 fast verdoppelt, und die unterdrückte Minderheit der Belutsch*innen ist weiterhin in unverhältnismäßig hohem Maße von Hinrichtungen betroffen.