Amnesty Report Slowenien 23. Mai 2018

Slowenien 2017/18

Report Cover 17/18

Ergänzungen zum Ausländergesetz untergruben die Rechte von Asylsuchenden. Im Umgang mit den seit langem anhaltenden Menschenrechtsverletzungen gegen die sogenannten "Ausgelöschten" waren keine Fortschritte zu verzeichnen. Roma waren weiterhin mit umfassender Diskriminierung und sozialer Ausgrenzung konfrontiert, vor allem in Bezug auf das Recht auf Wohnen

Flüchtlinge und Asylsuchende

Im Januar 2017 verabschiedete die Nationalversammlung Ergänzungen zum Ausländergesetz, die es gestatten, bei Bedrohungen der öffentlichen Ordnung oder der nationalen Sicherheit besondere Maßnahmen zu ergreifen. Im Rahmen dieser Maßnahmen wäre es Slowenien möglich, an seinen Grenzen eintreffenden Personen die Einreise zu verweigern sowie Migranten und Flüchtlinge, die ohne Erlaubnis einreisen, automatisch des Landes zu verweisen, ohne ihren Asylanspruch zu prüfen. Bis Ende 2017 waren noch keine dieser Maßnahmen umgesetzt worden. 

Im Juli 2017 entschied der Europäische Gerichtshof, dass zwei afghanische Familien und ein Syrer, die Asyl beantragt hatten, aus Österreich bzw. Slowenien nach Kroatien zurückgeführt werden dürfen, das EU-Land, das sie zuerst betreten hatten. Die Entscheidung fußte auf den Regeln der sogenannten Dublin-III-Verordnung von 2013, in der es heißt, dass Flüchtlinge im ersten EU-Land, das sie erreichen, ihren Asylantrag stellen müssen, selbst unter außergewöhnlichen Umständen. Das slowenische Innenministerium erklärte seine Absicht, den in der Entscheidung erwähnten syrischen Asylbewerber abzuschieben, was bis Ende 2017 aber nicht geschehen war. Infolge der 2016 verabschiedeten Ergänzungen zum Gesetz über internationalen Schutz hatten Flüchtlinge Mühe, sich mit dem Lebensnotwendigen zu versorgen. Die Ergänzungen bedeuteten ein Ende der kurzfristigen finanziellen Unterstützung, die Flüchtlingen dabei helfen sollte, die Zeit zu überbrücken, bis sie Anspruch auf Sozialhilfe hatten. Aufgrund dieser Ergänzungen waren viele von ihnen im ersten Monat, nachdem sie internationalen Schutz erhalten hatten, mittellos. 

Slowenien hatte sich verpflichtet, bis September 2017 nach dem Umverteilungsplan der EU 567 Asylsuchende aus Griechenland und Italien aufzunehmen. Bis Ende des Jahres wurden jedoch nur 232 Personen neu angesiedelt.

Diskriminierung

Im September 2017 änderte die Nationalversammlung das Gesetz über die Ombudsperson, wodurch es mit einem breitgefassten Mandat zur Bekämpfung von Diskriminierung ausgestattet wurde. Außerdem wurde die Einrichtung eines Nationalen Zentrums für Menschenrechte mit Kapazitäten für Forschung und Weiterbildung unter der Leitung der Ombudsstelle beschlossen. Neben dem Anwalt für den Gleichbehandlungsgrundsatz, einem 2016 eingerichteten unabhängigen Organ zur Bekämpfung von Diskriminierung, wurden auch diese Schritte von der Zivilgesellschaft begrüßt. Menschenrechtsorganisationen gaben allerdings zu bedenken, dass es den Antidiskriminierungsorganen insgesamt noch an Kontrolle, Entscheidungs- und Durchführungsbefugnissen sowie an angemessener Finanzierung fehle, um voll wirksam zu sein.

„Ausgelöschte“ Personen

Die seit langem anhaltenden Menschenrechtsverletzungen gegenüber den sogenannten Ausgelöschten blieben weiter bestehen. Bei ihnen handelt es sich um eine Gruppe von etwa 25000 aus anderen Teilrepubliken des ehemaligen Jugoslawiens stammenden Personen, die früher dauerhaft in Slowenien gelebt hatten und nach der Unabhängigkeit des Landes aus den Melderegistern gestrichen worden waren. Den verbliebenen "Ausgelöschten" wurden seitens der Behörden keine neuen Angebote gemacht, um ihren legalen Status und die damit verbundenen Rechte wiederherzustellen, nachdem das Gesetz über den legalen Status der "Ausgelöschten" im Jahr 2013 ausgelaufen war. Im September und November 2017 wies der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Klage von einigen der Personen, deren Anträge auf Wiederherstellung des legalen Status unter dem Gesetz über den legalen Status abgelehnt worden war, als unzulässig zurück.

Roma

Roma wurden nach wie vor systematisch diskriminiert und sozial ausgegrenzt. Viele lebten in separaten Siedlungen in unangemessenen Unterkünften und hatten weder sichere Nutzungs- oder Besitzrechte noch Zugang zu Wasser, Strom, Sanitärversorgung und öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Regierung hatte noch keine umfassende nationale Roma-Strategie verabschiedet, wie sie von der parlamentarischen Kommission für Menschenrechte 2015 empfohlen worden war. Im Februar 2017 beschlossen ungefähr drei Viertel der politischen Vertreter der Roma, unter Führung von Ratsmitgliedern des Forums der Roma, die Gründung einer Aktionsplattform, zu deren Zielen unverzüglicher Zugang zu grundlegenden staatlichen Leistungen und Infrastruktur sowie eine verstärkte politische Teilhabe gehörten. Andere Roma-Organisationen schlossen sich dem an. Im Oktober 2017 veranstalteten sie die ersten von Roma organisierten öffentlichen Demonstrationen, in denen ähnliche Forderungen laut wurden.

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