Amnesty Report Neuseeland 08. Juni 2016

Neuseeland 2016

 

Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte wurden nicht ausreichend durch Gesetze geschützt. Angehörige der indigenen Gemeinschaft der Maori waren innerhalb des Strafjustizsystems nach wie vor überrepräsentiert. Gewalt in der Familie war weit verbreitet und die Kinderarmut unvermindert hoch. Asylsuchende wurden zusammen mit Untersuchungshäftlingen in Haft gehalten.

Rechtliche, verfassungsmäßige und institutionelle Entwicklungen

Die Regierung reagierte noch immer nicht offiziell auf die in dem Bericht des beratenden Ausschusses für Verfassungsfragen (Constitutional Advisory Panel) 2013 ausgesprochenen Empfehlungen zur Verbesserung des Grundrechtekatalogs Bill of Rights Act von 1990.

Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte genossen in der neuseeländischen Gesetzgebung weiterhin keinen umfassenden Schutz.

Justizwesen

Der UN-Ausschuss gegen Folter und die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen äußerten sich angesichts der unverhältnismäßig hohen Anzahl von Strafsachen gegen Angehörige der indigenen Gemeinschaft der Maori besorgt. 51% aller Gefängnisinsassen und sogar 65% aller weiblichen Inhaftierten waren Angehörige der Maori, obwohl ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung nur 15% beträgt.

Das Hohe Gericht von Neuseeland entschied im Juli 2015, dass es gegen den Grundrechtekatalog Bill of Rights Act verstoße, Inhaftierten ihr Wahlrecht grundsätzlich abzusprechen.

Gewalt gegen Frauen

In Anbetracht des "erschreckenden" Ausmaßes familiärer Gewalt leitete das Justizministerium im August 2015 eine Konsultation ein, die sich auch mit einer eventuell erforderlichen Überarbeitung bestehender Gesetze befasste. In dem Dokument erklärte das Ministerium, dass das Geschlecht bei allen Formen familiärer Gewalt ein entscheidender Faktor sei und sich die meisten Gewalttaten innerhalb von Paarbeziehungen – einschließlich Zwang und Kontrolle – gegen Frauen richteten. Das Risiko sei dabei für junge Frauen besonders hoch und steigere sich noch, wenn diese Kinder hätten.

Kinderrechte

Neuseeland hielt weiter an seinen drei Vorbehalten hinsichtlich des UN-Abkommens über die Rechte des Kindes fest.

Der technische Bericht über Kinderarmut von 2015 kam zu dem Ergebnis, dass 29% der neuseeländischen Kinder in relativer und 9% in großer Armut lebten, was Einfluss auf ihren Zugang zu angemessenem Wohnraum sowie zu Gesundheitsleistungen, Nahrung und Bildung hatte.

Recht auf Privatsphäre

Es war weiterhin unklar, in welchem Umfang Überwachungsbefugnisse bestanden und gesammelte Informationen an verbündete ausländische Geheimdienste weitergegeben wurden. Durchgesickerte Dokumente des US-amerikanischen Geheimdienstes (National Security Agency – NSA) enthüllten, dass der neuseeländische Nachrichtendienst (Government Communications Security Bureau – GCSB) alle erreichbaren Daten aus der Pazifik-Region sammelte (full-take-collection). Die Generalinspekteurin der Geheimdienste in Neuseeland eröffnete eine Untersuchung zu dem Vorgehen des GCSB hinsichtlich seiner Geheimdienstaktivitäten im Ausland.

Flüchtlinge und Asylsuchende

Die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen äußerte Besorgnis darüber, dass Neuseeland das Strafvollzugssystem einsetzte, um einige Asylsuchende zusammen mit Untersuchungshäftlingen zu inhaftieren.

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