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Ägypten: inhaftierte Anwältin schwer erkrankt
Am 5. März wurde die Menschenrechtsanwältin Hoda Abdelmoniem in einem unfairen Verfahren vor einem Notstandsgericht auf der Grundlage konstruierter Anklagen zu fünf Jahren Haft verurteilt. Bei einem Besuch am 26. Juni erfuhr ihre Familie, dass ihr Gesundheitszustand sich weiter verschlechtert hat und sie nun neben einer Herz- und Nierenerkrankung, einer arteriellen Thrombose und hohem Blutdruck zusätzlich noch an einer Nervenentzündung leidet. Dennoch wird sie weiterhin nicht angemessen medizinisch versorgt.
Appell an
Präsident
President Abdelfattah al-Sisi
Office of the President, Al Ittihadia Palace
Cairo
ÄGYPTEN
Sende eine Kopie an
Botschaft der Arabischen Republik Ägypten
S.E. Herrn Khaled Galal Abdelhamid
Stauffenbergstraße 6 – 7
10785 Berlin
Fax: 030-477 1049
E-Mail: embassy@egyptian-embassy.de
Amnesty fordert:
- Sorgen Sie bitte dafür, dass Hoda Abdelmoniem und alle weiteren in Verbindung mit dem ECRF-Fall verurteilten Personen umgehend und bedingungslos freigelassen und alle Schuldsprüche und Strafen gegen sie aufgehoben werden, da sie nur wegen der friedlichen Ausübung ihrer Menschenrechte verfolgt werden.
- Stellen Sie zudem sicher, dass sie sich bis zu ihrer Freilassung regelmäßig mit ihrem Rechtsbeistand und ihrer Familie treffen kann und sie Zugang zu angemessener Gesundheitsversorgung erhält, wenn nötig auch außerhalb des Gefängnisses.
Sachlage
Die ägyptische Menschenrechtsanwältin Hoda Abdelmoniem wird seit vier Jahren und neun Monaten lediglich aufgrund ihrer Menschenrechtsarbeit willkürlich festgehalten. Am 5. März wurde sie vor einem Notstandsgericht (ESSC) aufgrund konstruierter Anklagen zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Ihr wird u. a. vorgeworfen, einer "terroristischen Vereinigung" beigetreten zu sein und diese finanziert und unterstützt zu haben. Das Gericht entschied außerdem, sie auf die "Terrorismusliste" zu setzen, was zur Folge hat, dass ihre Vermögenswerte eingefroren werden, sie einem Reiseverboten unterliegt, und sie noch fünf Jahre nach ihrer Entlassung unter Bewährung steht. Da man ihr vorwarf, über die Facebook-Seite der Organisation Egyptian Coordination for Rights and Freedoms (ECRF) Falschnachrichten über Menschenrechtsverletzungen durch Sicherheitskräfte verbreitet zu haben, wurde ihr Fall in den Medien als "ECRF-Fall" bezeichnet. Dieses Verfahren gegen insgesamt 31 Personen begann am 30. September 2022 und verlief grob unfair. Den Angeklagten wurde das Recht auf eine angemessene Verteidigung, das Recht, sich nicht selbst zu belasten, und das Recht auf eine wirksame Überprüfung durch ein übergeordnetes Gericht verwehrt. Hoda Abdelmoniem durfte sich ausschließlich vor Gericht mit ihrem Rechtsbeistand treffen. Vor Notstandsgerichten verhängte Urteile sind nicht anfechtbar. Nur der Präsident ist befugt, Urteile zu genehmigen, aufzuheben oder umzuwandeln oder eine Wiederaufnahme des Verfahrens anzuordnen. Die Entscheidung in diesem Fall ist noch anhängig.
Am 8. Juni erfuhren die Familienangehörigen von Hoda Abdelmoniem, dass sie aus dem Frauengefängnis Al-Qanater in ein Gefängnis in der Stadt Al-Ashir min Ramadān im Gouvernement Asch-Scharqiyya verlegt worden war. Am 26. Juni durfte sie zum ersten Mal seit fast einem Jahr Besuch von ihrem Ehemann und ihrer Tochter erhalten. Bei dem 30-minütigen Treffen war eine Sicherheitskraft anwesend, wodurch sie sich nicht offen unterhalten konnten. Hoda Abdelmoniem sagte ihrer Familie, dass die Haftbedingungen im neuen Gefängnis besser seien als in Al-Qanater, dass sie sich jedoch abgeschnittener fühle und ihre geistige Gesundheit darunter leide. Bei dem Besuch fand ihre Familie zudem heraus, dass sich ihre Gesundheit verschlechtert hat und sie nun an peripherer Neuropathie leidet. Diese Nervenentzündung führt an verschiedenen Stellen ihres Körpers zu stechenden Schmerzen, Taubheit und dem Gefühl von Stromschlägen. Obwohl Hoda Abdelmoniem unter zahlreichen weiteren Erkrankungen wie einer Herz- und Nierenerkrankung, einer arteriellen Thrombose und hohem Blutdruck leidet, verweigern die Gefängnisbehörden ihr nach wie vor eine angemessene Gesundheitsversorgung, darunter auch die Verlegung in eine externe Klinik für mögliche Diagnosen und Behandlungen. Auch geben sie ihrer Familie keinen Zugang zu ihren Krankenakten, sodass diese sich nicht unabhängig ärztlich beraten lassen können. Am 13. Juli versuchten die Angehörigen von Hoda Abdelmoniem, sie erneut zu besuchen, wurden jedoch von den Gefängnisbehörden ohne Angabe von Gründen abgewiesen.
Hintergrundinformation
Am 30. November 2020 erfuhr ihre Familie, dass Hoda Abdelmoniem wegen starker Schmerzen zuerst in das Gefängniskrankenhaus und anschließend in ein externes Krankenhaus eingeliefert worden war. Ihre Familienangehörigen haben keinen Zugang zu ihrer Krankenakte und daher keine konkreten Informationen über den Gesundheitszustand der Menschenrechtsanwältin. Von den Familien anderer Insassinnen hörten sie jedoch, dass eine Niere von Hoda Abdelmoniem versagt habe und die andere Niere nur noch schlecht arbeite. Am 1. Dezember 2020 erklärte hingegen das Innenministerium, dass Hoda Abdelmoinem angemessen medizinisch versorgt worden sei und sie keine schweren gesundheitlichen Probleme habe. Bei einer Gerichtsanhörung am 11. Oktober 2021 sagte Hoda Abdelmoniem den Richter*innen, dass ihr im Gefängnis eine Herzkatheteruntersuchung verschrieben wurde und dass eine*r der Mediziner*innen ihre Freilassung aus medizinischen Gründen beantragt habe.
Hoda Abdelmoniem engagierte sich ehrenamtlich als Rechtsberaterin bei der ECRF. Sie dokumentierte in den Jahren vor ihrer Inhaftierung Menschenrechtsverletzungen im Land, darunter auch Fälle des Verschwindenlassens. Des Weiteren ist Hoda Abdelmoniem ein ehemaliges Mitglied des nationalen Menschenrechtsrats und der Anwaltskammer von Ägypten. Am 27. November 2020 verlieh der Rat der Anwaltschaften der Europäischen Gemeinschaft (Council of Bars and Law Societies of Europe – CCBE) seinen Menschenrechtspreis an Hoda Abdelmoniem und sechs weitere in Ägypten inhaftierte Anwält*innen.
Am 1. November 2018, dem Tag der Festnahme von Hoda Abdelmoniem, begannen die ägyptischen Behörden eine Serie von Durchsuchungen und nahmen mindestens 31 Menschenrechtsverteidiger*innen und Anwält*innen fest – zehn Frauen und 21 Männer. Die Menschenrechtsorganisation Egyptian Coordination for Rights and Freedoms (ECRF), die das Verschwindenlassen von Personen und die zunehmende Anwendung der Todesstrafe dokumentiert sowie Opfern von Menschenrechtsverletzungen Rechtshilfe leistet, ist vom harten Vorgehen der Behörden besonders betroffen. In einer am 1. November 2018 veröffentlichten Erklärung kündigte die ECRF die Aussetzung ihrer Menschenrechtsarbeit an. Die Organisation bezeichnete die Situation in Ägypten als unvereinbar mit jeglicher Form der Menschenrechtsarbeit und forderte den UN-Menschenrechtsrat auf, einzuschreiten.
Am 23. August 2021 wurde Hoda Abdelmoniem zusammen mit dem Menschenrechtsverteidiger und Gründer der ECRF, Ezzat Ghoniem, sowie mit Aisha al-Shater (Tochter von Shairat al-Shater, einem führenden Mitglied der Muslimbruderschaft) und Mohamed Abu Horira (Anwalt) und 27 weiteren Angeklagten von der Staatsanwaltschaft der Staatssicherheit (SSSP) vor ein Notstandsgericht (ESSC) gestellt. Die Vorwürfe der SSSP gegen sie lauteten unter anderem auf Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (der Muslimbruderschaft), Verbreitung von Falschnachrichten über Menschenrechtsverletzungen durch Sicherheitskräfte über eine Facebook-Seite mit dem Namen "Egyptian Coordination for Rights and Freedoms", Finanzierung einer terroristischen Vereinigung, und Besitz von Flugblättern zur Förderung der Ziele der terroristischen Vereinigung. Am 5. März 2023 verurteilte ein Notstandsgericht 30 Angeklagte zu Haftstrafen zwischen fünf Jahren und lebenslänglich. Eine Angeklagte wurde freigesprochen. Das Gericht entschied außerdem, die 30 verurteilten Angeklagten auf die "Terrorismusliste" zu setzen, was zur Folge hat, dass ihre Vermögenswerte eingefroren werden, sie Reiseverboten unterliegen, und sie noch fünf Jahre nach ihrer Entlassung unter Bewährung stehen. Am 8. Juni erfuhr die Familie von Hoda Abdelmoniem, dass sie aus dem Frauengefängnis Al-Qanater in ein Gefängnis in der Stadt Al-Ashir min Ramadān im Gouvernement Asch-Scharqiyya verlegt worden war, und konnte sie dort erstmals seit August 2022 wieder besuchen. Hoda Abdelmoniem sagte ihrer Familie, dass man ihr im Frauengefängnis Al-Qanater vor der Verlegung alle Habseligkeiten weggenommen habe, auch Medikamente und ein Radio. Ohne das Radio kann sie im Gefängnis in Al-Ashir min Ramadān keine Nachrichten mehr hören. Sie sagte, dass sie sich nun isolierter fühle, da sie nicht mehr den Nachrichten folgen kann und ihre Zelle mit Personen teilen muss, die nicht aus politischen Gründen festgehalten werden. Zudem darf sie sich nicht mit den anderen Gefangenen im Hof sportlich betätigen.
Am 25. Oktober 2021 kündigte Präsident Abdel Fattah al-Sisi an, dass er den seit 2017 geltenden Ausnahmezustand nicht verlängern werde. Durch diesen Ausnahmezustand war die Einrichtung von ESSCs möglich. Paragraf 19 des Gesetzes über den Ausnahmezustand sieht jedoch vor, dass laufende Verfahren auch nach dessen Aufhebung fortgesetzt werden können.
Verfahren vor Notstandsgerichten sind per se unfair. Die Angeklagten dürfen gegen ihren Urteilsspruch und das Strafmaß keine Rechtsmittel bei einem Gericht höherer Instanz einlegen. Außerdem werden den Angeklagten die Rechte auf angemessene Zeit und Mittel für die Vorbereitung der Verteidigung, auf Kommunikation mit einem Rechtsbeistand ihrer Wahl und auf eine öffentliche Anhörung verweigert. Wenn Rechtsbeistände die Akten ihrer Mandant*innen, die in einigen Fällen mehr als 2.000 Seiten umfassen, kopieren wollen, wird dies von den Richter*innen routinemäßig abgelehnt. Stattdessen sollen sie die Akten im Gericht einsehen. Staatsanwält*innen und Richter*innen verletzten auch das Recht der Angeklagten auf genaue Informationen über Art und Grund der gegen sie erhobenen Anschuldigungen, indem sie weder ihnen noch ihren Rechtsbeiständen Kopien der Anklageschriften zukommen lassen.