Hinrichtung droht unmittelbar

Demonstration gegen die Todesstrafe in Iran

Demonstration gegen die Todesstrafe in Iran

Der iranisch-kurdische Gefangene Ramin Hossein Panahi wurde am 13. August zur Vorbereitung seiner Hinrichtung in das Raja’i-Shahr-Gefängnis von Karadsch in der Nähe von Teheran verlegt. Am 26. August begann er einen Hungerstreik, woraufhin er sofort aus dem allgemeinen Trakt des Gefängnisses herausgeholt wurde. Seitdem fehlt von ihm jede Spur. Ihm droht unmittelbar die Hinrichtung.

Appell an

Ayatollah Sadeghi Larijani

c/o Public Relations Office

Number 4, Dead end of 1 Azizi

Above Pasteur Intersection

Vali Asr Avenue, Tehran, IRAN

Sende eine Kopie an

Hoher Rat für Menschenrechte
High Council for Human Rights

Mohammad Javad Larijani
Esfaniar Boulevard, Niayesh Intersection
Vali Asr Avenue, Tehran, IRAN

Botschaft der Islamischen Republik Iran
S. E. Herrn Ali Majedi

Podbielskiallee 65-67
14195 Berlin

Fax: 030-84353133
E-Mail: info@iranbotschaft.de

Amnesty fordert:

  • Heben Sie bitte den Schuldspruch und das Todesurteil gegen Ramin Hossein Panahi auf. Lassen Sie ihn umgehend frei, sofern keine ausreichenden Beweise vorliegen, die nicht unter Folter oder anderen Misshandlungen erlangt wurden und die eine Anklage wegen einer international als Straftat anerkannten Handlung rechtfertigten. In diesem Fall ordnen Sie bitte eine Neuverhandlung an, in der nicht auf die Todesstrafe zurückgegriffen wird.
  • Bitte informieren Sie die Familie von Ramin Hossein Panahi unverzüglich über seinen Verbleib und gestatten Sie ihm regelmäßigen Zugang zu seinen Angehörigen und seinen Rechtsbeiständen.
  • Stellen Sie bitte sicher, dass er bis zu seiner Freilassung Zugang zu qualifiziertem Ärztepersonal hat, das ihn entsprechend der Medizinethik versorgt und die Grundsätze der Vertraulichkeit, Patientenautonomie und informierten Einwilligung einhält.
  • Sorgen Sie bitte dafür, dass Ramin Hossein Panahi vor jeglicher Form der Folter oder anderweitiger Misshandlung geschützt ist. Ordnen Sie unverzüglich eine unabhängige und unparteiische Untersuchung zu den von ihm erhobenen Vorwürfen über Folter und anderweitige Misshandlung an. Stellen Sie alle Verantwortlichen in fairen Verfahren, in denen nicht auf die Todesstrafe zurückgegriffen werden kann, vor Gericht.
  • Bitte erlassen Sie ein Hinrichtungsmoratorium als ersten Schritt hin zur vollständigen Abschaffung der Todesstrafe.

Sachlage

Der iranisch-kurdische Gefangene Ramin Hossein Panahi wurde am 13. August aus dem Zentralgefängnis von Sanandadsch in der nordwestiranischen Provinz Kurdistan in das Raja’i-Shahr-Gefängnis von Karadsch in der Provinz Alborz verlegt. Weder er selbst noch seine Angehörigen und Rechtsbeistände waren über die bevorstehende Verlegung informiert worden. Die für die Vollstreckung von Todesurteilen zuständige Stelle des Gefängnisses in Sanandadsch teilte seinen Rechtsbeiständen mit, dass er zur Vorbereitung seiner Hinrichtung in das Raja’i-Shahr-Gefängnis verlegt worden sei. In der ersten Woche nach seiner Verlegung wurde Ramin Hossein Panahi der Kontakt zu seiner Familie noch genehmigt, später jedoch nicht mehr. Auch jeglicher Kontakt zu seinen Rechtsbeiständen wurde ihm verweigert. Am 26. August nähte sich Ramin Hossein Panahi den Mund zu und begann einen Hungerstreik, um gegen sein Todesurteil und die im Gefängnis erfahrenen Misshandlungen zu protestieren. Dazu zählt auch die Verweigerung einer fachärztlichen Behandlung sowohl seiner Nierenprobleme als auch der Schussverletzungen, die er bei seiner Festnahme erlitten hatte. Unverzüglich nach Beginn seines Hungerstreiks ordneten die Gefängnisbehörden seine Verlegung aus dem allgemeinen Trakt an. Seitdem fehlt von ihm jede Spur.

Ramin Hossein Panahi wurde erstmals am 23. Juni 2017 festgenommen. Nach seiner Festnahme war er vier Monate lang "verschwunden". Er gab an, dass er während dieser Zeit und auch in der daraufhin folgenden zweimonatigen Einzelhaft wiederholt von Angehörigen des Geheimdienstministeriums und der Revolutionsgarde gefoltert worden sei. Er sei mit Kabeln verprügelt, getreten und in den Magen geschlagen worden, außerdem habe man ihm den Kopf gegen die Wand geschlagen. Er war am 16. Januar in einem unfairen Gerichtsverfahren, das nicht einmal eine Stunde dauerte, zum Tode verurteilt worden. Seine Angehörigen berichteten Amnesty International, dass er mit offensichtlichen Folterspuren vor dem Revolutionsgericht in Sanandadsch erschienen war, das Gericht jedoch keine Untersuchung seiner Vorwürfe, nach denen er unter Folter zu einem "Geständnis" gezwungen worden war, eingeleitet habe. Laut seinem Rechtsbeistand sprach ihn das Gericht schuldig und verurteilte ihn zum Tode, weil er "die Waffen gegen den Staat erhoben" habe (baqi). Das Urteil gründe sich allein auf seine Mitgliedschaft in der verbotenen Oppositionsgruppe Komala. In der Zeit zwischen seiner Festnahme und dem Prozess durfte Ramin Hossein Panahi seinen Rechtsbeistand nur einmal sehen. Dieses kurze Treffen fand im Beisein von Geheimdienstangehörigen statt. Der Oberste Gerichtshof bestätigte den Schuldspruch und das Todesurteil im März 2018. Nachdem ihr erster Antrag abgelehnt worden war, stellten seine Rechtsbeistände einen zweiten Antrag auf gerichtliche Überprüfung des Urteils.

Hintergrundinformation

Hintergrund

In Paragraf 287 des Islamischen Strafgesetzbuchs heißt es: "Jede Gruppe, die die Waffen gegen das Fundament der Islamischen Republik Iran erhebt, gilt als baqi. Greifen ihre Mitglieder zu den Waffen, sollen sie zum Tode verurteilt werden." In Paragraf 288 heißt es dagegen, dass die Mitglieder zu einer Haftstrafe verurteilt werden sollen, wenn ihre Festnahme vor dem Gebrauch von Waffen erfolgt. Amnesty International verfügt über keine genaueren Informationen zu den Umständen, unter denen Ramin Hossein Panahi festgenommen wurde. In einer ersten Stellungnahme berichtete die bewaffnete kurdische Oppositionsgruppe Komala, dass er und drei weitere Mitglieder der Gruppe an einem bewaffneten Zusammenstoß mit der iranischen Revolutionsgarde im Stadtteil Shalman von Sanandadsch in der nordwestiranischen Provinz Kurdistan beteiligt waren. Komala führt seit den 1980er Jahren einen bewaffneten Kampf gegen die Islamische Republik Iran. Ramin Hossein Panahi wurde bei dem Zwischenfall schwer verletzt und anschließend festgenommen, während die anderen drei Männer erschossen wurden. Er und sein Rechtsbeistand betonen, dass ausschließlich die Revolutionsgarde geschossen habe.

Diese Aussage des Rechtsbeistands von Ramin Hossein Panahi wonach ausschließlich die Revolutionsgarde geschossen habe wird durch den Bericht eines inländischen Medienunternehmens, das mit dem Geheimdienstministerium in Verbindung steht, unterstützt: Akam News berichtete am 17. Juli 2017, dass die Revolutionsgarde die Männer in einen Hinterhalt gelockt und das Feuer auf sie eröffnet hätte. Die vier Männer hätten keine Möglichkeit gehabt, zurückzuschießen. In einer offiziellen Stellungnahme vom 23. Juni 2017 bestätigte die Revolutionsgarde, dass bei dem Zwischenfall auf ihrer Seite niemand zu Schaden gekommen sei. Im Prozess gegen Ramin Hossein Panahi wurden keine spezifischen Beweise vorgelegt, die ihn mit Taten in Verbindung bringen, bei denen es um vorsätzliche Tötung geht – die nach dem Völkerrecht erforderliche Voraussetzung zur Verhängung der Todesstrafe. Diese ist nur für sogenannte "schwerste Verbrechen" zulässig.

Nach seiner Festnahme am 23. Juni 2017 befand sich Ramin Hossein Panahi in mehreren Hafteinrichtungen der Revolutionsgarde und des Geheimdienstministeriums in Einzelhaft. Am 9. Januar 2018 wurde er in das Zentralgefängnis von Sanandadsch verlegt. Seine betagten Eltern berichteten von ihren beträchtlichen Anstrengungen während der vier Monate nach seiner Festnahme, ihren Sohn wiederzufinden. Immer wieder wurden sie bei verschiedenen Behörden in Sanandadsch und Qorveh sowie dem Dorf Dehgolan (alle in der Provinz Kurdistan) vorstellig. Dort habe man sich aber geweigert, ihnen etwas über sein Schicksal oder seinen Aufenthaltsort zu sagen. Stattdessen habe man mit Drohungen und Beleidigungen reagiert und ihren Sohn als "Terrorist" bezeichnet. Nach dieser viermonatigen Schikane meldete sich das Geheimdienstministerium von Sanandadsch am 31. Oktober 2017 bei der Mutter von Ramin Hossein Panahi und forderte sie auf, zum örtlichen Busbahnhof zu kommen – was sie umgehend tat. Angehörige des Geheimdienstministeriums brachten sie von dort zu einem Treffen mit ihrem Sohn an einen unbekannten Ort. Ramin Hossein Panahis Mutter gibt an, dass die Geheimdienstmitarbeiter_innen das Treffen zunächst filmen und fotografieren wollten. Doch nachdem ihr Sohn protestiert habe, hätten sie die Kameras nicht benutzt. Ramin Hossein Panahis Familie berichtete außerdem, dass ihm Angehörige des Geheimdienstministeriums bei Besuchen im Gefängnis mehrmals die Umwandlung seines Todesurteils in eine Haftstrafe angeboten hätten – vorausgesetzt, er lege vor laufenden Fernsehkameras ein "Geständnis" ab und denunziere kurdische Oppositionsgruppen als "terroristisch".

Einige Stunden nach der Festnahme von Ramin Hossein Panahi am 23. Juni 2017 erstürmte die Revolutionsgarde das Haus seiner Eltern im Dorf Qeruchay bei Sanandadsch und nahm seinen Bruder Afshin Hossein Panahi fest. Bei einer erneuten Razzia am 24. Juni nahm die Revolutionsgarde drei weitere Familienangehörige fest. Dabei handelte es sich um seinen Schwager Ahmad Hossein Panahi, einen entfernten Verwandten namens Zobeyr Hossein Panahi und Anvar Hossein Panahi, einen Cousin, der mittlerweile wieder freigelassen wurde. Nach Informationen von Amnesty International war keiner dieser Männer in irgendeiner Weise an den bewaffneten Zusammenstößen beteiligt. Ihre Festnahme kann eher als Vergeltungsmaßnahme eingestuft werden. Im Oktober 2017 wurde Afshin Hossein Panahi zu einer achteinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt, die er momentan im Zentralgefängnis von Sanandadsch absitzt. Ahmad Hossein Panahi und Zobeyr Hossein Panahi wurden zu je fünf beziehungsweise sechs Jahren Haft verurteilt. Sie alle wurden wegen Straftaten gegen die nationale Sicherheit verurteilt, die etwas mit ihrer Verbindung zu Komala zu tun haben sollen. Ahmad Hossein Panahi wurde am 1. Mai festgenommen, um seine Haftstrafe anzutreten. Zobeyr Hossein Panahi wurde bisher noch nicht zum Antritt seiner Haftstrafe vorgeladen.

Amnesty International wendet sich in allen Fällen  und ausnahmslos gegen die Todesstrafe, ungeachtet der Schwere und der Umstände einer Tat, der Schuld, Unschuld oder besonderen Eigenschaften des Verurteilten, oder der vom Staat gewählten Hinrichtungsmethode, da sie das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschriebene Recht auf Leben verletzt und die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen darstellt.