Amnesty Report Ukraine 19. Februar 2017

Ukraine 2017

Amnesty Report 2016 / 2017

Nach wie vor kam es im Osten der Ukraine auf beiden Seiten zu sporadischen Verstößen gegen den vereinbarten Waffenstillstand. Sowohl die ukrainischen Streitkräfte als auch die pro-russischen Separatisten verübten Verletzungen des humanitären Völkerrechts, darunter Kriegsverbrechen wie Folter, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden. In der Ukraine und den selbsternannten Volksrepubliken Donezk und Lugansk wurden Personen, die der Unterstützung der jeweils anderen Seite verdächtigt wurden, rechtswidrig inhaftiert, auch zum Zwecke des Gefangenenaustauschs. Die lang erwartete staatliche Ermittlungsbehörde zur Untersuchung von Menschenrechtsverletzungen durch das Militär und durch Ordnungskräfte wurde offiziell eingerichtet, hatte ihre Tätigkeit Ende 2016 aber noch nicht aufgenommen. In den sogenannten Volksrepubliken Donezk und Lugansk wurden Vertreter unabhängiger Medien und Aktivisten an der freien Ausübung ihrer Tätigkeit gehindert. In den Gebieten unter der Kontrolle der ukrainischen Regierung sahen sich Medien, deren Haltung als pro-russisch betrachtet wurde, mit Schikanen konfrontiert. Der bisher größte Pride-Marsch von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen (LGBTI) in Kiew wurde von den städtischen Behörden unterstützt und von der Polizei wirksam geschützt. Auf der Krim setzten die De-facto-Behörden ihre Maßnahmen zur Unterdrückung jeglicher pro-ukrainischer Opposition fort, wobei sie zunehmend auf russische Gesetze zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus zurückgriffen und Strafverfolgungsmaßnahmen gegen Dutzende Personen anstrengten, die als illoyal betrachtet wurden.

HINTERGRUND

Nach einer zweimonatigen politischen Krise und dem Rücktritt mehrerer hochrangiger reformorientierter Politiker, die die weitverbreitete Korruption angeprangert hatten, nahm das Parlament am 14. April 2016 den Rücktritt von Arsenij Jazenjuk an. Neuer Ministerpräsident wurde Wolodymyr Hrojsman.

Es kam nach wie vor zu sporadischen Gefechten und Schusswechseln zwischen ukrainischen Regierungskräften und von Russland unterstützten Separatisten. Auch weiterhin wurden Zivilpersonen durch Gewehr- und Geschützfeuer sowie Blindgänger getötet oder verletzt. Nach Schätzungen der UN-Beobachtermission für Menschenrechte waren infolge des Konflikts seit dessen Beginn im Jahr 2014 mehr als 9700 Menschen zu Tode gekommen, darunter etwa 2000 Zivilpersonen, und mindestens 22500 Menschen hatten Verletzungen erlitten.

Am 14. November 2016 veröffentlichte der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) seinen vorläufigen Bericht zur Ukraine. Darin kam er zu dem Schluss, dass die "Situation auf der Krim und in der Stadt Sewastopol einen internationalen bewaffneten Konflikt zwischen der Ukraine und der Russischen Föderation darstellt" und dass die vorliegenden Informationen "auf das Bestehen eines internationalen bewaffneten Konflikts im Kontext der bewaffneten Auseinandersetzungen im Osten der Ukraine hinweisen". Im Juni 2016 verabschiedete das ukrainische Parlament eine Verfassungsänderung, wodurch die Ratifizierung des Römischen Statuts des IStGH für einen "Übergangszeitraum" von drei Jahren ausgesetzt wurde.

Die ukrainischen Behörden schränkten den Personenverkehr zwischen den von den Separatisten kontrollierten Regionen Donezk und Lugansk und den von der Ukraine kontrollierten Gebieten weiterhin stark ein.

Die russischen Behörden hielten Parlamentswahlen auf der Krim ab, die international nicht anerkannt wurden.

Die unter dem Konflikt leidende Wirtschaft begann sich etwas zu erholen: Das Bruttoinlandsprodukt stieg um etwa ein Prozent an. Der Preisanstieg für Waren des täglichen Bedarfs und grundlegende Versorgungsleistungen wie Heizung und Wasser setzte sich fort, wodurch sich die Lebensbedingungen eines Großteils der Bevölkerung weiter verschlechterten. Der Lebensstandard in den von den Separatisten kontrollierten Gebieten sank weiter.

FOLTER UND ANDERE MISSHANDLUNGEN

Bei der Strafverfolgung von Sicherheitskräften, die für die missbräuchliche Anwendung von Gewalt bei den "Euromaidan"-Protesten Ende 2013/Anfang 2014 in Kiew verantwortlich waren, gab es kaum Fortschritte. Die Ermittlungen wurden durch bürokratische Hürden behindert. Am 24. Oktober 2016 reduzierte die Generalstaatsanwaltschaft die Zahl der Mitarbeiter sowie die Befugnisse der für die Untersuchung der "Euromaidan"-Vorfälle zuständigen Sonderabteilung und richtete eine neue Einheit ausschließlich für Ermittlungen gegen den ehemaligen Präsidenten Wiktor Janukowytsch und dessen engste Vertraute ein.

Im Februar 2016 wurde die neue Ermittlungsbehörde zur Untersuchung mutmaßlicher Straftaten von Ordnungskräften und Militär offiziell ins Leben gerufen. Allerdings stand das Ergebnis eines allgemeinen Auswahlverfahrens für die Wahl ihrer Leitung zum Jahresende noch aus.

Der UN-Unterausschuss zur Verhütung von Folter brach seinen Besuch in der Ukraine am 25. Mai 2016 vorzeitig ab, nachdem der Inlandsgeheimdienst der Ukraine (Sluschba bespeky Ukrajiny – SBU) ihm den Zugang zu einigen seiner Einrichtungen in der Ostukraine verweigert hatte. Berichten zufolge werden dort Gefangene in geheimer Haft gehalten, gefoltert und anderweitig misshandelt. Der Unterausschuss setzte seinen Besuch schließlich im September 2016 fort und erstellte einen Bericht, dessen Veröffentlichung von den ukrainischen Behörden jedoch nicht genehmigt wurde.

VERSCHWINDENLASSEN

Der am 6. März 2016 "verschwundene" Anwalt Yuri Grabovski wurde am 25. März ermordet aufgefunden. Vor seinem "Verschwinden" hatte er sich über Einschüchterungs- und Schikanierungsversuche der ukrainischen Behörden beschwert, die ihn dazu bringen wollten, von der Verteidigung eines von zwei mutmaßlich russischen Soldaten zurückzutreten, die in der Ostukraine von Regierungskräften gefangen genommen worden waren. Auf einer Pressekonferenz Ende März gab der Oberste Militärstaatsanwalt der Ukraine bekannt, dass im Zusammenhang mit der Ermordung von Yuri Grabovski zwei Verdächtige festgenommen worden seien. Diese befanden sich zum Jahresende noch in Untersuchungshaft, während die Ermittlungen andauerten.

WILLKÜRLICHE FESTNAHMEN UND INHAFTIERUNGEN

Sowohl seitens der ukrainischen Behörden als auch der separatistischen Kräfte im Osten der Ukraine kam es auf den von der jeweiligen Seite kontrollierten Gebieten zu rechtswidrigen Inhaftierungen. Zivilpersonen, die als Sympathisanten der anderen Seite galten, wurden als Geiseln für den Gefangenenaustausch benutzt. Wer für einen Gefangenenaustausch nicht in Frage kam, blieb häufig monatelang inoffiziell in Haft, ohne Rechtsbehelf oder Aussicht auf Freilassung.

Am 25. Februar 2016 kehrte Kostyantyn Beskorovaynyi nach Hause zurück, nachdem seine Entführung und ein indirektes offizielles Eingeständnis seiner geheimen Haft Gegenstand internationaler Kampagnen geworden waren. Im Juli versprach der Oberste Militärstaatsanwalt der Ukraine eine wirksame Untersuchung der Vorwürfe zum mutmaßlichen Verschwindenlassen von Kostyantyn Beskorovaynyi, seiner Folter und der 15-monatigen geheimen Inhaftierung durch den SBU. Zum Jahresende lagen jedoch noch keine konkreten Ergebnisse dieser Untersuchung vor.

Dutzende weitere Personen wurden in Einrichtungen des SBU in Mariupol, Pokrowsk, Kramatorsk, Isjum und Charkiw und möglicherweise an anderen Orten in geheimer Haft gehalten. Einige wurden schließlich gegen Gefangene der Separatisten ausgetauscht. Amnesty International und Human Rights Watch lag eine Liste mit den Namen von 16 Personen vor, die – wie drei unterschiedliche Quellen unabhängig voneinander bestätigten – seit 2014 bzw. 2015 als geheime Gefangene des SBU in Charkiw festgehalten wurden. Die Liste wurde den ukrainischen Behörden übergeben. Mindestens 18 Personen, darunter die 16 unabhängig voneinander bestätigten Gefangenen, wurden daraufhin freigelassen, eine offizielle Bestätigung ihrer Inhaftierung erfolgte jedoch nicht. Von den Freigelassenen entschlossen sich Vyktor Ashykhmyn, Mykola Vakaruk und Dmytro Koroliov offiziell Anzeige zu erstatten.

In den selbsternannten Volksrepubliken Donezk und Lugansk setzten lokale "Ministerien für Staatssicherheit" die ihnen im Rahmen lokaler "Verordnungen" verliehenen Befugnisse dazu ein, Personen bis zu 30 Tage lang willkürlich zu inhaftieren und diese Haftdauer wiederholt zu verlängern. Igor Kozlovsky (festgenommen am 27. Januar 2016) und Volodymyr Fomychev (festgenommen am 4. Januar 2016) wurden beide des Besitzes illegaler Waffen beschuldigt, stritten dies jedoch ab. Außerdem warf man ihnen die "Unterstützung" der "ukrainische Seite" vor. Am 16. August verurteilte ein Gericht in Donezk Volodymyr Fomychev zu zwei Jahren Gefängnis. Igor Kozlovsky befand sich zum Jahresende noch in Untersuchungshaft.

BINNENVERTRIEBENE

Der UN-Ausschuss für die Beseitigung rassistischer Diskriminierung äußerte in seinem Bericht 2016 zur Ukraine mehrere Bedenken hinsichtlich der Probleme von Binnenvertriebenen. Dazu gehörte die Koppelung von Sozialleistungen wie z. B. Renten an den Status von Binnenvertriebenen und an einen Wohnsitz in von der Ukraine kontrollierten Gebieten.

MEINUNGSFREIHEIT – JOURNALISTEN

Medien, deren Ausrichtung als pro-russisch oder pro-separatistisch wahrgenommen wurde oder die sich besonders kritisch über die Behörden äußerten, wurden unter Druck gesetzt, u. a. indem man ihnen mit dem Entzug der Zulassung oder mit physischer Gewalt drohte. Das Innenministerium drohte dem Fernsehsender Inter mehrfach mit Schließung. Am 4. September 2016 versuchten sich etwa 15 maskierte Männer mit Gewalt Zugang zu den Räumen des Senders zu verschaffen, dem sie eine pro-russische Berichterstattung vorwarfen. Als ihr Versuch erfolglos blieb, warfen sie Molotowcocktails in das Gebäude und lösten einen Brand aus.

Dem beliebten Fernsehmoderator Savik Shuster, der die italienische und die kanadische Staatsbürgerschaft besitzt, wurde von der ukrainischen Einwanderungsbehörde unter Verletzung geltender Bestimmungen die Arbeitserlaubnis entzogen. Das Berufungsgericht in Kiew setzte die Erlaubnis am 12. Juli 2016 wieder in Kraft. Im Anschluss leiteten die Steuerbehörden ein Strafverfahren gegen Savik Shusters Fernsehsender 3S.TV ein. Am 1. Dezember gab Savik Shuster angesichts des Drucks und fehlender finanzieller Ressourcen bekannt, den Betrieb des Senders einzustellen.

Ruslan Kotsaba, ein freiberuflicher Journalist und Blogger aus Iwano-Frankiwsk, wurde am 12. Mai 2016 wegen "Behinderung der rechtmäßigen Aktivitäten der ukrainischen Streitkräfte in einem bestimmten Zeitraum" zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.

Er war 2015 festgenommen worden, nachdem er in einem YouTube-Video das sofortige Ende der Kämpfe im Donbass gefordert und ukrainische Männer aufgefordert hatte, sich der Einberufung in die Armee zu widersetzen. Am 12. Juli wurde er in einem Rechtsmittelverfahren freigesprochen und unverzüglich auf freien Fuß gesetzt. Am 20. Juli 2016 wurde der Journalist Pavel Sheremet in der Hauptstadt Kiew durch eine Autobombe getötet. Zum Jahresende hatte man noch keine Schuldigen ermittelt. Auch im Fall der Ermordung des Journalisten Oles Buzina, der 2015 von zwei maskierten Tätern erschossen worden war, blieben die Ermittlungen ohne Ergebnis.

In Gebieten, die von den Separatisten kontrolliert wurden, sowie auf der Krim konnten Journalisten, die pro-ukrainische Ansichten vertraten oder für ukrainische Medien berichteten, nicht frei arbeiten. Ein russisches Team des unabhängigen russischen Fernsehsenders Doschd wurde in Donezk festgenommen und vom Ministerium für Staatssicherheit nach Russland abgeschoben, nachdem es ein Interview mit einem ehemaligen Befehlshaber der Separatisten aufgezeichnet hatte.

Auf der Krim konnten unabhängige Journalisten nicht frei arbeiten. Journalisten vom ukrainischen Festland hatten keinen Zugang zu der Halbinsel und wurden an der De-facto-Grenze zurückgewiesen. Einheimischen Journalisten und Bloggern, die sich kritisch über die russische Besetzung und Annexion der Krim äußerten, drohte Strafverfolgung, und nur wenige wagten es, ihre Ansichten offen zu äußern. Gegen Mykola Semena, einen erfahrenen Journalisten, wurde wegen des Vorwurfs des "Extremismus" ermittelt (ein Tatbestand, der mit bis zu sieben Jahren Haft geahndet werden konnte); er wurde mit einem Reiseverbot belegt. Mykola Semena hatte im Internet unter einem Pseudonym einen Artikel veröffentlicht, in dem er die "Blockade" der Krim durch pro-ukrainische Aktivisten als notwendige Maßnahme bezeichnete, um die Halbinsel an die Ukraine "zurückgeben" zu können. Er wurde offiziell der "Unterstützung von Extremismus" bezichtigt, und sein Bankkonto wurde eingefroren. Die Ermittlungen in seinem Fall dauerten Ende 2016 noch an.

RECHTE VON LESBEN, SCHWULEN, BISEXUELLEN, TRANSGESCHLECHTLICHEN UND INTERSEXUELLEN

Am 19. März 2016 verbot ein Gericht in Lwiw im Westen der Ukraine aufgrund von Sicherheitsbedenken die Austragung eines LGBTI-Festivals für Gleichberechtigung, das im Freien stattfinden sollte. Daraufhin verlegten die Veranstalter das Festival nach drinnen. Der Veranstaltungsort wurde jedoch von einer Gruppe maskierter rechter Aktivisten angegriffen. Es wurden keine Verletzungen gemeldet, doch die Veranstalter sahen sich gezwungen, das Festival abzusagen.

Am 12. Juni 2016 fand im Zentrum von Kiew mit Unterstützung der städtischen Behörden und unter starkem Polizeischutz eine LGBTI-Pride-Parade statt. Mit einer Anzahl von etwa 2000 Teilnehmenden war dies die bisher größte Veranstaltung ihrer Art in der Ukraine.

KRIM

In keinem der Fälle von Verschwindenlassen, die sich im Anschluss an die russische Besetzung ereignet hatten, gab es gründliche Ermittlungen. Ervin Ibragimov, ein Mitglied des Weltkongresses der Krimtataren, wurde zuletzt am 24. Mai 2016 in der Nähe seines Hauses in der Stadt Bachtschyssaraj auf der Krim gesehen. Aufnahmen einer Überwachungskamera zeigen, wie eine Gruppe uniformierter Männer ihn in einen Lieferwagen zwingt, der anschließend losfährt. Obwohl Ermittlungen eingeleitet wurden, gab es zum Jahresende noch keine neuen Erkenntnisse.

Die bereits stark eingeschränkten Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit wurden 2016 noch weiter beschnitten. Die Websites einiger unabhängiger Medienkanäle, die in den Jahren zuvor gezwungen waren, ihren Sitz auf das ukrainische Festland zu verlegen, wurden von den De-facto-Behörden auf der Krim gesperrt. Am 7. März 2016 verbot der Bürgermeister von Simferopol, der Hauptstadt der Krim, alle öffentlichen Versammlungen, die nicht von den Behörden organisiert wurden.

Ethnische Krimtataren waren von dem Bestreben der De-facto-Behörden zur Beseitigung jeglicher pro-ukrainischer Opposition nach wie vor besonders stark betroffen. Am 18. April wurde der Medschlis, eine von der krimtatarischen Volksversammlung Kurultai gewählte Vertretung, aufgelöst und am 26. April von einem Gericht als "extremistisch" verboten. Das Verbot wurde am 29. September vom Obersten Gerichtshof der Russischen Föderation bestätigt.

Das Verfahren gegen Ahtem Chiygoz, den stellvertretenden Vorsitzenden des Medschlis, wegen konstruierter Anklagen bezüglich des Organisierens von "Massenunruhen" am 26. Februar 2014, dem Vorabend der russischen Besetzung, in Simferopol dauerte weiter an. Damals war es auf einer vorwiegend friedlichen Versammlung zu Zusammenstößen zwischen pro-russischen und pro-ukrainischen Demonstrierenden gekommen. Ahtem Chiygoz war während des Prozesses in der Nähe des Gerichtsgebäudes in Untersuchungshaft untergebracht und durfte nur per Videoschaltung an seinen Verhandlungsterminen teilnehmen, da er als "gefährlich" eingestuft wurde. Ahtem Chiygoz ist einer von mehreren gewaltlosen politischen Gefangenen auf der Krim. Auch Ali Asanov und Mustafa Degermendzhi befanden sich 2016 noch in Untersuchungshaft. Ihnen wurde ebenfalls vorgeworfen, an den "Massenunruhen" am 26. Februar 2014 beteiligt gewesen zu sein.

Die russischen Behörden benutzten den mutmaßlichen Besitz "extremistischer Literatur" und die mutmaßliche Mitgliedschaft in der islamistischen Organisation Hizb ut-Tahrir als Vorwand für Hausdurchsuchungen bei Krimtataren (in der Mehrzahl Muslime) und Festnahmen. Mindestens 19 Männer wurden als mutmaßliche Mitglieder von Hizb ut-Tahrir festgenommen. Von ihnen wurden vier Männer aus Sewastopol unter Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht vor ein Militärgericht in Russland gestellt und zu Haftstrafen zwischen fünf und sieben Jahren verurteilt. Während des Prozesses versuchten nahezu alle Zeugen der Anklage, ihre früheren Aussagen zu widerrufen. Sie gaben an, diese unter Zwang getätigt zu haben, Angehörige des russischen Geheimdienstes hätten ihnen mit Strafverfolgung gedroht.

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