Amnesty Report Uruguay 09. Mai 2015

Uruguay 2015

 

Ein Urteil des Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 2013 drohte die juristische Aufarbeitung der Menschenrechtsverletzungen aus der Zeit der Militär- und der Zivilregierung (1973–85) zurückzuwerfen. Die hohen Hürden für Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen wollten, boten Anlass zur Besorgnis.

Hintergrund

Der UN-Menschenrechtsausschuss beschäftigte sich im Januar 2014 im Rahmen der Allgemeinen Regelmäßigen Überprüfung mit der Situation in Uruguay. Die Regierung nahm wichtige Empfehlungen des Gremiums an, darunter die Bekämpfung jeder Form von Diskriminierung.

Im September 2014 ratifizierte Uruguay den internationalen Waffenhandelsvertrag.

Die Regierung erklärte sich bereit, sechs Häftlinge aus dem US-Gefangenenlager Guantánamo Bay auf Kuba aufzunehmen. Sie wurden im Dezember 2014 nach Uruguay überstellt.

Im Oktober 2014 fanden Parlaments- und Präsidentschaftswahlen statt. Die Stichwahl um das Präsidentenamt im November gewann der Kandidat des Parteienbündnisses Frente Amplio; er wird im März 2015 das Amt antreten.

Straflosigkeit

Im Februar 2013 hob der Oberste Gerichtshof zwei wesentliche Artikel des Gesetzes 18.831 aus dem Jahr 2011 auf, das Verbrechen aus der Zeit der Militärherrschaft (1973–85) als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft hatte, für die keine Verjährungsfrist gilt. Der Oberste Gerichtshof kam zu dem Schluss, dass es sich dabei nicht um Verbrechen gegen die Menschlichkeit handele, weil dieser Straftatbestand erst 2006 im nationalen Recht definiert worden sei und die Taten deshalb der Verjährung unterliegen würden.

Die Behörden unternahmen 2014 keine größeren Anstrengungen, um eine gründliche Untersuchung von Klagen, die sich auf Menschenrechtsverletzungen der Vergangenheit bezogen, sicherzustellen.

Das Verfahren gegen einen ehemaligen Polizeibeamten, der 2012 wegen Beteiligung an der Tötung des Lehrers und Journalisten Julio Castro im Jahr 1977 angeklagt worden war, war zum Jahresende noch anhängig.

Sexuelle und reproduktive Rechte

Es gab weiterhin Anlass zu der Sorge, dass sich die Bedingungen für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch, die ein 2012 verabschiedetes Gesetz festlegte, als hohe Hürde für den Zugang zu legalen Schwangerschaftsabbrüchen erweisen könnten. Das Gesetz sieht eine obligatorische Bedenkzeit von fünf Tagen und eine Begutachtung jedes einzelnen Falls durch ein Expertengremium vor. Im Falle einer Vergewaltigung ist ein Schwangerschaftsabbruch nur dann legal, wenn die betroffene Frau Klage vor Gericht einreicht.

Im April 2014 verweigerten Ärzte in Salto, der Hauptstadt des gleichnamigen Bezirks, einem behinderten Mädchen, das nach einer Vergewaltigung schwanger geworden war, aus Gewissensgründen den Schwangerschaftsabbruch. Das Mädchen musste sich in die Hauptstadt Montevideo begeben, um den Abbruch dort vornehmen zu lassen.

Haftbedingungen

Im Mai 2014 äußerte der UN-Ausschuss gegen Folter Besorgnis angesichts der Tatsache, dass zwei Drittel der Inhaftierten in uruguayischen Gefängnissen noch kein Gerichtsverfahren erhalten hatten. Auch die medizinische Versorgung der Häftlinge, die Versorgung mit Wasser sowie die sanitären Einrichtungen und die Belüftung der Zellen boten Anlass zur Kritik.

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen Die Ermittlungen zu den Tötungen von fünf transsexuellen Frauen in den Jahren 2011 und 2012 kamen kaum voran. Nur in einem Fall wurden drei Personen im Bezirk Cerro Largo strafrechtlich verfolgt.

Weitere Artikel