Amnesty Report Georgien 23. Mai 2018

Georgien 2017/18

Report Cover 17/18

Menschenrechtsverletzungen durch Ordnungskräfte blieben weiterhin straflos, und die Regierung hielt ihre Zusage zur Einrichtung eines unabhängigen Untersuchungsmechanismus nicht ein. Ein Rechtsstreit über einen der Opposition nahestehenden Fernsehsender ließ Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit der Justiz und der Freiheit der Medien aufkommen. Der Ausbau der Grenzanlagen entlang der Verwaltungsgrenze zu den abtrünnigen Regionen Abchasien und Südossetien hatte weiterhin negative Auswirkungen auf die wirtschaftlichen und sozialen Rechte der dort lebenden Menschen.

Hintergrund

Im Oktober 2017 unterzeichnete der Präsident die bereits im Vormonat vom Parlament, das mehrheitlich aus Mitgliedern der Regierungspartei Georgischer Traum besteht, beschlossene neue Verfassung. Es verschob die Einführung des seit langem von der Opposition geforderten vollen Verhältniswahlrechts bis 2024. Ab dann sollen die Mandate von politischen Parteien, die nicht die vom Wahlgesetz vorgesehene Mindeststimmenzahl erreichen, der Gewinnerpartei zugeschlagen werden. Nach den neuen Bestimmungen sind ab 2020 keine Wahlblöcke mehr erlaubt. Ab 2018 wird der Präsident nicht mehr per Direktwahl bestimmt. 

Das Parlament begann im Dezember 2017 erneut eine Debatte über Änderungen an der Verfassung, um einige Forderungen der Opposition zu integrieren, die darin bisher nicht enthalten waren.

Rechtsextreme Gruppierungen hielten in der Hauptstadt Tiflis fremden- und homofeindliche Aufmärsche ab.

Die Abwertung des Lari, der Landeswährung Georgiens, hielt weiter an und beeinträchtigte den Lebensstandard der Bevölkerung.

Im Februar 2017 stimmte die EU dem visafreien Zugang georgischer Bürger zum Schengen-Raum zu, nachdem die Regierung mehrere von der EU als Vorbedingung geforderte grundlegende institutionelle und rechtliche Reformen durchgeführt hatte.

Straflosigkeit

Menschenrechtsverletzungen, die von Ordnungskräften verübt wurden, blieben weiterhin straflos, und die Regierung kam ihrer Zusage zur Einrichtung eines unabhängigen Untersuchungsmechanismus nicht nach. Im Juni 2017 wurde stattdessen vorgeschlagen, eine neue Abteilung in der Staatsanwaltschaft mit dem Mandat auszustatten, mutmaßliche Menschenrechtsverletzungen durch Ordnungskräfte zu untersuchen. 

Nachdem beide Mitglieder des Rapper-Duos Birja Mafia im Juni 2017 wegen vermeintlichen Drogenbesitzes festgenommen worden waren, kam es zu Demonstrationen ihrer Unterstützer. Die inhaftierten Musiker gaben an, dass die Polizei ihnen die Drogen untergeschoben habe, um sich damit für ein auf YouTube veröffentlichtes Video zu rächen, in dem ein Polizist verspottet wurde. Ihren Angaben zufolge hätten sie schon zuvor Drohungen von der Polizei erhalten und seien aufgefordert worden, das Video aus dem Videoportal zu entfernen. Die Proteste führten dazu, dass das Rapper-Duo bis zum Prozessbeginn gegen Kaution auf freien Fuß gesetzt wurde. Es wurden Ermittlungen im Zusammenhang mit den von den Musikern erhobenen Vorwürfen gegen die Polizei aufgenommen, die zum Jahresende noch andauerten. 

Im Juni 2017 sprach das erstinstanzliche Gericht in Kutaisi einen Polizisten frei, der der "Überschreitung seiner Amtsbefugnisse" beschuldigt worden war. Das mutmaßliche Opfer, Demur Sturua, ein 22 Jahre alter Einwohner von Dapnari, einem Ort im Westen des Landes, hatte am 8. August 2016 Selbstmord begangen. Zu den von der Anklagebehörde vorgelegten Beweismitteln gehörten ein von Demur Sturua hinterlassener Abschiedsbrief, in dem er den Polizisten für seine Selbsttötung verantwortlich machte, ein Obduktionsbericht, der Anzeichen von Misshandlungen bestätigte, Videoaufnahmen, die zeigten, wie der Polizist Demur Sturua mit seinem Wagen am Tag des Suizids abholte, sowie diverse Telefonmitschnitte. NGOs kritisierten den Freispruch des Polizisten und bezeichneten die Entscheidung des Gerichts angesichts der vorliegenden Beweismittel als ungerechtfertigt. Die Staatsanwaltschaft legte Rechtsmittel gegen das Urteil ein.

Fehlende Rechenschaftspflicht

Am 29. Mai 2017 "verschwand" der im georgischen Exil lebende aserbaidschanische investigative Journalist Afghan Mukhtarli aus der Hauptstadt Tiflis und tauchte am folgenden Tag in Aserbaidschan im Gewahrsam der dortigen Behörden wieder auf, wo er wahrheitswidrig des illegalen Grenzübertritts und Geldschmuggels beschuldigt wurde. Afghan Mukhtarli berichtete seinem Rechtsbeistand, dass er von georgisch sprechenden Männern, von denen einige Uniformen der georgischen Kriminalpolizei trugen, verschleppt und über die Grenze nach Aserbaidschan geschafft worden sei. Die Behörden Georgiens wiesen die Beteiligung georgischer Staatsbediensteter zurück und eröffneten eine Untersuchung der von Afghan Mukhtarli erhobenen Vorwürfe. Vorliegenden Informationen zufolge hatte die Untersuchung bis Ende 2017 keine substanziellen Ergebnisse erbracht. Afghan Mukhtarli befand sich zum Jahresende noch immer in Aserbaidschan in Gewahrsam. 

Justizsystem

Der Rechtsstreit um das Eigentum an dem der Opposition nahestehenden Fernsehsender Rustavi 2 wurde fortgeführt. Am 2. März 2017 entschied der Oberste Gerichtshof, dass das Eigentum an Rustavi an die als Unterstützer der Regierung bekannten früheren Miteigentümer zurückübertragen werden müsse, und bestätigte damit die vorausgegangenen Urteilssprüche des Gerichts der ersten Instanz sowie des Berufungsgerichts. Georgische NGOs zeigten sich besorgt wegen einer möglichen staatlichen Einmischung in das Gerichtsverfahren, das sie als unfair bezeichneten. Im März 2017 ordnete der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte an, den Vollzug des Urteils des Obersten Gerichtshofs so lange auszusetzen, bis er selbst über den Fall befunden habe.

Recht auf Freizügigkeit

Die russischen Streitkräfte und die De-facto-Behörden der abtrünnigen Regionen Abchasien und Südossetien schränkten die Bewegungsfreiheit über die Verwaltungsgrenzlinie hinweg weiterhin ein. Sie nahmen zahlreiche Personen wegen "illegalen" Grenzübertritts vorübergehend fest und verurteilten sie zu Geldstrafen. Der Ausbau der Grenzanlagen entlang der administrativen Grenzlinie beeinträchtigte weiterhin die Rechte der dort lebenden Bevölkerung auf Arbeit, Nahrung und einen angemessenen Lebensstandard, da viele Menschen dort den Zugang zu ihren Obstgärten, Viehweiden und Ackerflächen verloren.

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Intergeschlechtlichen

Die neue Verfassung änderte die geltende Definition der Ehe von "einer auf der Gleichstellung der Ehepartner basierenden freiwilligen Verbindung" zu "einer Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau". Gleichgeschlechtliche Paare waren damit von der rechtlichen Anerkennung ihrer Verbindung als Ehe ausgeschlossen. 

Am 25. August 2017 nahm die Polizei zwei LGBTI-Aktivisten nach einem gewaltsamen Vorfall in einem Nachtclub in der Stadt Batumi fest. Die Aktivisten, die in dem Club angegriffen worden waren, hinterfragten, weshalb man sie und nicht ihre Angreifer unter dem Vorwurf des "ungebührlichen Benehmens" festgenommen habe. Sie berichteten von Schlägen und Beleidigungen durch die Polizei. Im August wurde eine Untersuchung über die von ihnen erhobenen Vorwürfe in die Wege geleitet, die Ende 2017 noch andauerte.

Flüchtlinge und Asylsuchende

Am 24. Mai 2017 wurde der seit 2002 in Georgien lebende türkische Staatsangehörige Mustafa Çabuk festgenommen, nachdem sein Asylantrag abgelehnt worden war. Der Festnahme lag ein Auslieferungsgesuch der Türkei zugrunde, in dem ihm vorgeworfen wurde, "den Terrorismus zu unterstützen" und Verbindungen zur Bewegung von Fethullah Gülen zu unterhalten. Mustafa Çabuk wäre im Fall seiner Auslieferung in die Türkei der Gefahr ausgesetzt, gefoltert und misshandelt zu werden. Gegen seine Auslieferung wurden Rechtsmittel eingelegt. Mustafa Çabuk befand sich Ende 2017 noch immer in Auslieferungshaft.

Arbeitnehmerrechte

Im Verlauf des Jahres 2017 trafen zahlreiche Berichte über tödliche Arbeitsunfälle ein. Die meisten der Opfer waren Berg- und Bauarbeiter. Bisher hat die Regierung nichts unternommen, um strengere Arbeitsschutzregeln einzuführen und deren wirksame Überwachung durch eine unabhängige Regulierungsbehörde für Arbeitsbedingungen sicherzustellen.

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