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Schweden 2016
Die Ombudsperson des Parlaments übte scharfe Kritik an einer polizeilichen Datenbank über Roma. Eine Regierungskommission, die eingesetzt worden war, um Verbesserungsvorschläge für die Untersuchung und strafrechtliche Verfolgung von Vergewaltigungsfällen zu erarbeiten, setzte ihre Tätigkeit fort.
Diskriminierung
Am 17. März 2015 veröffentlichte die Ombudsperson des Parlaments eine Entscheidung, in der sie die Führung einer Roma-Datenbank durch die Polizei der Region Schonen scharf kritisierte. Die Existenz der Datenbank war durch investigativen Journalismus im September 2013 aufgedeckt worden. Sie enthielt die Namen von über 4000 Personen, von denen die meisten kein Vorstrafenregister hatten. Die Ombudsperson schrieb die endgültige Verantwortung dem Polizeichef der Region Schonen zu, sah jedoch auch eine Teilverantwortung beim Leiter der Kriminalpolizei sowie bei den Polizeibeamten, die am Aufbau der Datenbank mitgearbeitet hatten. Im Gegensatz zur Kommission für den Schutz von Sicherheit und Integrität und einem Staatsanwalt, die zuvor Überprüfungen durchgeführt hatten, kam die Ombudsperson zu dem Ergebnis, dass die Datenbank in der Praxis letztlich auf Ethnizität basierte, die im vorliegenden Fall eine bereits marginalisierte ethnische Gruppe betraf.
Gewalt gegen Frauen und Mädchen
Eine von der Regierung im Jahr 2014 eingerichtete parlamentarische Kommission, die überprüfen soll, wie Ermittlungen und strafrechtliche Verfolgung in Vergewaltigungsfällen innerhalb des Strafjustizsystems ge-handhabt werden, setzte ihre Arbeit fort. Die Kommission, deren Einsetzung auf eine Initiative des parlamentarischen Justizausschusses zurückgeht, erhielt die Aufgabe, die hohen Schwundquoten bei der Untersuchung und Strafverfolgung von angezeigten Vergewaltigungen zu analysieren und Verbesserungen für das Rechtsverfahren in Vergewaltigungsfällen zu empfehlen. Außerdem sollte sie die strafrechtlichen Bestimmungen für den Straftatbestand der Vergewaltigung überarbeiten, u. a. prüfen, ob ein ausdrückliches Einverständnis zum Geschlechtsakt zur Voraussetzung gemacht werden soll.
Im Oktober 2015 strahlte das Nachrichtenmagazin Kalla Fakta ("Harte Fakten") eine Reportage aus, die zeigte, wie Ärzte in drei Privatkliniken auf Wunsch von Eltern oder älteren Verwandten gegen den Willen der Betroffenen an Mädchen im Teenageralter "Jungfräulichkeitstests" durchführten. Das Magazin gab an, dass die beteiligten Ärzte derartige Fälle nicht den Sozialbehörden meldeten. Alle drei Kliniken wurden der Inspektion für Gesundheits- und Sozialfürsorge (Inspektionen för vård och omsorg – IVO) gemeldet. Die Ermittlungen der IVO, einer Regie-rungsstelle für die Aufsicht über Gesundheits- und Sozialfürsorgedienste, waren Ende 2015 noch nicht abgeschlossen. Das Nationale Gesundheits- und Wohlfahrtsamt überprüfte die Notwendigkeit, in Bezug auf das Einverständnis sowie erzwungene oder übergriffige körperliche Untersuchungen im Rahmen des Gesundheitssystems ein geschärftes Bewusstsein zu schaffen oder genauere Leitlinien herauszugeben.
Folter und andere Misshandlungen
Im August 2015 veröffentlichte ein von der Regierung mit der Unterstützung des Justizministeriums betrauter hoher Richter ein Memorandum, in dem er empfahl, Folter im inländischen Recht als Straftat zu definieren und zu spezifizieren. Dies geschah als Reaktion auf seit langem geäußerte Kritik sowohl von Menschenrechtsorganisationen wie auch vom UN-Ausschuss gegen Folter, u. a. in dessen abschließenden Bemerkungen vom Dezember 2014 über Schwedens regelmäßigen Bericht.