Amnesty Report Trinidad und Tobago 02. Juni 2016

Trinidad und Tobago 2016

 

Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle wurden weiterhin Opfer von Gewalt und Diskriminierung. Kindesmissbrauch stellte ein schwerwiegendes Problem dar. Auch Frauen und Mädchen waren Gewalt und Diskriminierung ausgesetzt. Die Todesstrafe war bei Mord weiterhin als Strafe zwingend vorgeschrieben.

Hintergrund

Die Parlamentswahlen im September 2015 führten zur Bildung einer neuen Regierung. Gewaltverbrechen stellten nach wie vor ein großes Problem dar. Zwischen Januar und September 2015 meldete die Polizei 329 Tötungsdelikte, etwa so viele wie im Vergleichszeitraum des Vorjahres.

Exzessive Gewaltanwendung

Berichte über exzessive Gewaltanwendung durch die Polizei gaben weiterhin Anlass zur Besorgnis. Die Beschwerdestelle der Polizei verfügte nicht über genügend Personal und Befugnisse, um allen Fällen mutmaßlichen Fehlverhaltens durch Polizeikräfte wirksam nachgehen zu können.

Kinderrechte

Die hohe Rate an Fällen von sexuellem Missbrauch und anderweitigen physischen Übergriffen gegen Kinder stellte nach wie vor ein schwerwiegendes Problem dar. Im Mai 2015 trat ein neues Gesetz über die Rechte der Kinder in Kraft, das höhere Strafen für Kindesmissbrauch vorsah und das Alter für die sexuelle Mündigkeit auf 18 Jahre heraufsetzte. Es wurde eine Jugendschutzbehörde eingerichtet, bei der innerhalb der ersten drei Monate nach Aufnahme ihrer Tätigkeit bereits 1500 Fälle von Kindesmissbrauch gemeldet wurden. Trotz der Fortschritte in diesem Bereich befanden zivilgesellschaftliche Gruppen, dass die seitens der Behörden zur Verhinderung von Kindesmissbrauch ergriffenen Maßnahmen unzureichend seien und entsprechende Fälle noch immer nicht umfassend untersucht und bearbeitet würden.

Aktivisten gaben zu bedenken, dass das Gesetz über die Rechte der Kinder zwar sexuelle Handlungen von Minderjährigen mit Minderjährigen des jeweils anderen Geschlechts entkriminalisiere (sofern diesen keine ausbeuterischen Motive zugrunde liegen), auf seiner Basis jedoch einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen gleichgeschlechtlichen Personen unter 21 Jahren mit einer lebenslangen Haftstrafe geahndet werden können, was gegen die Rechte des Kindes verstoße.

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen

Einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen gleichgeschlechtlichen Personen blieben strafbar. Lokalen zivilgesellschaftlichen Gruppen lagen auch weiterhin Berichte über Gewalt und Diskriminierung gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle (LGBTI) vor. Einige LGBTI verzichteten darauf, diese Straftaten anzuzeigen oder Zugang zu den Justizbehörden zu suchen, aus Angst davor, von den Ordnungskräften erneut schikaniert zu werden oder ihre sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität zu offenbaren. Einige Jugendliche berichteten, dass sie aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität von zu Hause ausziehen mussten oder häuslicher Gewalt ausgesetzt waren. Sozialdienste und Schutzunterkünfte verfügten laut örtlichen NGOs nicht über genügend Ressourcen, um die Bedürfnisse obdachloser LGBTI abdecken zu können.

Das Parlament setzte eine Empfehlung der Gleichberechtigungskommission von 2014 nicht um, wonach der Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung in das Gleichberechtigungsgesetz aufgenommen werden solle. Eine Transfrau trat als unabhängige Kandidatin bei den Wahlen an. Dies war der erste bekannte Fall, in dem sich eine transgeschlechtliche Person um ein öffentliches Amt bewarb.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Nach wie vor herrschte ein hohes Maß an geschlechtsspezifischer Gewalt, zu der auch häusliche Gewalt gehörte.

Todesstrafe

Die Todesstrafe war bei Verurteilungen wegen Mordes weiterhin zwingend vorgeschrieben. Die höchste Berufungsinstanz, der in London ansässige Rechtsausschuss des Kronrats (Judicial Committee of the Privy Council), wandelte den Schuldspruch gegen einen geistig behinderten Mann von Mord in Totschlag und die gegen ihn verhängte Todesstrafe in eine Haftstrafe um.

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