Drohende Hinrichtung

Demonstration gegen die Todesstrafe in Iran

Demonstration gegen die Todesstrafe in Iran

Der iranisch-kurdische Gefangene Ramin Hossein Panahi soll am 3. Mai hingerichtet werden. Am 1. Mai wurde er zur Vorbereitung seiner Hinrichtung in Einzelhaft verlegt. Die Exekution würde gegen das Völkerrecht verstoßen.

Appell an

Mahmoud Abbasi

Deputy for Human Rights & Internat. Affairs

Ministry of Justice

Number 1638, Below Vali Asr Sq.

Vali Asr Avenue, Tehran, IRAN

Sende eine Kopie an

Botschaft der Islamischen Republik Iran
S. E. Herrn Ali Majedi

Podbielskiallee 65-67
14195 Berlin
Fax: 030-83222 9133
E-Mail: info@iranbotschaft.de

Amnesty fordert:

  • Stoppen Sie sofort die geplante Hinrichtung von Ramin Hossein Panahi.
  • Heben Sie bitte den Schuldspruch und das Todesurteil gegen Ramin Hossein Panahi auf. Lassen Sie ihn umgehend frei, sofern keine ausreichenden Beweise vorliegen, die nicht unter Folter oder anderen Misshandlungen erlangt wurden und die eine Anklage wegen einer international als Straftat anerkannten Handlung rechtfertigten. In diesem Fall ordnen Sie bitte eine Neuverhandlung an, die den internationalen Standards für faire Verfahren in vollem Umfang entspricht und in der nicht auf die Todesstrafe zurückgegriffen wird.
  • Leiten Sie umgehend eine unabhängige und unparteiische Untersuchung der Folter- und Misshandlungsvorwürfe ein, hierzu zählen auch das Verschwindenlassen und die lange Einzelhaft. Stellen Sie die Verantwortlichen in einem fairen Verfahren vor Gericht.
  • Bitte erlassen Sie ein Hinrichtungsmoratorium als ersten Schritt hin zur vollständigen Abschaffung der Todesstrafe.

Sachlage

Ramin Hossein Panahi gehört der kurdischen Minderheit im Iran an. Er war am 16. Januar in einem Gerichtsverfahren zum Tode verurteilt worden. Das Verfahren dauerte nicht einmal eine Stunde und entsprach bei Weitem nicht den internationalen Standards für faire Verfahren. Seine Angehörigen berichteten Amnesty International, dass er mit offensichtlichen Folterspuren vor dem Revolutionsgericht in Sanandadsch erschienen war, das Gericht jedoch trotzdem keine Untersuchung deswegen eingeleitet habe. Laut seinem Rechtsbeistand sprach ihn das Gericht schuldig und verurteilte ihn zum Tode, weil er "die Waffen gegen den Staat erhoben" habe (baqi). Das Urteil gründe sich allein auf seine Mitgliedschaft in der Oppositionsgruppe Komala. Es wurden jedoch keine spezifischen Beweise vorgelegt, die ihn mit Taten in Verbindung bringen, bei denen es um vorsätzliche Tötung geht – die nach dem Völkerrecht erforderliche Voraussetzung zur Verhängung der Todesstrafe. In der Zeit zwischen seiner Festnahme und dem Prozess durfte Ramin Hossein Panahi seinen Rechtsbeistand nur einmal sehen. Dieses kurze Treffen fand im Beisein von Geheimdienstangehörigen statt. Darüber hinaus teilten die Justizbehörden weder ihm noch seinem Rechtsbeistand vor der Anhörung mit, welche Beweise gegen ihn vorlägen. Auch eine schriftliche Version des Urteils wurde ihnen verweigert. Der Oberste Gerichtshof bestätigte das Todesurteil im März 2018.

Ramin Hossein Panahis Familie berichtete, dass ihm Angehörige des Geheimdienstministeriums bei Besuchen im Gefängnis mehrmals die Umwandlung seines Todesurteils in eine Haftstrafe angeboten hätten – vorausgesetzt, er lege vor laufenden Fernsehkameras ein "Geständnis" ab und denunziere kurdische Oppositionsgruppen als "terroristisch". Als er ablehnte, warnten ihn die Geheimdienstangehörigen und sagten, dass er seine "Sturheit" mit dem Leben bezahlen würde. Ramin Hossein Panahi wurde erstmals am 23. Juni 2017 festgenommen. Nach seiner Festnahme war er vier Monate lang "verschwunden". Er gab an, dass er während dieser Zeit und auch in der daraufhin folgenden zweimonatigen Einzelhaft wiederholt von Angehörigen des Geheimdienstministeriums und der Revolutionsgarde gefoltert worden sei. Er sei mit Kabeln verprügelt, getreten und in den Magen geschlagen worden, außerdem habe man ihm seinen Kopf gegen die Wand geschlagen. Bei seiner Festnahme erlitt Ramin Hossein Panahi Schussverletzungen. Eine angemessene medizinische Versorgung dieser Verletzungen wurde ihm vorsätzlich verweigert.

Amnesty International wendet sich in allen Fällen, weltweit und ausnahmslos gegen die Todesstrafe, ungeachtet der Schwere und der Umstände einer Tat, der Schuld, Unschuld oder besonderen Eigenschaften des Verurteilten, oder der vom Staat gewählten Hinrichtungsmethode, da sie das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschriebene Recht auf Leben verletzt und die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen darstellt.

Hintergrundinformation

Hintergrund

In Paragraf 287 des Islamischen Strafgesetzbuchs heißt es: "Jede Gruppe, die die Waffen gegen das Fundament der Islamischen Republik Iran erhebt, gilt als baqi. Greifen ihre Mitglieder zu den Waffen, sollen sie zum Tode verurteilt werden." In Paragraf 288 heißt es dagegen, dass die Mitglieder zu einer Haftstrafe verurteilt werden sollen, falls ihre Festnahme vor dem Gebrauch von Waffen erfolgt. Amnesty International verfügt über keine genaueren Informationen zu den Umständen, unter denen Ramin Hossein Panahi festgenommen wurde. In einer ersten Stellungnahme berichtete die bewaffnete kurdische Oppositionsgruppe Komala, dass er und drei weitere Mitglieder der Gruppe an einem bewaffneten Zusammenstoß mit der iranischen Revolutionsgarde im Stadtteil Shalman von Sanandadsch in der nordwestiranischen Provinz Kurdistan beteiligt waren. Komala kämpft seit den 1980er-Jahren militant gegen die Islamische Republik Iran. Ramin Hossein Panahi wurde bei dem Zwischenfall schwer verletzt und anschließend festgenommen, während die anderen drei Männer erschossen wurden. Er und sein Rechtsbeistand betonen, dass ausschließlich die Revolutionsgarde geschossen habe. Diese Aussage wird durch den Bericht eines inländischen Medienunternehmens, das mit dem Geheimdienstministerium in Verbindung steht, unterstützt: Akam News berichtete am 17. Juli 2017, dass die Revolutionsgarde die Männer in einen Hinterhalt gelockt und das Feuer auf sie eröffnet hätte. Die vier Männer hätten keine Möglichkeit gehabt, zurückzuschießen. In einer offiziellen Stellungnahme vom 23. Juni 2017 bestätigte die Revolutionsgarde, dass bei dem Zwischenfall auf ihrer Seite niemand zu Schaden gekommen sei.

Nach seiner Festnahme am 23. Juni 2017 befand sich Ramin Hossein Panahi in mehreren Hafteinrichtungen der Revolutionsgarde und des Geheimdienstministeriums in Einzelhaft. Am 9. Januar 2018 wurde er in das Zentralgefängnis von Sanandadsch verlegt. Seine betagten Eltern berichteten von ihren beträchtlichen Anstrengungen während der vier Monate nach seiner Festnahme, ihren Sohn wiederzufinden. Immer wieder wurden sie bei verschiedenen Behörden in Sanandadsch und Qorveh sowie dem Dorf Dehgolan (alle in der Provinz Kurdistan) vorstellig. Dort habe man sich aber geweigert, ihnen etwas über sein Schicksal oder seinen Aufenthaltsort zu sagen. Stattdessen habe man mit Drohungen und Beleidigungen reagiert und ihren geliebten Sohn als "Terrorist" bezeichnet. Nach dieser viermonatigen Schikane meldete sich das Geheimdienstministerium von Sanandadsch am 31. Oktober 2017 bei der Mutter von Ramin Hossein Panahi und forderte sie auf, zum örtlichen Busbahnhof zu kommen – was sie umgehend tat. Angehörige des Geheimdienstministeriums brachten sie von dort zu einem Treffen mit ihrem Sohn an einen unbekannten Ort. Ramin Hossein Panahis Mutter gibt an, dass die Geheimdienstmitarbeiter_innen das Treffen zunächst filmen und fotografieren wollten. Doch nachdem ihr Sohn protestiert habe, hätten sie die Kameras nicht benutzt.

Einige Stunden nach der Festnahme von Ramin Hossein Panahi am 23. Juni 2017 erstürmte die Revolutionsgarde das Haus seiner Eltern im Dorf Qeruchay bei Sanandadsch und nahm seinen Bruder Afshin Hossein Panahi fest. Bei einer erneuten Razzia am 24. Juni nahm die Revolutionsgarde drei weitere Familienangehörige fest. Dabei handelte es sich um seinen Schwager Ahmad Hossein Panahi, einen entfernten Verwandten namens Zobeyr Hossein Panahi und Anvar Hossein Panahi, einen Cousin, der mittlerweile wieder freigelassen wurde. Nach Informationen von Amnesty International war keiner dieser Männer in irgendeiner Weise an den bewaffneten Zusammenstößen beteiligt. Ihre Festnahme kann eher als Vergeltungsmaßnahme eingestuft werden. Im Oktober 2017 wurde Afshin Hossein Panahi zu einer achteinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt, die er momentan im Zentralgefängnis von Sanandadsch absitzt. Ahmad Hossein Panahi und Zobeyr Hossein Panahi wurden zu je fünf beziehungsweise sechs Jahren Haft verurteilt. Sie alle wurden wegen Straftaten gegen die nationale Sicherheit verurteilt, die etwas mit ihrer Verbindung zu Komala zu tun haben sollen. Ahmad Hossein Panahi wurde am 1. Mai festgenommen, um seine Haftstrafe anzutreten.

Das Völkerrecht lässt die Todesstrafe nur für sogenannte "schwerste Verbrechen" zu. Dies bedeutet nach allgemeiner Auslegung Verbrechen, bei denen eine vorsätzliche Tötung vorliegt. Iran ist Vertragsstaat des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte, welcher allen Angeklagten das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren garantiert. Angesichts des irreversiblen Charakters der Todesstrafe legen internationale Menschenrechtsnormen explizit fest, dass die Verfahrensabläufe in Mordprozessen alle relevanten internationalen Standards zum Schutz des Rechts auf ein faires Gerichtsverfahren genau einhalten – unabhängig von der Schwere der Tat.