Der gläserne Bürger
Das Jahrbuch Menschenrechte 2011 beschäftigt sich mit der bedrohlichen Seite der digitalen Revolution: Dem unkontrollierten Datenhunger staatlicher wie privater Institutionen.
Von Gerhart Rudolf Baum
Das Jahrbuch für Menschenrechte 2011 stellt die Frage "Nothing to hide – nothing to fear?". Ausgangspunkt ist also die hohle Phrase, die von Irrtum und Anmaßung geprägt ist, wie Constanze Kurz und Frank Rieger in ihrem soeben erschienenen Buch "Die Datenfresser" schreiben: "Der Einwand aber, ich habe doch nichts zu verbergen, basiert auf der naiven, aber auch anmaßenden Annahme, dass die anderen gefälligst auch nichts zu verbergen haben. Wenn alle über alle alles wüssten, wäre die Welt eine bessere … Die Wahrheit ist doch: Jeder Mensch hat etwas zu verbergen. Die Frage lautet am Ende immer nur: Vor wem?" Ob ich etwas von meiner Privatheit verbergen möchte, das kann nicht Mehrheitsentscheidungen unterworfen werden. Es ist mein Grundrecht.
Die Verfasser des Menschenrechtsjahrbuchs lenken in ihrem Vorwort die Aufmerksamkeit auf die verschiedenen Aspekte der digitalen Revolution, die unsere Lebensgewohnheiten und unsere Gesellschaft verändert haben. Das Jahrbuch geht auf die verschiedenen Aspekte dieser Entwicklung ein – auf den Datenhunger staatlicher Institutionen, aber auch auf die immer weiter ausufernde Datensammelwut privater Unternehmen. Millionenfach werden Spuren registriert, mit anderen Daten vernetzt, verwertet, verkauft. Unzureichend gesichert – wie jetzt im Fall Sony bekannt wurde – sind sie illegalen Ausspähungen ausgesetzt. Die bisherigen Vorstellungen von Datenschutz sind offensichtlich unzureichend.
Das Jahrbuch behandelt aber auch die europäischen Aspekte, die bereits zu Konflikten zwischen den Grundrechtspositionen der deutschen Verfassung und Entscheidungen der Europäischen Gemeinschaft geführt haben – leider nicht in der wünschbaren Konsequenz. In seinem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich zugelassen. Hier wurde offenbar der Konflikt mit Europa und seinen zuständigen Gerichten gescheut. Wir werden in den nächsten Jahren noch öfter in solche Konfliktsituationen geraten.
Unser Grundgesetz ist konsequent auf ein sittliches Prinzip ausgerichtet, den Schutz der Menschenwürde. Das europäische Bewusstsein orientiert sich nicht so konsequent an diesen Werten, die nur erklärbar sind aus der Entstehungsgeschichte unserer Verfassung. Sie ist eine Reaktion auf die schreckliche Barbarei, aus der wir uns nicht selbst haben befreien können. Wir wurden 1945 befreit und haben uns auf den Weg gemacht zu einer demokratischen Gesellschaft, zu einer, wie manche meinen, "geglückten Demokratie". Ich schließe mich diesem Urteil grundsätzlich an, bei aller Kritik, die ich in den vergangenen Jahrzehnten an Freiheitseinschränkungen geübt habe.
Das Jahrbuch setzt sich intensiv mit den verschiedenen Gefährdungen der Datenkommunikation und mit möglichen Gegenmaßnahmen auseinander. Bei allen Chancen bleibt ein Kernproblem: Aus dem täglich weltweit wachsenden Humus von Daten lassen sich Persönlichkeitsprofile entwickeln, bei denen nicht einmal sicher ist, ob sie in allen Fällen mit der Realität übereinstimmen.
Wir sind längst beim gläsernen Menschen angekommen. Was den Staat angeht, so ist durch die Anhäufung immer neuer Sicherheitsgesetze mit Freiheitseinschränkungen in den letzten Jahrzehnten eine Situation entstanden, die man partiell als Überwachungsstaat kritisieren muss. Die Urteile des Bundesverfassungsgerichts gegen einzelne Sicherheitsgesetze und Sicherheitsmaßnahmen haben punktuell den Staat in die Schranken gewiesen. Die Entwicklung wurde damit jedoch nicht aufgehalten, im Gegenteil: Sie schreitet nahezu ungebremst fort.
Immerhin beginnt sich nun Widerstand zu formieren – auch darüber informiert das Jahrbuch. So ist die Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung bekanntlich durch rund 35.000 Beschwerdeführer getragen worden. Auch andere Reaktionen unserer Gesellschaft sind ermutigend, wenn auch nicht ausreichend. Der Schutz der Privatheit ist bisher kein vorrangiges Thema auf der Tagesordnung der Politik.
Das Internet führt auch zu neuer wirtschaftlicher Macht, zu sogenannten "Information Empires". Dazu gehören Google, Apple, Facebook, Twitter etc. Sie kämpfen darum, ihre dominierende Position im Markt zu bewahren. Das sind neue wirtschaftliche Machtzentren, die nicht nach den üblichen Wettbewerbsregeln kontrolliert werden. Sie operieren global und sind in der Lage, die ihnen zufließenden Datenmengen auszuwerten und kommerziell zu nutzen.
Angesichts der monopolartigen Schlüsselstellung von Datenbanken und Netzbetreibern muss auf dem "Recht auf Vernetzung" bestanden werden, das heißt auf freien Zugang zum Netz. Das Netz muss sich neutral verhalten. Im Netz muss unsere Rechtsordnung gelten. Diese muss den Besonderheiten des Netzes im Sinne "digitaler Bürgerrechte" angepasst werden.
Noch ein weiterer Aspekt verdient Beachtung: Das Internet ist ein Instrument zur Durchsetzung von Menschenrechten, indem es unter anderem die Menschenrechtsverteidiger in die Lage versetzt, sich zu informieren, sich auszutauschen, Widerstand zu organisieren. Die arabischen Freiheitsbewegungen haben uns dies vor Augen geführt. Autoritäre Systeme versuchen, sich abzuschotten oder eigene soziale Netzwerke aufzubauen, wie etwa Russland, damit sie dem Einfluss von außen wehren können. Menschenrechtsverteidiger sind im Netz aber auch Gefährdungen ausgesetzt, denn die Machthaber können ihnen nachspüren.
Alles in allem ist das Jahrbuch Menschenrechte 2011 eine wichtige Quelle von Informationen und Meinungen kompetenter Autoren zu den verschiedenen Aspekten der Datenverarbeitung. Es hilft, diese komplexe Materie zu durchdringen. Wir alle müssen lernen, mit der neuen Situation umzugehen. Dazu liefert das Handbuch wertvolle Beiträge. Wir haben erlebt, wie in den siebziger Jahren eine Umweltbewegung entstanden ist, die inzwischen eine tiefe Verankerung in unserer Gesellschaft erfahren hat. Manchmal stelle ich mir vor, es würde uns gelingen, eine Bürgerbewegung zum Schutz der Privatheit in Gang zu setzen und auch andere Zivilgesellschaften einzubeziehen – eine Bürgerbewegung, die nachhaltigen Einfluss auf die Entscheidungsträger nehmen kann.
Am Ende des Handbuchs finden sich noch Themen außerhalb des Generalthemas, so zu den Perspektiven deutscher Menschenrechtspolitik nach der Bundestagswahl 2009, zu der Arbeit des UNO-Menschenrechtsrats, zu den Überlegungen für einen Weltgerichtshof für Menschenrechte oder zum Stand des Menschenrechtsschutzes durch internationale Strafgerichte. Der Band schließt mit einem Beitrag von Volkmar Deile mit dem Titel "Verschämter Stolz und andere Geschichten". Darin erfährt man eine Menge längst vergessener Fakten über die Entwicklung von Amnesty in den vergangenen 50 Jahren. Hier wird deutlich, wie schwer der Kampf gegen Menschenrechtsverletzungen ist, aber dass er auch eine Menge bewirkt. Amnesty war und ist eine Erfolgsgeschichte.
Der Autor ist Bundesminister a.D.
Jahrbuch Menschenrechte 2011: Nothing to hide nothing to fear? Datenschutz, Transparenz, Solidarität. Hg. von Heiner Bielefeldt, Volkmar Deile u.a., Wien 2010, 430 S. 29,90 Euro