Amnesty Report 23. Mai 2018

Mauretanien 2017/18

Report Cover 17/18

Menschenrechtsverteidiger, Blogger, Anti-Sklaverei-Aktivisten und andere Regierungskritiker wurden wegen ihrer friedlichen Aktivitäten eingeschüchtert, angegriffen und strafrechtlich verfolgt. Die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit waren eingeschränkt. Ausländischen Menschenrechtsaktivisten wurde die Einreise nach Mauretanien verweigert. Folter und andere Misshandlungen in Gewahrsam waren an der Tagesordnung. Haratin und Afro-Mauretanier wurden systematisch diskriminiert. Sklaverei existierte nach wie vor.

Hintergrund

Im März 2017 lehnte der Senat einen Vorschlag zur Änderung der Verfassung von 1991 ab, die u. a. eine Abschaffung des Senats vorsah. Präsident Mohamed Ould Abdel Aziz setzte für August 2017 ein Referendum an, bei dem die Mehrheit der Wähler für eine Verfassungsänderung und damit für die Abschaffung des Senats stimmte.

Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit

Blogger, Menschenrechtsverteidiger und andere Regierungskritiker wurden weiterhin von den Sicherheitskräften eingeschüchtert und angegriffen.

Anti-Sklaverei-Aktivisten befanden sich in Haft, unter ihnen gewaltlose politische Gefangene. Im Januar 2017 kam Abdallahi Abdou Diop frei, nachdem er eine sechsmonatige Gefängnisstrafe verbüßt hatte. Abdallahi Maatalla Seck und Moussa Biram waren weiterhin im Gefängnis Bir Moghrein inhaftiert, mehr als 1000 km von ihrem Heimatort entfernt. Sie befanden sich dort seit Juli 2016. Die drei gewaltlosen politischen Gefangenen waren u. a. der Beteiligung an einer nicht genehmigten Zusammenkunft sowie der Mitgliedschaft in einer nicht zugelassenen Vereinigung für schuldig befunden worden. 

Im April 2017 setzten die Sicherheitskräfte Tränengas und Schlagstöcke ein, um eine friedliche Demonstration in der Hauptstadt Nouakchott aufzulösen. Sie war von Jugendgruppen organisiert worden, die an die politisch Verantwortlichen appellierten, Maßnahmen gegen die Jugendarbeitslosigkeit zu ergreifen und junge Menschen zu fördern. Mindestens 26 Personen wurden festgenommen. Während die meisten noch am selben Tag freikamen, wurden zehn von ihnen vier Tage lang festgehalten und wegen Teilnahme an einer nicht genehmigten Zusammenkunft angeklagt. Ein Gericht in Nouakchott verurteilte eine Frau zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung, das Urteil wurde jedoch im Rechtsmittelverfahren aufgehoben. Die anderen Personen wurden freigesprochen. 

Am 23. April 2017 nahm die Polizei sieben Personen fest, die eine religiöse Zeremonie in einer Kirche in Nouakchott besucht hatten. Unter ihnen befanden sich vier Ausländer und zwei Minderjährige. Eine der sieben inhaftierten Personen wurde nach drei Tagen wieder freigelassen, ohne dass Anklage erhoben wurde, während man die anderen beschuldigte, einer nicht zugelassenen Organisation anzugehören. Sie kamen sechs Tage später wieder frei.

Vor dem Verfassungsreferendum im August 2017 äußerte sich der UN-Hochkommissar für Menschenrechte besorgt angesichts von Berichten, wonach die Behörden abweichende Meinungen unterdrückten und mit unverhältnismäßiger Gewalt gegen die Anführer von Protesten vorgingen. 

Fünf Tage nach dem Referendum wurde Senator Mohamed Ould Ghadda, ein Gegner der Volksabstimmung, festgenommen und wegen Korruption angeklagt. Ende 2017 befand er sich noch immer in Haft, der Prozess gegen ihn hatte jedoch noch nicht begonnen. Drei Wochen nach seiner Festnahme wurden zwölf Senatoren und vier Journalisten von einem Richter verhört. Ihnen wurde vorgeworfen, finanzielle Zuwendungen von einem Geschäftsmann erhalten zu haben. Sie erhielten die Auflage, sich wöchentlich auf der Polizeiwache zu melden, während die Ermittlungen andauerten. 

Im November 2017 wandelte das Berufungsgericht von Nouadhibou das gegen den Blogger Mohamed Mkhaïtir verhängte Todesurteil in eine zweijährige Freiheitsstrafe um. Er war im Dezember 2014 wegen Apostasie (Abfall vom Glauben) schuldig gesprochen worden, weil er einen Blogbeitrag verfasst hatte, in dem er diejenigen kritisierte, die den Islam dazu benutzten, um bestimmte gesellschaftliche Gruppen auszugrenzen. Mohamed Mkhaïtir befand sich seit Januar 2014 in Haft und hätte Ende 2017 freigelassen werden sollen. Dies geschah jedoch nicht. Seine Familie und seine Rechtsbeistände wussten nicht, wo er festgehalten wurde, und konnten ihn nicht besuchen.

Im November 2017 nahmen Männer in Zivil, die sich als Mitglieder des Bataillons für die Sicherheit des Präsidenten auswiesen, in der südmauretanischen Stadt Kaédi 15 Menschenrechtsverteidiger fest. Die Frauen und Männer hatten Flugblätter verteilt und Transparente hochgehalten, in denen sie Gerechtigkeit für Familienangehörige forderten, die in den Jahren 1989 bis 1991 rechtswidrig getötet worden waren. Die Menschenrechtsverteidiger wurden auf einen Militärstützpunkt gebracht und bezüglich ihrer Aktivitäten verhört. Zehn von ihnen kamen noch am selben Tag frei, die übrigen fünf wurden auf eine Polizeiwache gebracht. Sie waren dort sechs Tage ohne Zugang zu einem Rechtsbeistand inhaftiert, bevor man sie ohne Anklageerhebung freiließ. 

Ausländische Menschenrechtsaktivisten und NGOs wurden das gesamte Jahr 2017 über daran gehindert, das Land zu besuchen. Im Mai 2017 verwiesen die Behörden einen ausländischen Rechtsanwalt und Journalisten, der sich mit dem Thema Sklaverei beschäftigte, des Landes. Im September 2017 erhielten US-amerikanische Anti-Sklaverei-Aktivisten bei ihrem Eintreffen am internationalen Flughafen von Nouakchott keine Einreisevisa. Im November verweigerten die Behörden einer Delegation von Amnesty International die Einreise.

Folter und andere Misshandlungen

Inhaftierte berichteten, dass man sie während der Untersuchungshaft gefoltert habe, um sie einzuschüchtern und "Geständnisse" zu erpressen. Im Polizeikommissariat in Nouakchott und in anderen Polizeiwachen wurden Inhaftierte üblicherweise über längere Zeiträume hinweg in Einzelhaft gehalten, was nach Ansicht des UN-Menschenrechtsausschusses gegen das Verbot der Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verstößt.

Im März 2017 stellte der UN-Sonderberichterstatter über Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe in seinem Bericht fest, dass Folter und andere Misshandlungen zwar nicht mehr "ungezügelt", aber dennoch häufig vorkamen. Er äußerte sich besorgt darüber, dass es in Einheiten von Polizei und Gendarmerie weiterhin eine "Kultur der Folter" gebe und Folter nach wie vor eingesetzt werde, um "Geständnisse" zu erpressen. Der UN-Sonderberichterstatter wies darauf hin, dass es nicht angemessen sei, unter Terrorismusverdacht stehende Personen bis zu 45 Tage lang ohne Zugang zu einem Rechtsbeistand festzuhalten. Zudem würden die Aufsichtsbehörden Folter- und Misshandlungsvorwürfen nicht sorgfältig und zügig genug nachgehen. Er forderte, die existierenden Gesetze und Vorschriften zum Schutz vor Folter zu erweitern und umzusetzen, und kritisierte, dass sich die Haftbedingungen nicht nennenswert verbessert hätten, sondern nach wie vor von Überbelegung, unzureichenden sanitären Anlagen und ungenügender Nahrungsmittelversorgung gekennzeichnet seien.

Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

Der UN-Sonderberichterstatter über extreme Armut und Menschenrechte kam in seinem im März 2017 veröffentlichten Bericht zu dem Schluss, dass die Regierung bei der Bekämpfung der Armut in den vergangenen Jahren zwar Fortschritte erzielt habe. Doch lebten weite Teile der Bevölkerung noch immer in Armut ohne ausreichenden Zugang zu Nahrung, Bildung, Trinkwasser, Sanitärversorgung und Gesundheitsfürsorge. Der UN-Sonderberichterstatter machte darauf aufmerksam, dass es in ländlichen Regionen keinerlei vor- und nachgeburtliche Versorgung gebe, obwohl Mauretanien laut internationaler Menschenrechtsabkommen verpflichtet sei, diese zu gewährleisten. Er wies außerdem darauf hin, dass Haratin und Afro-Mauretanier, die schätzungsweise zwei Drittel der Bevölkerung ausmachten, weiterhin von vielen Bereichen des wirtschaftlichen und sozialen Lebens ausgeschlossen seien. Auch die Tatsache, dass die Regierung die Zahl der Haratin und Afro-Mauretanier im Land nicht statistisch erfasse, führe dazu, dass deren Bedürfnisse und Rechte vernachlässigt würden.

Rechte von Flüchtlingen und Migranten

In seinem Bericht vom März 2017 äußerte sich der UN-Sonderberichterstatter über Folter besorgt über Sammelabschiebungen von Migranten und Flüchtlingen ohne regulären Aufenthaltsstatus. Diese würden häufig an der südlichen Grenze zum Senegal ausgesetzt, was einen Verstoß gegen den Grundsatz der Nicht-Zurückweisung (Non-Refoulement-Prinzip) darstellen könnte. Beim Besuch einer Einrichtung in Nouakchott, in der Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus inhaftiert waren, kritisierte er, dass es für die 20 bis 30 Personen, die dort festgehalten wurden, weder Toiletten gab noch genügend Platz, um im Liegen oder zumindest im Sitzen schlafen zu können.

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