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Togo 2016
Nach wie vor schränkten die Behörden das Recht auf friedliche Versammlung durch Demonstrationsverbote ein. Die Sicherheitskräfte gingen mit exzessiver Gewalt gegen friedliche Demonstrierende vor. Die Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung blieben bestehen, und es kam weiterhin zu willkürlichen Festnahmen und Inhaftierungen. Ein neues Strafgesetzbuch wurde verabschiedet, das Folter unter Strafe stellte, jedoch weiterhin homophobe Bestimmungen enthielt. Zudem wurde der Straftatbestand der Veröffentlichung, Verbreitung oder Vervielfältigung falscher Nachrichten eingeführt, der gegen Journalisten, Menschenrechtsverteidiger und jede Person, die abweichende Meinungen zum Ausdruck bringt, verwendet werden könnte.
Hintergrund
Präsident Faure Gnassingbé wurde im April 2015 mit 58,8 % der Stimmen für eine dritte Amtszeit wiedergewählt. Die Opposition focht das Wahlergebnis an.
Im Juli 2015 verabschiedete die Nationalversammlung Gesetze für die Ratifizierung des 2. Fakultativprotokolls zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zur Abschaffung der Todesstrafe und den internationalen Waffenhandelsvertrag.
Exzessive Gewaltanwendung Bei Demonstrationen in der Stadt Mango im Norden von Togo gegen die Einrichtung eines Naturschutzgebiets in diesem Gebiet töteten die Sicherheitskräfte im November 2015 sieben Demonstrierende und verletzten mindestens 117 weitere, darunter auch Kinder und schwangere Frauen. Am 26. November 2015 wurde ein Polizist getötet, als die Teilnehmenden einer Demonstration zu Gewalt griffen, nachdem die Sicherheitskräfte auf friedliche Demonstrierende geschossen hatten. Bei einer Kundgebung am 25. Mai 2015 in der Stadt Glei, die 160 km nördlich der Hauptstadt Lomé liegt, schossen Angehörige der Gendarmerie und der Armee mit scharfer Munition auf Demonstrierende. Mindestens 30 Menschen wurden verletzt, darunter auch ein Kind. Sicherheitskräfte setzten Schusswaffen und Schlagstöcke gegen eine Gruppe von 100 Schülern ein, die sich spontan versammelt hatten, um dagegen zu protestieren, dass die Prüfungen abgehalten wurden, obwohl der Lehrbetrieb im Lauf des Jahres aufgrund von Protesten und Streiks massiv gestört worden war. Die Gendarmen und Soldaten, die exzessive Gewalt eingesetzt hatten, wurden bis zum Ende des Jahres nicht vor Gericht gestellt.
Versammlungsfreiheit
Nach wie vor schränkte die Regierung das Recht auf friedliche Versammlung durch willkürliche Demonstrationsverbote und die Inhaftierung friedlicher Demonstrierender ein. Am 20. August 2015 setzten die Sicherheitskräfte bei der Auflösung einer Demonstration, mit der 100 Menschen in Lomé friedlich gegen die steigenden Lebenshaltungskosten protestierten, Tränengas ein. Die Gendarmen nahmen die drei Männer, die den Protest organisiert hatten, willkürlich fest. Einer von ihnen war der Menschenrechtsverteidiger Kao Atcholi, Vorsitzender des Verbandes der Folteropfer in Togo (Association des victimes de la torture au Togo). Die drei Männer wurden einen Tag lang in Gewahrsam gehalten und dann ohne Anklageerhebung freigelassen.
Recht auf freie Meinungsäußerung
Das Strafgericht in Lomé befand den französischen Staatsbürger Sébastian Alzerreca am 29. Juli 2015 der Störung der öffentlichen Ordnung durch "irreführende Veröffentlichungen" für schuldig. Das Gericht bezog sich dabei auf Beiträge zu den Ergebnissen der Präsidentschaftswahl, die er in sozialen Medien gepostet hatte. Sébastian Alzerreca erhielt eine zweijährige Bewährungsstrafe. Zudem wurde er für fünf Jahre aus Togo verbannt und das von ihm gegründete Kulturzentrum Mytro Nunya geschlossen. Er reiste im August 2015 aus Togo aus.
Der Journalist Zeus Aziadouvo, der einen Dokumentarfilm über die Haftbedingungen in Lomé produziert hatte, und Luc Abaki, Leiter des privaten Fernsehsenders La Chaîne du Futur, der den Film ausgestrahlt hatte, wurden mehrmals zu Verhören vorgeladen und aufgefordert, ihre Quellen zu nennen. Unter anderem mussten sie am 18. bzw. am 26. August 2015 in der Zentrale der für Ermittlungen zuständigen Abteilung der Gendarmerie (Service de Recherche et d’Investigation) und vor der Medienkontrollbehörde (Haute Autorité de l’Audiovisuel et de la Communication) zur Befragung erscheinen.
Einheimische Medienunternehmen berichteten, dass Internetprovider in Togo unmittelbar vor und nach der Bekanntgabe des Ergebnisses der Präsidentschaftswahlen Webseiten, u. a. auch solche von sozialen Medien, gesperrt hatten.
Willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen
Der Gerichtshof der Wirtschaftsgemeinschaft der Westafrikanischen Staaten (ECOWAS) urteilte am 25. April 2015, dass die Inhaftierung des Politikers und ehemaligen Regierungsmitglieds Pascal Bodjona willkürlich sei. Der Gerichtshof wies Togo an, Pascal Bodjona vor ein ordentliches Gericht zu stellen und ihm eine Entschädigung in Höhe von 18 Mio. CFA-Francs (etwa 27 400 Euro) zu zahlen. Pascal Bodjona wurde am 1. September 2012 festgenommen und wegen Betrugs sowie Beihilfe zum Betrug angeklagt. Am 9. April 2013 war er gegen Kaution freigekommen, wurde aber am 21. August 2014 wegen derselben Anklagepunkte erneut festgenommen und befand sich 2015 weiterhin ohne Verfahren in Haft.
Sieben der zehn Männer, die im September 2011 wegen der Beteiligung an einem Putschversuch im Jahr 2009 verurteilt worden waren – unter ihnen der Halbbruder des Präsidenten, Kpatcha Gnassingbé –, befanden sich 2015 weiterhin im Gefängnis. Die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen hatte im November 2014 erklärt, dass die Inhaftierung der Männer willkürlich sei, und deren sofortige Freilassung gefordert.
Straflosigkeit
Es herrschte nach wie vor ein Klima der Straflosigkeit für Menschenrechtsverletzungen. Auch zehn Jahre nach der Tötung von 500 Frauen und Männern durch politisch motivierte Gewalt während der Präsidentschaftswahlen am 24. April 2005 unternahmen die Behörden nichts, um die für die Todesfälle Verantwortlichen zu ermitteln. Soweit bekannt, wurden zu keiner der 72 Beschwerden, die Angehörige der Opfer bei den Gerichten in Atakpamé, Amlamé und Lomé eingereicht hatten, umfassende Untersuchungen durchgeführt.
Gesetzliche, verfassungsrechtliche und institutionelle Entwicklungen
Am 2. November 2015 verabschiedete die Nationalversammlung ein neues Strafgesetzbuch, das einige positive Entwicklungen bezüglich des Schutzes der Menschenrechte enthält, wie etwa die Kriminalisierung von Folter gemäß internationalen Standards. Dennoch beinhaltet es auch einige Bestimmungen, mit denen die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit eingeschränkt werden. Auch homophobe Bestimmungen, die einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen gleichgeschlechtlichen Erwachsenen unter Strafe stellen, wurden nicht abgeschafft. Diffamierung und die Verbreitung falscher Informationen gelten nach dem neuen Strafgesetzbuch als strafbare Handlung und werden mit Haftstrafen geahndet. Zudem müssen friedliche Versammlungen nicht mehr länger nur angekündigt, sondern auch vorab genehmigt werden.