Amnesty Report 20. Mai 2017

Somalia 2017

Amnesty Report 2016 / 2017

In Süd- und Zentralsomalia dauerte der bewaffnete Konflikt zwischen Regierungstruppen und der Friedensmission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) auf der einen und der bewaffneten Gruppe Al-Shabab auf der anderen Seite auch im Jahr 2016 an. Es gelang den Regierungstruppen und der AMISOM, die Kontrolle über die von ihnen eroberten Gebiete in Süd- und Zentralsomalia zu behaupten. Mehr als 50000 Zivilpersonen wurden durch den bewaffneten Konflikt und andere Gewaltausbrüche getötet, verletzt oder vertrieben. Alle Konfliktparteien verübten Menschenrechtsverletzungen und völkerrechtliche Verbrechen, die in einigen Fällen Kriegsverbrechen gleichkamen, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden. Bewaffnete Gruppen waren weiterhin für Zwangsrekrutierungen von Kindern sowie für Entführungen, Folter und rechtswidrige Tötungen von Zivilpersonen verantwortlich. Vergewaltigungen und andere Formen sexualisierter Gewalt waren weit verbreitet. Aufgrund der anhaltenden Kampfhandlungen, der prekären Sicherheitslage und Beschränkungen, die von den Konfliktparteien verfügt wurden, hatten humanitäre Hilfsorganisationen weiterhin keinen ungehinderten Zugang zu einigen Regionen. Etwa 4,7 Mio. Menschen benötigten humanitäre Hilfe; 950000 Menschen litten unter einer unsicheren Ernährungslage. Zehntausende Menschen wurden mit Gewalt aus ihren Wohnungen vertrieben. Das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde eingeschränkt: Zwei Journalisten wurden ermordet, andere wurden attackiert, drangsaliert oder mit Geldstrafen belegt.

HINTERGRUND

Die somalische Regierung und die AMISOM behielten auch 2016 die Kontrolle über die Hauptstadt Mogadischu. Sie hielten zudem Gebiete, aus denen sie Al-Shabab 2015 verdrängt hatten, und festigten ihre Kontrolle in den Bundesstaaten Galmudug, Jubbaland und South-West über den Aufbau föderaler Verwaltungsstrukturen. Die AMISOM und die nationalen Streitkräfte kämpften immer wieder gegen Al-Shabab, doch gelang es ihnen nicht, der bewaffneten Gruppe die Kontrolle über weitere Gebiete abzuringen. Viele ländliche Gebiete standen Ende 2016 vor allem in den Regionen Bay, Gedo, Lower Shabelle und Middle Juba nach wie vor unter der Kontrolle von Al-Shabab. Die Kämpfe führten zur Vertreibung von noch mehr Menschen. Gewaltsame Zusammenstöße zwischen den Clans und Angriffe von Al-Shabab auf die Zivilbevölkerung hielten an. Dies war besonders in den Bezirken der Fall, in denen die Kontrolle mehrfach zwischen der AMISOM und Al-Shabab wechselte. Zivilpersonen wurden getötet oder verletzt, wenn sie bei bewaffneten Auseinandersetzungen ins Kreuzfeuer gerieten oder Opfer von gezielten Angriffen, Selbstmordanschlägen, Angriffen mit Granaten, selbstgebauten Sprengsätzen und unübersichtlichen Kampfhandlungen wurden. Alle am Konflikt beteiligten Parteien begingen Kriegsverbrechen.

Mit der im März 2016 angenommenen Resolution 2275 verlängerte der UN-Sicherheitsrat das Mandat der Hilfsmission der Vereinten Nationen in Somalia (UNSOM) bis zum 31. März 2017. Das Mandat der AMISOM wurde vom Sicherheitsrat im Juli 2016 durch die Resolution 2297 bis zum 31. Mai 2017 verlängert. Die Sicherheitskräfte der Regierung, regierungstreue Milizen und die AMISOM konnten auch 2016 auf internationale Unterstützung zählen. Infolge des Drucks der Rechenschaftspflicht nachzukommen, wurden neun AMISOM-Soldaten aus Uganda, die gegen die Regeln und Vorschriften für Friedenssicherungseinsätze verstoßen hatten, zu Freiheitsstrafen verurteilt.

Die humanitäre Lage war weiterhin sehr ernst. Es wurde befürchtet, dass die Lage durch die Rückkehr von Somaliern aus den Nachbarstaaten weiter verschlimmert werden könnte. Mindestens 4,7 Mio. Menschen (40 % der Bevölkerung) waren auf Unterstützung angewiesen, besonders betroffen waren die mehr als 1,1 Mio. Binnenvertriebenen.

Der Streit über die Wahlkreise für die Parlaments- und Präsidentschaftswahlen, die im September und Oktober 2016 stattfinden sollten, löste eine politische Krise aus. Ein von politischen Führern einberufenes Forum verständigte sich schließlich auf die Einrichtung von 275 Wahlkreisen. Die Wahlkreise sollten aus je 51 von den Clanältesten ausgewählten Delegierten bestehen, die je einen Abgeordneten wählen. Die Wahlen für beide Parlamentskammern wurden für September bzw. Oktober 2016 anberaumt, jedoch zweimal verschoben. Al-Shabab lehnte Wahlen rundweg ab. Die bewaffnete Gruppe intensivierte ihre Angriffe und rief ihre Anhänger dazu auf, Wahllokale zu überfallen und Clanälteste, Regierungsvertreter und Abgeordnete, die an den Wahlen teilnahmen, zu töten.

MENSCHENRECHTSVERSTÖßE BEWAFFNETER GRUPPEN

Wahllose Angriffe

Auch 2016 gelang es Al-Shabab selbst in stark gesicherten Teilen von Mogadischu und in anderen Städten verheerende Angriffe zu verüben, bei denen Hunderte Zivilpersonen getötet oder verletzt wurden. Bei den Anschlägen nahm Al-Shabab nach wie vor auch bekannte Persönlichkeiten ins Visier. Wie viele Zivilpersonen insgesamt bei Angriffen getötet wurden, ließ sich nur schwer feststellen, da die Zahlen nicht systematisch erfasst wurden.

Am 21. Januar 2016 starben mindestens 20 Menschen bei einem Überfall von Al-Shabab auf das Hotel Beach View und das Restaurant Lido Seafood am Lido-Strand von Mogadischu. Am 9. März forderte ein Selbstmordanschlag, bei dem vor einer Polizeiwache in Mogadischu eine Autobombe gezündet wurde, mindestens drei Menschenleben. Am 9. April kamen bei einem Selbstmordanschlag auf ein Restaurant neben einem Gebäude der Stadtverwaltung von Mogadischu mindestens vier Menschen ums Leben, sieben Personen wurden verletzt. Am 9. Mai wurden bei einem Selbstmordanschlag auf das Präsidium der Verkehrspolizei in Mogadischu mindestens fünf Menschen durch eine Autobombe getötet. Am 26. Juni griffen Al-Shabab-Kämpfer das Hotel Nasa Hablod in Mogadischu an. Dabei starben mindestens 15 Menschen, mehr als 20 Menschen wurden verletzt. Am 18. Juli kamen bei bewaffneten Zusammenstößen zwischen Al-Shabab-Kämpfern und den somalischen Streitkräften in der Region Bay 14 Zivilpersonen im Kreuzfeuer um. Am 26. Juli wurden bei zwei Autoexplosionen vor einem UN-Büro in Mogadischu mindestens zehn Zivilpersonen und Angehörige der Sicherheitsdienste in den Tod gerissen. Am 21. August starben bei zwei Selbstmordanschlägen auf die Gebäude der Stadtverwaltung in Galkayo in Puntland (einer halbautonomen Region im Nordosten Somalias) mindestens 20 Zivilpersonen. Am 25. August wurden bei einem Überfall von Al-Shabab auf das Restaurant Banadir Beach am Lido-Strand von Mogadischu mindestens zehn Zivilpersonen getötet. Am 30. August kamen in Mogadischu bei der Explosion eines Lkw vor dem Hotel SYL, das in der Nähe des Präsidentenpalastes liegt, mindestens 15 Menschen ums Leben, 45 Menschen wurden verletzt.

Gezielte Angriffe auf Zivilpersonen

Zivilpersonen wurden auch Opfer gezielter Angriffe, die vor allem von Al-Shabab-Kämpfern und Clanmilizen verübt wurden. Am 15. Juni 2016 schossen Al-Shabab-Kämpfer Mörser in dichtbevölkerte Gebiete von Mogadischu. Es waren fünf laute Explosionen zu hören, die aber Berichten zufolge keine Todesopfer forderten. Am 6. August feuerte Al-Shabab Mörsergranaten auf ein Stadtviertel in der Umgebung des Allgemeinen Krankenhauses in Baidoa. Dabei kam ein Mann ums Leben, sechs Menschen wurden verletzt.

Al-Shabab war außerdem weiterhin für Folterungen und rechtswidrige Tötungen von Menschen verantwortlich, die sie beschuldigte, Spione zu sein oder nicht ihrer Auslegung des islamischen Rechts zu folgen. Die bewaffnete Gruppe verübte öffentliche Hinrichtungen und Bestrafungen, darunter Steinigungen, Amputationen und Auspeitschungen. Besonders häufig geschah dies in Gebieten, aus denen sich die AMISOM zurückgezogen hatte. Am 19. Januar 2016 tötete Al-Shabab einen Mann im Bezirk Kurtuwary, den sie zuvor der "Hexerei" beschuldigt hatte. Am 20. Mai enthauptete Al-Shabab im Bezirk Buur Hakaba in der Region Bay drei Männer unter dem Vorwurf, es habe sich um Spione der Zentralregierung gehandelt. Am 17. August tötete ein Erschießungskommando von Al-Shabab in der Ortschaft Biyoley bei Baidoa öffentlich einen Mann, den die Gruppe ebenfalls beschuldigt hatte, für die Zentralregierung spioniert zu haben.

Clanmilizen und mit der Regierung verbündete Milizen zeichneten nach wie vor für außergerichtliche Tötungen, Erpressungen, willkürliche Festnahmen und Vergewaltigungen verantwortlich. Am 7. August feuerten Clanmilizionäre im Bezirk Qansax Dheere (Region Bay) Mörsergranaten auf Zivilpersonen ab und töteten drei Menschen. Bei bewaffneten Zusammenstößen zwischen Clans wurden in der Region Bay im August 2016 mehrere Zivilpersonen getötet.

KINDERSOLDATEN

Minderjährige wurden nach wie vor Opfer von Menschenrechtsverstößen aller Konfliktparteien. Somalia hat das UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes ratifiziert. Allerdings stand die Umsetzung der beiden von der Regierung 2012 unterzeichneten Aktionspläne, die zum Ziel hatten, die Rekrutierung und den Einsatz von Kindersoldaten sowie die Tötung und Verstümmelung von Kindern zu beenden, 2016 weiterhin aus.

Das UN-Kinderhilfswerk UNICEF ging im Juni 2016 davon aus, dass es in Somalia etwa 5000 Kindersoldaten gab, die vor allem von Al-Shabab und Clanmilizen rekrutiert worden waren.

BINNENVERTRIEBENE, FLÜCHTLINGE UND ASYLSUCHENDE

Nach wie vor waren mehr als 1,1 Mio. Somalier Flüchtlinge im eigenen Land. Die meisten Binnenvertriebenen siedelten im Afgooye-Korridor zwischen Mogadischu und der Stadt Afgooye. Durch die immer wieder aufflackernden bewaffneten Zusammenstöße zwischen den somalischen Streitkräften und den AMISON-Truppen auf der einen und Al-Shabab auf der anderen Seite kam der Handel in einigen Regionen des Landes zum Erliegen. Zwar hatten die somalischen Streitkräfte und die Einheiten der AMISOM die Kontrolle über die wichtigsten Städte, doch blockierte Al-Shabab die Nachschubrouten in den Gebieten unter ihrer Kontrolle und belegte die dortige Bevölkerung mit Steuern. Der anhaltende Konflikt drohte die katastrophale humanitäre Lage zusätzlich zu verschlimmern.

Im Januar 2016 verabschiedete das föderale Parlament ein Gesetz zum Schutz und zur Wiedereingliederung von Binnenvertriebenen und Flüchtlingen, dessen Umsetzung allerdings nur schleppend verlief. Mehr als 1,1 Mio. somalische Flüchtlinge lebten weiterhin in den Nachbarländern und in anderen Staaten. Von den somalischen Flüchtlingen im Jemen kehrten bis Jahresende jedoch mehr als 30500 nach Somalia zurück, um dem eskalierenden Konflikt im Jemen zu entkommen. Unterdessen setzten Staaten wie Dänemark und die Niederlande somalische Asylsuchende und Flüchtlinge, die sie aufgenommen hatten, unter Druck und forderten sie zur Heimkehr auf, da sich ihrer Ansicht nach die Sicherheitslage in Somalia verbessert hatte.

RECHT AUF WOHNEN – RECHTSWIDRIGE ZWANGSRÄUMUNGEN

Rechtswidrige Zwangsräumungen, die Binnenvertriebene und die arme Stadtbevölkerung betrafen, waren nach wie vor ein großes Problem, insbesondere in Mogadischu. Hier vertrieben die Regierung und private Grundstücksbesitzer in den Stadtbezirken Deynile, Dharkeinly, Hamar Weyne, Heliwa, Hodan, Kaxda und Wardhigley in der ersten Jahreshälfte fast 31000 Menschen mit Gewalt aus ihren Wohnungen. Allein im Januar 2016 wurden mehr als 14000 Menschen mit Gewalt aus ihren Wohnungen vertrieben. Die Mehrheit der Betroffenen zog in entlegene und unsichere Außenbezirke von Mogadischu, wo es lediglich eine rudimentäre bzw. gar keine soziale Grundversorgung gab und sie unter erbärmlichen Bedingungen lebten.

RECHT AUF FREIE MEINUNGSÄUßERUNG

Journalisten und Medienschaffende wurden nach wie vor eingeschüchtert, drangsaliert und angegriffen. Zwei Journalisten wurden getötet. Am 4. Juni 2016 erschossen Unbekannte die Journalistin Sagal Salad Osman, die für die staatlichen Radio- und Fernsehsender tätig gewesen war. Am 27. September erschossen zwei Angreifer in Mogadischu den für Radio Shabelle tätigen Journalisten Abdiasis Mohamed Ali. Mehrere Medienunternehmen wurden geschlossen. Am 9. Juli drangen Polizisten in die Räume des Radiosenders City FM ein, schlossen den Sender und nahmen den Chefredakteur Abdishakur Abdullahi Ahmed und seinen Stellvertreter Abdirahman Hussein Omar Wadani fest. Die Polizisten beschlagnahmten außerdem Geräte des Senders. Die Polizei in der Region Beledweyne nahm am 13. August den freiberuflichen Journalisten Ali Dahir Herow fest. Die bewaffnete Gruppe Al-Shabab unterdrückte die Pressefreiheit nach wie vor und verbot in den unter ihrer Kontrolle stehenden Gebieten weiterhin die Nutzung des Internets.

In Somaliland war die Freiheit der Medien ebenfalls eingeschränkt. Es gab in Somaliland kein Mediengesetz zum Schutz von Journalisten. Die Regierung beschränkte das Recht auf freie Meinungsäußerung derjenigen, die Kritik an ihrer Politik übten. Bis Oktober 2016 waren neun Journalisten wegen ihrer Tätigkeit festgenommen worden. Sieben von ihnen drohten Strafverfahren. Am 25. Mai wurde Ahmed Mouse Sakaaro, ein Journalist aus Burao, festgenommen und wegen des Aufrufs zur Gewalt angeklagt. Im Juni 2016 wurden Abdirashid Abdiwahaab Ibraahim, Herausgeber der unabhängigen Zeitung Foore, und Mohamed Mahamoud Yousuf, Chefredakteur des Blattes, von Polizisten festgenommen, weil sie über einen Vertrag für die Verwaltung des Hafens von Berbera berichtet hatten, der zwischen der Regierung von Somaliland und einem ausländischen Privatunternehmen geschlossen worden war. Cabdirashid Nuur Wacays, Herausgeber der Zeitung Husbad, und Siciid Khadar, Chefredakteur der Zeitung, wurden ebenfalls im Mai 2016 festgenommen. Die Zeitung wurde geschlossen. Die Regierung belegte außerdem die Zeitung Haartif mit einem Erscheinungsverbot. Ein Gericht hob die Lizenz der Zeitung auf, und die Polizei besetzte die Redaktionsräume.

TODESSTRAFE

Die Todesstrafe kam nach wie vor zur Anwendung, obwohl Somalia 2012 für eine Resolution der UN-Generalversammlung gestimmt hatte, die ein weltweites Hinrichtungsmoratorium gefordert hatte. Es gingen nur wenige Berichte über Hinrichtungen ein, allerdings verhängte das Militärgericht Todesurteile in Verfahren, die internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren nicht entsprachen. Unter den zum Tode verurteilten Personen war ein ehemaliger Journalist, dem zur Last gelegt wurde, an der Tötung von fünf Kollegen durch die Al-Shabab-Gruppe beteiligt gewesen zu sein. Ein Militärgericht in Puntland ordnete am 14. August 2016 die Hinrichtung eines Armeeangehörigen in der Stadt Garowe durch ein Erschießungskommando an. Es ist nicht bekannt, ob die Hinrichtung vollstreckt wurde.

Im Hochsicherheitsgefängnis von Mandera in Somaliland wurden im Januar 2016 sechs Gefangene hingerichtet. Ein Zivilgericht in Berbera verurteilte am 25. Juli acht Männer zum Tode. Gerichte der Zivilbehörden verhängten weiterhin Todesurteile. Mindestens 50 Menschen befanden sich zum Jahresende in Todeszellen.

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