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Menschenrechtsanwältin verschwunden

"Unterdrückung der Zivilgesellschaft und der Meinungsfreiheit beenden": Amnesty-Protest anlässlich eines Staatsbesuches des ägyptischen Präsidenten Abdelfattah al-Sisi in Berlin (Archivaufnahme).
© Amnesty International, Foto: Henning Schacht
Am 1. November wurde die Menschenrechtsanwältin Hoda Abdelmoniem festgenommen. Kräfte der Staatssicherheit hatten sich unbefugt Zutritt zu ihrer Wohnung verschafft und sie mitgenommen. Ihr Aufenthaltsort ist seitdem unbekannt.
Appell an
Mahmoud Tawfiq
Ministry of the Interior
25 El Sheikh Rihan Street
Bab al-Louk, Cairo
ÄGYPTEN
Sende eine Kopie an
Beauftragter für Menschenrechte im Außenministerium
Ahmed Ihab Gamal-Eldin
Ministry of Foreign Affairs
Corniche el-Nile, Cairo, ÄGYPTEN
Fax: (00 202) 2574 9713
E-Mail: contact.us@mfa.gov.eg
Twitter: @MfaEgypt
Botschaft von Ägypten
S. E. Herrn Badr Ahmed Mohamed Abdelatty
Stauffenbergstraße 6-7
10785 Berlin
Fax: 030-477 1049
E-Mail: embassy@egyptian-embassy.de
Amnesty fordert:
- Bitte lassen Sie Hoda Abdelmoniem umgehend und bedingungslos frei.
- Geben Sie bitte unverzüglich Informationen über ihr Schicksal und ihren Verbleib bekannt.
- Stellen Sie bitte sicher, dass Hoda Abdelmoniem Zugang zu qualifiziertem medizinischem Personal hat, welches sie entsprechend der Medizinethik behandelt und die Grundsätze der Vertraulichkeit, Patientenautonomie und Einwilligung nach Aufklärung einhält.
Sachlage
Am 1. November drangen Sicherheitskräfte unbefugt in die Wohnung der Menschenrechtsanwältin ein und durchwühlten sie. Danach verbanden sie Hoda Abdelmoniem die Augen und fuhren gemeinsam mit ihr zum Haus ihrer Mutter. Während die Sicherheitskräfte auch das Haus ihrer Mutter durchsuchten, ließen sie Hoda Abdelmoniem mit verbundenen Augen im Polizeiauto zurück. Anschließend wurde sie an einen geheimen Ort gebracht. Ihre Tochter war Zeugin der Festnahme.
Die Männer wiesen sich gegenüber der Tochter von Hoda Abdelmoniem als Kräfte der Staatssicherheit aus. Sie legten ihr jedoch keinen Haftbefehl vor und verweigerten ihr jegliche Auskunft über die Gründe für die Festnahme oder den Zielaufenthaltsort ihrer Mutter. Sie gestatteten Hoda Abdelmoniem nicht, ihre Medikamente oder andere persönliche Gegenstände mitzunehmen. Die Anwältin leidet an einem Blutgerinnsel im Bein und hohem Blutdruck. Ihre Rechtsbeistände fragten in verschiedenen Polizeistationen nach ihrem Schicksal und ihrem Verbleib. Die Behörden gaben jedoch an, nichts über die Festnahme oder den Verbleib von Hoda Abdelmoniem zu wissen. Amnesty International geht davon aus, dass die Menschenrechtsanwältin Opfer des Verschwindenlassens geworden ist.
Die 60-Jährige engagiert sich ehrenamtlich als Rechtsberaterin bei der bekannten Menschenrechtsorganisation Egyptian Coordination for Rights and Freedom (ECRF). Sie hat in den vergangenen fünf Jahren Menschenrechtsverletzungen im Land dokumentiert, darunter auch Fälle des Verschwindenlassens. Desweiteren ist sie Anwältin am ägyptischen Kassationsgericht und am höchsten Verfassungsgericht, ehemaliges Mitglied des nationalen Menschenrechtsrats und der Anwaltskammer von Ägypten. Als Grund für ihre Festnahme vermutet Amnesty International ihren Menschenrechtsaktivismus sowie die Tatsache, dass sie an mehreren Menschenrechtsfällen beteiligt ist.
Das Vorgehen der Behörden gegen Hoda Abdelmoniem ist Teil einer neuen Welle von Festnahmen seit dem 1.°November. Die Behörden gehen damit gegen bekannte Menschenrechtsaktivist_innen und Anwält_innen vor, unter ihnen auch Mohamed Abu Horaira, der ehemalige Sprecher der Organisation ECRF.
Hintergrundinformation
Im Jahr 2013 wurde Hoda Abdelmoniem ein Auslandsreiseverbot auferlegt. Im Vorfeld war sie weder angeklagt worden noch waren strafrechtliche Ermittlungen gegen sie anhängig. Am 1. November, dem Tag ihrer Festnahme, begannen die ägyptischen Behörden eine Serie von Durchsuchungen und nahmen mindestens 31°Menschenrechtsaktivist_innen fest – zehn Frauen und 21 Männer.
Die Organisation ECRF, die das Verschwindenlassen von Personen und die zunehmende Anwendung der Todesstrafe dokumentiert sowie Opfern von Menschenrechtsverletzungen Rechtshilfe leistet, ist vom harten Vorgehen der Behörden besonders betroffen, da viele ihrer Mitglieder festgenommen wurden. Am 1. November wurde Mohamed Abu Horaira, Anwalt und ehemaliger Sprecher des ECRF, in Haft genommen. Seit dem 14.°September sind der Menschenrechtsverteidiger und Mitbegründer von ECRF, Ezzat Ghoneim, und Azzouz Mahgoub, einer der Anwälte der Organisation, verschwunden. Sowohl Ezzat Ghoneim als auch Azzouz Mahgoub waren im März festgenommen worden, aber ein Gericht hatte am 4. September ihre Freilassung angeordnet. Als ihre Familien sie am 14. September besuchen wollten, trafen sie die beiden nicht an, sondern erhielten von den Sicherheitskräften die Nachricht, dass sie bereits freigelassen worden seien. Die Familien und Anwält_innen sagten Amnesty International jedoch, dass sie nichts über das Schicksal oder den Verbleib der beiden Männer wüssten. Amnesty International geht davon aus, dass sowohl Ezzat Ghoniem als auch Azzoz Mahgoub Opfer des Verschwindenlassens geworden sind und Gefahr laufen, gefoltert oder anderen Misshandlungen ausgesetzt zu werden.
In einer am 1. November veröffentlichten Erklärung kündigte die ECRF die Aussetzung ihrer Menschenrechtsarbeit an und bezeichnete die derzeitige Situation in Ägypten als unvereinbar mit der Menschenrechtsarbeit. Sie forderte darin auch den UN-Menschenrechtsrat auf, einzuschreiten. Amnesty International hat den UN-Menschenrechtsrat wiederholt aufgefordert, sich zur Menschenrechtskrise in Ägypten zu äußern. Das jüngste Durchgreifen der ägyptischen Behörden gegen Dissident_innen begann im Dezember 2017 vor den Präsidentschaftswahlen. Amnesty International hat 111 Fälle dokumentiert, in denen Personen von Sicherheitskräften willkürlich festgenommen und inhaftiert wurden, nur weil sie friedlich kritische Meinungen über die Behörden geäußert oder zur Veranstaltung und Teilnahme an Protesten aufgerufen haben. Mindestens 70 von ihnen sind noch immer inhaftiert. Sie sehen sich Anklagen gegenüber, die Freiheitsstrafen von bis zu 15 Jahren nach sich ziehen könnten.