Amnesty Report Schweiz 23. Januar 2018

Schweiz 2017/18

Report Cover 17/18

Migranten und abgelehnte Asylsuchende wurden unter Verstoß gegen das Non-Refoulement-Prinzip abgeschoben. Nach wie vor gab unverhältnismäßige Gewaltanwendung bei der Rückschiebung von Migranten Anlass zu Bedenken. An den Vorschlägen der Regierung für die Einrichtung einer nationalen Menschenrechtsinstitution wurde weiterhin kritisiert, dass die Unabhängigkeit der Institution nicht sichergestellt wäre.

Gesetzliche, verfassungsrechtliche und institutionelle Entwicklungen

Im August 2017 äußerte der UN-Menschenrechtsausschuss Bedenken hinsichtlich der "Selbstbestimmungsinitiative", einer Volksinitiative, die Schweizer Verfassungsrecht über Völkerrecht stellen will. Der Ausschuss drängte die Schweiz zur Einführung von Kontrollmechanismen, die sicherstellen, dass eine Volksinitiative den internationalen Menschenrechtsnormen entspricht, bevor sie der Bevölkerung zur Abstimmung vorgelegt wird.

Der Menschenrechtskommissar des Europarats und der UN-Menschenrechtsausschuss drängten die Schweiz im Frühsommer zur Schaffung einer vollumfänglich unabhängigen nationalen Menschenrechtsinstitution gemäß den Pariser Prinzipien mit einem umfassenden Mandat und ausreichenden personellen und finanziellen Mitteln. NGOs äußerten Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit der im Juni 2017 vom Bundesrat vorgeschlagenen Menschenrechtsinstitution.

Flüchtlinge und Asylsuchende

Unter Berufung auf die Dublin-III-Verordnung, in der die Zuständigkeit eines EU-Mitgliedstaats für die Prüfung eines Asylantrags geregelt ist, führten die Schweizer Behörden mehrere Asylsuchende in andere Schengen-Staaten zurück, ohne deren familiäre Bindungen in der Schweiz zu berücksichtigen.

Im April befand das Bundesgericht, dass die Verbringung eines afghanischen Ehepaars und ihres Kleinkindes in Administrativhaft im Oktober 2016 sowie die Unterbringung ihrer anderen drei Kinder in einem Kinderheim mit dem Ziel, die ganze Familie nach Norwegen zu überstellen, einen gravierenden Verstoß gegen ihr Recht auf Familienleben darstelle.

Im Oktober forderte der Menschenrechtskommissar des Europarats die Schweiz auf, Identifizierung und Schutz der schutzbedürftigsten Migranten und Asylsuchenden zu verbessern und bei allen Entscheidungen und Maßnahmen im Bereich Migration und Asyl für geschlechtersensibles und kindgerechtes Vorgehen zu sorgen. Den in Bundesasylzentren untergebrachten minderjährigen Asylsuchenden wurde der Zugang zu Bildungseinrichtungen noch immer verweigert. 

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und der UN-Ausschuss gegen Folter stellten in mehreren Fällen fest, dass die Abschiebung abgelehnter Asylsuchender bzw. von Migranten ohne Ausweispapiere nach Sri Lanka, in den Sudan oder die Türkei gegen das Non-Refoulement-Prinzip (Verbot, Menschen in Staaten zurückzuschieben, in denen ihnen schwere Menschenrechtsverletzungen drohen) verstieß.

Polizei und Sicherheitskräfte

Im August forderte der UN-Menschenrechtsausschuss die Schweiz auf, einen unabhängigen Beschwerdemechanismus zur Prüfung aller Vorwürfe von rechtswidrigem Einsatz von Gewalt durch Polizeibeamte einzuführen und entsprechende Daten zu sammeln, aufgeschlüsselt nach Anzahl der Beschwerden, der Ermittlungen und der Verurteilungen. Des Weiteren empfahl der Ausschuss, eine Bestimmung in das Strafgesetzbuch aufzunehmen, in der Folter explizit verboten und als eigenständiger Straftatbestand definiert wird.

Im Juli stellte die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter zwar einige Verbesserungen fest, äußerte sich aber besorgt über exzessive Polizeigewalt, vor allem im Zusammenhang mit Abschiebungen.

Diskriminierung

Im März lehnte die kleine Kammer des Schweizer Parlaments (Ständerat) einen Erlassentwurf zur Einführung eines landesweiten Verbots der Vollverschleierung ab.

Im August drängte der UN-Menschenrechtsausschuss die Schweiz, eine umfassende Antidiskriminierungsgesetzgebung zu schaffen, und empfahl, intergeschlechtliche Kinder nicht ohne ihre Zustimmung unnötigen operativen Eingriffen zur Festlegung ihres Geschlechts zu unterziehen.

Frauenrechte

Im August empfahl der UN-Menschenrechtsausschuss die Fortführung der Bekämpfung von häuslicher Gewalt, weiblicher Genitalverstümmelung und Zwangsverheiratung, die Schulung des gesamten Justizpersonals im Umgang mit Fällen von häuslicher Gewalt und die Erleichterung des Bleiberechts für Migrantinnen, die von häuslicher Gewalt betroffen waren. Im Dezember ratifizierte die Schweiz die Konvention des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention).

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