Amnesty Report Bahamas 14. Mai 2017

Bahamas 2017

Amnesty Report 2016 / 2017

Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus aus Haiti, Kuba und anderen Ländern waren nach wie vor weitverbreiteten Misshandlungen und anderen Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt. Im Juni 2016 entschieden sich die Wähler auf den Bahamas im Rahmen eines Verfassungsreferendums mehrheitlich gegen Änderungen, die zu einer größeren Geschlechtergerechtigkeit in Bezug auf Fragen der Staatsbürgerschaft geführt hätten. Die Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen hielt an.

GESETZLICHE, VERFASSUNGSRECHTLICHE UND INSTITUTIONELLE ENTWICKLUNGEN

Am 7. Juni 2016 stimmten die Wähler der Bahamas in einem Referendum über Verfassungsänderungen, welche die Geschlechtergleichheit in Bezug auf Fragen der Staatsbürgerschaft gesetzlich verankern sollten, mehrheitlich mit "Nein". Die von der Regierung unterstützten Änderungen hatten eine Stärkung der Schutzbestimmungen gegen geschlechtsspezifische Diskriminierung zum Ziel.

Der Ausgang der Volksabstimmung führte dazu, dass die in der Gesetzgebung der Bahamas enthaltene Ungleichheit zwischen Männern und Frauen hinsichtlich der Weitergabe der Staatsbürgerschaft an Kinder und Ehepartner bestehen blieb. Die Ablehnung der Änderungen wirkte sich zudem negativ auf die Bürgerrechte von Familien aus. Insbesondere bestand die Gefahr der Trennung, wenn es in Familien unterschiedliche Nationalitäten gab oder wenn Kinder bahamaischer Eltern außerhalb der Bahamas geboren wurden.

RECHTE VON LESBEN, SCHWULEN, BISEXUELLEN, TRANSGESCHLECHTLICHEN UND INTERSEXUELLEN

Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle wurden weiterhin stigmatisiert und diskriminiert.

Im April 2016 gründeten Aktivisten die Gruppe Bahamas Transgender Intersex United. Mitglieder der Gruppe berichteten, dass sie nach ihrer ersten Pressekonferenz Drohungen aus der Bevölkerung erhielten. Im Mai schlug ein Parlamentsabgeordneter vor, Transgeschlechtliche ins Exil auf eine eigene Insel zu schicken.

RECHT AUF PRIVATSPHÄRE

Bahamaische Menschenrechtsgruppen zeigten sich angesichts der Online-Überwachung durch die Regierung besorgt. Im August 2016 urteilte der Oberste Gerichtshof, dass der Bildungsminister die in der Verfassung garantierten Rechte auf Privatsphäre und Meinungsfreiheit von Mitgliedern einer Umwelt-schutzorganisation verletzt hatte, als er auf deren private E-Mail-Korrespondenz zugriff und sie im Parlament verlas. Einige Minister warfen der Gruppe vor, sie habe versucht, die Regierung zu destabilisieren. Sie vertraten die Ansicht, dass ihre parlamentarische Immunität es ihnen erlaube, die vertraulichen E-Mails zu verlesen. Der Oberste Gerichtshof stellte jedoch klar, dass die Verfassung Vorrang vor den parlamentarischen Vorrechten hat, und ordnete an, die Korrespondenz zu löschen. Zum Jahresende war noch unklar, wie die Regierung Zugriff auf die E-Mails erhalten hatte.

Im November ordnete die Interamerikanische Menschenrechtskommission Schutzmaßnahmen für Mitglieder der Umweltschutzgruppe an, die mutmaßlich Drohungen und Morddrohungen aufgrund ihres menschenrechtlichen Engagements erhalten hatte. Die Regierung reagierte mit der Aussage, dass die Behauptungen falsch wiedergegeben worden seien.

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