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Erfolge April bis Juni 2017
Keywan Karimi
© Ali Ehsani
Wir freuen uns, euch über Erfolge aus dem zweiten Quartal 2017 informieren zu können. Eure Briefe, E-Mails, Tweets und Faxe haben zu diesen positiven Entwicklungen beigetragen. Mit dieser Auswahl guter Nachrichten möchten wir gern allen herzlich für ihren Einsatz danken.
Iran - Filmemacher frei
Der gewaltlose politische Gefangene Keywan Karimi ist am 19. April nach fast fünf Monaten gegen Auflagen aus der Haft entlassen worden. Er befand sich nur aufgrund der friedlichen Wahrnehmung seiner Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit in Haft. Der Angehörige der kurdischen Minderheit war nach einem unfairen Gerichtsverfahren zu sechs Jahren Gefängnis und 223 Stockhieben verurteilt worden. Die Anklage lautete auf "Beleidigung islamischer Heiligkeiten" und "rechtswidrige Beziehungen, bei denen es sich nicht um Ehebruch handelt". Die Grundlage für letzteren Anklagepunkt war, dass er einer Frau, die "ihren Kopf und Nacken nicht bedeckt hatte", "die Hand geschüttelt" hatte und mit ihr "unter einem Dach" gewesen war. Das Urteil wurde zwar nicht aufgehoben, aber das Strafmaß von 223 Stockhieben wurde bislang nicht vollstreckt und Keywan Karimi ist nun nicht mehr in Haft. Ende Oktober 2017 läuft auch seine Bewährung aus. (UA-019/2016)
Keywan Karimi
© Ali Ehsani
USA – Todesurteil umgewandelt
Der Gouverneur des US-Bundesstaates Virginia hat am 20. April das Todesurteil gegen den ukrainischen Staatsangehörigen Ivan Teleguz in eine lebenslange Haftstrafe umgewandelt. Dieser hatte immer seine Unschuld beteuert. Er war wegen mutmaßlicher Auftragsmorde zum Tode verurteilt worden. Die Quellen im Verfahren waren jedoch zweifelhaft, Argumentationen fehlerhaft und es mangelte an Beweisen. Die Rechtsanwältin von Ivan Teleguz teilte Amnesty International mit: "Ivan ist so dankbar über die besondere Unterstützung, die er erhalten hat, und die Tausenden Menschen, die ihm zur Hilfe geeilt sind, indem sie seine Geschichte erzählt und mehr Menschen seinen Fall bekannt gemacht haben. Er ist unglaublich berührt darüber, dass Menschen aus der ganzen Welt – die ihn noch nicht einmal kennen – für ihn eingetreten sind. Und es hat funktioniert. Die Hinrichtung ist gestoppt worden und Ivan wird leben und weiter dafür kämpfen, seine Unschuld zu beweisen." (UA-055/2017)
Ivan Teleguz
© privat
Uganda - Uni-Dozentin frei
Die Universitätsdozentin und Feministin Dr. Stella Nyanzi ist unter Auflagen und gegen Kaution freigelassen worden. Sie war am 7. April festgenommen und anschließend angeklagt worden, den Präsidenten Yoweri Museveni beleidigt und sein Recht auf Privatsphäre verletzt zu haben, weil sie ihn auf ihren Social-Media-Seiten kritisiert hatte. Staatspräsident Museveni hatte in seinem Wahlkampf kostenlose Monatsbinden für Schülerinnen zugesichert. Dr. Nyanzi setzt sich dafür ein, Schülerinnen auch während der Menstruation den Schulbesuch zu ermöglichen. Dieses Thema ist in Uganda jedoch ein Tabu. Dr. Nyanzi plädierte auf nicht schuldig. Die Inhaftierung und Strafverfolgung stellen eine Verletzung der Rechte auf Freiheit und freie Meinungsäußerung dar. (UA-089/2017)
Dr. Stella Nyanzi, Uni-Dozentin in Uganda
© Gael Grilhot/AFP/Getty Images
Sudan - Aktivisten frei
Die oppositionellen Aktivisten Mohamed Hassan El Bushi, Amin Saad und Motaz Al Ajail sind am 25. bzw. 30. April alle ohne Anklage freigelassen worden. Sie waren in Verbindung mit ihrer Unterstützung eines landesweiten Streiks gegen Sparmaßnahmen der Regierung mehrere Monate inhaftiert. Die drei bedanken sich bei Amnesty International für den Einsatz in ihrem Fall. (UA-075/2017)
Timor-Leste - Journalisten frei
Am 1. Juni wurden die Journalisten Raimundos Oki und Lourenco Vicente Martins von einem Gericht in Dili in allen Punkten freigesprochen. Die beiden Journalisten standen wegen einer Verleumdungsklage, die 2016 vom Premierminister von Timor-Leste eingereicht worden war, vor Gericht. Anklagegrund war ein Artikel von 2015, der Unregelmäßigkeiten bei einem IT-Ausschreibungsverfahren der Regierung angeprangert hatte. (UA-230/2016)
Sudan - Begnadigung
Im Sudan wurden der Journalist und Missionar Petr Jezek, der Pastor Hassan A. Kodi und der Aktivist Abdulmonem Abdumawla nach einer Begnadigung durch den Präsidenten freigelassen. Petr Jezek war wegen "Spionage" zu lebenslanger Haft verurteilt worden, die beiden anderen wegen "Beihilfe zu einer Straftat" zu jeweils zwölf Jahren Haft. Amnesty International betrachtete die drei als gewaltlose politische Gefangene. Die Freigelassenen haben Amnesty International ihren Dank ausgedrückt. (UA-260/2016)
Malediven - Freilassung
Auf den Malediven ist der Oppositionspolitiker Adam Azim nach weniger als einer Woche bedingungslos freigelassen worden. Man hatte ihn festgenommen und konstruierte Anschuldigungen gegen ihn erhoben, nachdem er in einem Fernsehinterview die mangelnde Unabhängigkeit der Justiz bemängelt und Korruptionsvorwürfe gegen Regierungsvertreter_innen erhoben hatte. Bei einer Verurteilung hätten ihm bis zu 17 Jahre Haft gedroht. (UA-143/2017)
China - drei Aktivisten gegen Kaution freigelassen
Die Arbeitsrechtsaktivisten Hua Haifeng, Li Zhao und Su Heng sind am 28. Juni gegen Kaution aus der Haft entlassen worden. Sie waren in Haft genommen worden, weil sie verdeckte Ermittlungen zu den Arbeitsbedingungen in den Produktionsstätten des Schuhkonzerns Huajian durchgeführt hatten. Huajian fertigt unter anderem Schuhe für Ivanka Trumps Markenlabel an. Die drei Männer werden in den kommenden zwölf Monaten streng von der Polizei überwacht. Hua Haifeng hat sich herzlich bedankt – bei "jedem geschätzten Kollegen von Amnesty International für die zum Ausdruck gebrachte Unterstützung während meiner Haft. Es war euer Beistand, der es meiner Familie ermöglicht hat, entschiedener für mich einzutreten. Vielen Dank!" (UA-136/2017)
Hua Haifeng
© Private
Mexiko - Verbessertes Gesetz
Das Unterhaus des mexikanischen Kongresses hat am 19. April ein neues Foltergesetz verabschiedet. Darin waren erst vier problematische Paragrafen vorgesehen, die nun aber letztlich gestrichen wurden. Auf Druck der Zivilgesellschaft hin war ein Gesetzentwurf zur Eindämmung der Folter ausgearbeitet worden, an dem die Abgeordnetenkammer im Dezember 2016 jedoch die vier rückschrittlichen Änderungen vornahm. Durch den erheblichen Druck von Amnesty International, den UN und der mexikanischen Zivilgesellschaft wurde die finale Version schließlich ohne diese Änderungen verabschiedet. Trotz einiger Schwächen ist sie doch ein bedeutender Schritt für den Menschenrechtsschutz. Die Verbesserungen an dem Foltergesetz sind auch dem Druck durch die Urgent Action geschuldet. Quellen im Kongress teilten mit, dass sie viele Briefe von Mitgliedern von Amnesty International erhalten haben und dies spürbar Druck gemacht hat. (UA-011/2017)
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