Das Strafgesetzbuch von 2016 enthielt zwar Bestimmungen zum Schutz der Menschenrechte, seine Vorschriften wurden jedoch nur unzureichend umgesetzt. Die Verweigerung der Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit sowie auf Freizügigkeit und die Einreisebeschränkungen für ausländische Medien ...