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Nauru 2015
Asylsuchende wurden auf der Grundlage eines mit der australischen Regierung geschlossenen Abkommens willkürlich und unter schlechten Bedingungen inhaftiert. Die willkürliche Entlassung von Richtern und die Suspendierung von Parlamentariern riefen Besorgnis hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit und Meinungsfreiheit hervor.
Flüchtlinge und Asylsuchende
Als kleiner Inselstaat hatte Nauru nur begrenzte Möglichkeiten, die Bedürfnisse seiner eigenen Bevölkerung zu befriedigen. Dies galt z.B. für die Rechte auf angemessenes Wohnen, Zugang zu sauberem Trinkwasser, Bildung, Gesundheitsversorgung und Arbeit. Die Versorgung von Flüchtlingen stellte eine zusätzliche Belastung der knappen Ressourcen dar.
Am 30. Juni 2014 befanden sich 1169 Asylsuchende in der von Australien betriebenen Hafteinrichtung für Migranten, darunter 193 Kinder und 289 Frauen. Insgesamt 168 Personen, denen der Flüchtlingsstatus zuerkannt worden war, waren separat untergebracht.
Mindestens 61 Asylsuchenden drohten Gerichtsverfahren aufgrund von Anklagen in Verbindung mit Unruhen, die im Juli 2013 in der Hafteinrichtung stattgefunden hatten. Es wurde befürchtet, dass ihre Rechte auf ein faires Verfahren, einschließlich einer angemessenen rechtlichen Vertretung und angemessenen Verfahrensdauer, nicht gewährleistet waren.
Wegen der willkürlichen und unangemessen langen Inhaftierung, des Mangels an sinnvollen Aktivitäten und fehlendem Schulunterricht waren insbesondere asylsuchende Kinder anfällig für psychische Probleme. Asylsuchende erhoben Vorwürfe über tätliche Übergriffe und sexuellen Missbrauch, doch lagen keine Informationen darüber vor, ob und welche Maßnahmen die Behörden Australiens bzw. Naurus ergriffen hatten, um diesen Vorwürfen nachzugehen.
Es gab Fälle, in denen Asylsuchende aufgrund der unerträglichen Haftbedingungen keine andere Möglichkeit sahen, als wieder in ihre Herkunftsländer zurückzukehren, wo ihr Leben und ihre Menschenrechte bedroht waren. Damit wurde der Grundsatz der Nicht-Zurückweisung (Non-Refoulement) de facto verletzt.
Im April 2014 wurde sowohl der UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen als auch Amnesty International der Zugang zu der Hafteinrichtung für Migranten verwehrt.
Justizsystem
Im Januar 2014 entließ die Regierung den einzigen Friedensrichter und den einzigen Oberrichter Naurus. Dies rief Zweifel an der Unabhängigkeit der Justiz und der Rechtsstaatlichkeit hervor.
Recht auf freie Meinungsäußerung
Im Juni 2014 wurden fünf Oppositionsabgeordnete suspendiert, weil sie die Regierung kritisiert und mit ausländischen Medien gesprochen hatten. Die Suspendierung der Abgeordneten bestand Ende 2014 fort, so dass sich die Anzahl der amtierenden Parlamentarier weiterhin auf 14 statt 19 belief.
Die Erhöhung der Visagebühren für Journalisten von 183 auf 7328 US-Dollar begrenzte die Möglichkeiten ausländischer Medienschaffender, nach Nauru zu reisen und über dortige Ereignisse zu berichten.