Amnesty Report 23. Mai 2018

Zentralafrikanische Republik 2017/18

Report Cover 17/18

Außerhalb der Hauptstadt Bangui hatte die Regierung nur minimale Kontrolle. Die Kämpfe zwischen bewaffneten Gruppierungen um die territoriale Kontrolle in der Zentralafrikanischen Republik (ZAR) hielten auch 2017 an. Dabei verschonten sie weder die Zivilbevölkerung noch Mitarbeiter von humanitären Hilfsorganisationen und Soldaten der Friedenstruppen. Die weitverbreitete Straflosigkeit trug zusätzlich zur Verschärfung der instabilen Lage und des Konflikts bei. Immer mehr Menschen suchten in Nachbarstaaten Schutz oder waren innerhalb des Landes auf der Flucht und lebten dort unter katastrophalen Bedingungen. Mindestens 2,4 Mio. Menschen waren auf humanitäre Hilfe angewiesen, und die Ernährung von 1,4 Mio. Menschen war nach wie vor nicht sichergestellt.

Hintergrund

Die Gewalt nahm 2017 wieder zu. Die Präfekturen Ouaka, Basse-Kotto und Haute-Kotto und die an diese Präfekturen angrenzenden Landstriche waren besonders stark von der Eskalation betroffen. Ex-Séléka- und Anti-Balaka-Gruppen kontrollierten nach wie vor weite Teile des Landes. 

Das Mandat der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in der Zentralafrikanischen Republik (MINUSCA) wurde bis zum 15. November 2018 verlängert. Nachdem kritisiert worden war, dass die MINUSCA nicht in der Lage sei, die Zivilbevölkerung zu schützen und auf Angriffe zu reagieren, wurde die Truppenstärke erhöht. Im Juni 2017 beschlossen die Vereinten Nationen, das Budget der MINUSCA um 18,8 Mio. US-Dollar zu kürzen. Die Budgets von insgesamt 14 Friedensmissionen wurden gekürzt.

US-amerikanische und ugandische Soldaten, die im Rahmen der Spezialeinheit African Union Regional Task Force in der ZAR stationiert waren und den Auftrag hatten, die Lord’s Resistance Army (LRA), eine bewaffnete Gruppe aus Uganda, auszuschalten, zogen zwischen April und Mai 2017 aus der ZAR ab.

Das Parlament legte im Mai 2017 der Regierung den Fahrplan für einen Friedensprozess vor, der einen Nationalen Opferausschuss vorsah und Amnestien für Kriegsverbrechen ausschloss.

Im Juni 2017 unterzeichneten die Regierung und 13 der 14 bewaffneten Gruppierungen ein Friedensabkommen, das einen sofortigen Waffenstillstand, politische Mitbestimmung für die Gruppen und die Einrichtung einer Wahrheits- und Versöhnungskommission vorsah. Das Abkommen enthielt auch eine Bestimmung, nach der Begnadigungen möglich waren.

Im Juli legte die Afrikanische Union (AU) einen Fahrplan für Frieden und Versöhnung vor, der Ausgangspunkt für gemeinsame Vermittlungsbemühungen war.

Menschenrechtsverstöße durch bewaffnete Gruppen und Verbrechen im Sinne des Völkerrechts

Bewaffnete Gruppierungen waren für Tötungen, Folter und andere Misshandlungen, sexuelle Übergriffe, Entführungen, Festnahmen, Erpressungen, Plünderungen, die Rekrutierung und Ausbeutung von Minderjährigen sowie für Angriffe auf Mitarbeiter und Einrichtungen humanitärer Hilfsorganisationen verantwortlich. Außerdem verhinderten sie, dass humanitäre Hilfe zu den betroffenen Menschen gelangen konnte.

Die International NGO Safety Organisation berichtete über 390 Sicherheitsvorfälle, bei denen Hilfsorganisationen das Ziel waren, und über mindestens 15 getötete Mitarbeiter von lokalen humanitären Organisationen.

Vom 20. bis 21. März 2017 starben bei bewaffneten Zusammenstößen zwischen Ex-Séléka- und Anti-Balaka-Gruppen in den Städten Bakouma und Nzako in der Präfektur Mbomou mindestens 20 Menschen, darunter auch Zivilpersonen.

Im April 2017 wurden bei Kämpfen zwischen Anti-Balaka-Gruppen und der Union für Frieden in Zentralafrika (Union pour la Paix en Centrafrique – UPC), einer Splittergruppe der Ex-Séléka, die in einem losen Zusammenschluss mit Hirten entlang der Straße von Bangassou nach Rafaï agiert, elf Zivilpersonen getötet.

Die bewaffnete Gruppierung Return, Reclamation and Rehabilitation (3R) tötete am 2. Mai in der Kleinstadt Niem-Yelewa zwölf Menschen und hielt die Stadt zwölf Tage lang besetzt.

Im Zeitraum vom 7. bis zum 25. Mai 2017 starben bei Angriffen der UPC u. a. in den Städten Alindao, Nzangba und Mobaye im Südosten der ZAR mehrere hundert Zivilpersonen. Tausende Menschen wurden vertrieben. In Alindao töteten die Kämpfer mindestens 130 Zivilpersonen; Frauen wurden systematisch vergewaltigt.

Vom 12. bis 13. Mai griffen Anti-Balaka-Gruppen in Bangassou in der Präfektur Mbobou den vorwiegend von Muslimen bewohnten Stadtteil Tokoyo und den Stützpunkt der MINUSCA an. Nach Schätzungen der UN gab es mindestens 72 Tote, 76 Verwundete und 4400 Vertriebene. Das Rote Kreuz ging von mindestens 115 Toten aus.

Vom 16. bis 18. Mai 2017 starben bei bewaffneten Zusammenstößen zwischen Ex-Séléka- und Anti-Balaka-Gruppen in der Stadt Bria in der Präfektur Haute-Kotto mindestens 17 Zivilpersonen. Etwa 15000 Menschen flohen vor den Kämpfen.

Bei einem Angriff von Kämpfern der Volksfront für die Wiedergeburt Zentralafrikas (Front Populaire pour la Renaissance de la Centrafrique – FPRC) auf Stellungen der Anti-Balaka in Nzako kamen am 6. Juni 2017 mindestens 18 Zivilpersonen ums Leben.

Vom 20. bis 23. Juni wurden in Bria bei Kämpfen zwischen Anti-Balaka-Gruppen und der FPRC mehr als 80 Zivilpersonen getötet.

Im Zeitraum vom 27. bis 30. Juni starben mindestens 22 Menschen bei Angriffen von Anti-Balaka-Gruppen auf von Muslimen bewohnte Stadtviertel in der Stadt Zemio und bei Vergeltungsaktionen der lokalen Bevölkerung. 

In Kaga-Bandoro in der Präfektur Nana-Grébizi forderten Kämpfe zwischen der Patriotischen Bewegung für Zentralafrika (Mouvement Patriotique pour la Centrafrique – MPC) und Anti-Balaka-Gruppen am 1. Juli mindestens zehn Menschenleben.

Vom 29. Juli bis 1. August kam es in der Stadt Batangafo zu bewaffneten Zusammenstößen zwischen Ex-Séléka- und Anti-Balaka-Milizionären, bei denen mindestens 14 Zivilpersonen getötet und 24000 Menschen vertrieben wurden.

Bei bewaffneten Zusammenstößen zwischen Anti-Balaka-Gruppen und der UPC in der Kleinstadt Gambo bei Bangassou kamen im August 2017 mindestens 36 Zivilpersonen, unter ihnen sechs einheimische Mitarbeiter des Roten Kreuzes, ums Leben. 

Im September wurden bei bewaffneten Zusammenstößen zwischen rivalisierenden FPRC-Flügeln in Bria zehn Menschen getötet.

Im Südwesten der ZAR kehrten Hunderte Muslime nach Hause zurück, wo sie jedoch weiter verfolgt wurden. Aus Angst vor Angriffen konnten sie sich nicht frei bewegen und verheimlichten in einigen Fällen ihre Religionszugehörigkeit.

Nach Angaben internationaler NGOs wurden im Südosten des Landes von der LRA 362 Menschen entführt und 113 Angriffe verübt, bei denen mindestens zwölf Zivilpersonen ums Leben kamen.

Am 10. Oktober kamen mindestens 25 Menschen in einer Moschee ums Leben, als Anti-Balaka-Milizen die Stadt Kembé in der Präfektur Basse-Kotto angriffen. Am 18. Oktober führten Zusammenstöße zwischen Anti-Balaka-Milizen und UPC-Kämpfern in Pombolo in der Präfektur Mbomou zu mindestens 26 Toten.

Im November wurden vier Menschen getötet, als unbekannte Angreifer eine Granate auf ein Konzert in Bangui abfeuerten.

Menschenrechtsverletzungen durch UN-Friedenstruppen

Auch 2017 gingen Berichte ein, in denen Angehörigen der internationalen Friedenstruppen sexuelle Ausbeutung und sexueller Missbrauch vorgeworfen wurde. Der UN-Generalsekretär kündigte die Einsetzung einer neuen Arbeitsgruppe an, um sexuelle Ausbeutung und Missbrauch zu verhindern und auf entsprechende Fälle zu reagieren. Dennoch wurden den UN weitere 21 Fälle von Missbrauch durch Blauhelme gemeldet, darunter auch der Missbrauch von sechs Minderjährigen. Im Juni 2017 zog die Republik Kongo ihre rd. 650 Soldaten aus der ZAR ab. Sie reagierte damit auf die gegen die Soldaten erhobenen Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs und Fehlverhaltens.

Am 30. September soll mindestens ein Blauhelmsoldat aus Mauretanien in der Stadt Bambari eine Frau unter Drogen gesetzt und vergewaltigt haben. Die MINUSCA entsandte unmittelbar nach dem Vorfall Ermittler und sicherte zu, den Vorwürfen nachzugehen.

Mehrere Missbrauchsvorwürfe, die gegen die französischen Einheiten der Opération Sangaris erhoben worden waren, wurden im Zuge von Ermittlungen fallengelassen. Im März 2017 beantragte die Pariser Staatsanwaltschaft, die Ermittlungen im Zusammenhang mit einem Vergewaltigungsfall einzustellen, der sich zwischen 2013 und 2014 in einer Siedlung für Binnenvertriebene in M’Poko, einem Stadtteil von Bangui, zugetragen haben soll. Mindestens 14 Soldaten der Opération Sangaris und fünf Soldaten der Internationalen Unterstützungsmission in der Zentralafrikanischen Republik unter afrikanischer Führung (MISCA), Soldaten der AU und Blauhelmsoldaten sollen in den Vorfall verwickelt gewesen sein. Der Staatsanwalt kam zu dem Schluss, dass die Zeugenaussagen der Opfer die Vorwürfe nicht hinreichend belegten.

Flüchtlinge und Binnenvertriebene

Infolge der zunehmenden Kämpfe im April und Mai 2017 suchten immer mehr Menschen in Nachbarstaaten Schutz. Ende 2017 waren rund 538000 Menschen in die Nachbarländer Tschad, Kamerun, DR Kongo und Republik Kongo geflohen. Etwa 601000 Menschen waren Binnenvertriebene. Sie lebten unter erbärmlichen Bedingungen in behelfsmäßigen Lagern, wo es nur eine sehr unzureichende Versorgung mit Nahrungsmitteln, Wasser, medizinischen Leistungen und sanitären Einrichtungen gab.

Straflosigkeit

Gegen zahlreiche Personen, die verdächtigt wurden, Menschenrechtsverstöße und -verletzungen begangen zu haben, wurden weder Ermittlungen eingeleitet, noch mussten sie sich vor Gericht verantworten. Die Straflosigkeit nahm zu, weil der Wiederaufbau des zusammengebrochenen Justizsystems der ZAR nur schleppend vorankam.

Am 26. Februar 2017 nahm die MINUSCA sechs FPRC- und MPC-Mitglieder fest. Sie wurden am 1. März von den Behörden der ZAR in Haft genommen. Die Behörden leiteten Ermittlungen gegen die Milizionäre ein. Bis Jahresende waren sie noch nicht vor Gericht gestellt worden.

Zwischen November und Dezember 2017 wurden acht Anti-Balaka-Mitglieder in vier verschiedenen Gerichtsverfahren in einem Gericht in der westlichen Stadt Bouar wegen Verbrechen wie Bildung einer kriminellen Vereinigung, rechtswidrigem Besitz selbstgefertigter Waffen, Mord und Diebstahl zu bis zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt. Andere wurden in Abwesenheit verurteilt.

Die staatlichen Stellen der ZAR unternahmen keine Schritte, um die Vermögenswerte der Personen und Einrichtungen einzufrieren, die der UN-Sicherheitsrat am 27. Januar 2017 –zusammen mit einem Waffenembargo und einem Reiseverbot – mit einer Verlängerung der Finanzsanktionen bis zum 31. Januar 2018 belegt hatte. Mehrere in den Sanktionslisten aufgeführte Personen erhielten nach wie vor staatliche Gehälter.

Zwischen April und Dezember 2017 belegten die USA den FPRC-Kommandanten Abdoulaye Hissène und den Anti-Balaka-Kommandanten Maxime Mokom mit Finanzsanktionen. Der Tschad erklärte im Juni 2017, dass man die Vermögenswerte von Abdoulaye Hissène eingefroren und ein Einreiseverbot gegen ihn verhängt habe.

Internationale Strafverfolgung

Hinsichtlich der Operationalisierung des Sondergerichts (Cour Pénale Spéciale) waren gewisse Fortschritte zu verzeichnen. Vor dem Gericht sollen sich Personen verantworten, denen gravierende Menschenrechtsverletzungen und völkerrechtliche Verbrechen zur Last gelegt werden, die seit 2003 in der ZAR verübt wurden. Der Sonderankläger des Gerichts nahm seine Tätigkeit im Mai 2017 auf. Daraufhin wurden fünf Richter aus der ZAR und zwei Richter aus dem Ausland ernannt. Außerdem wurde ein Ausschuss für die Einstellung von Justizbediensteten eingerichtet. 

Im Rahmen der ZAR-II-Situation setzte der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) seine Ermittlungen zu Verbrechen im Sinne des Völkerrechts fort. Haftbefehle wurden jedoch nicht erlassen. Der IStGH verlängerte im März 2017 die gegen Jean-Pierre Bemba Gombo verhängte Haftstrafe von 18 auf 19 Jahre, nachdem er und seine Rechtsbeistände 2016 der versuchten Zeugenbestechung für schuldig befunden worden waren.

Bodenschätze

Am 20. Juli erklärte das Gericht der Europäischen Union das Einfrieren der Vermögenswerte der Diamantenfirma BADICA und ihrem belgischen Schwesterunternehmen KARDIAM für rechtens, weil diese trotz eines Verbots mit Diamanten aus der ZAR gehandelt hatten.

Recht auf einen angemessenen Lebensstandard

Nach Angaben der UN benötigte fast die Hälfte der Bevölkerung der ZAR, d. h. 2,4 Mio. Menschen, humanitäre Hilfe, und 1,4 Mio. Menschen litten nach wie vor unter einer unsicheren Ernährungslage.

Da das Gesundheitssystem infolge des Konflikts zusammengebrochen war, wurde die medizinische Grundversorgung der Bevölkerung fast ausschließlich durch humanitäre Hilfsorganisationen geleistet. Aufgrund der eskalierenden Gewalt sahen sich humanitäre Hilfsorganisationen gezwungen, ihre Mitarbeiter vorübergehend aus Städten und Dörfern abzuziehen.

Nach Angaben der UN hatte nur etwa ein Drittel der Bevölkerung Zugang zu sauberem Trinkwasser und angemessenen sanitären Einrichtungen.

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