Amnesty Report Bulgarien 03. Mai 2015

Bulgarien 2015

 

Die Aufnahmebedingungen für Asylsuchende verbesserten sich teilweise, jedoch blieben Bedenken hinsichtlich des Zugangs zum bulgarischen Staatsgebiet sowie der Integration von Flüchtlingen bestehen. Die Behörden sorgten nur unzureichend für eine Verhütung und Aufklärung von Hassverbrechen.

Hintergrund

Nach schweren Verlusten bei den Wahlen zum Europäischen Parlament und unüberwindlichen Meinungsverschiedenheiten über ein Pipelineprojekt innerhalb der Koalition trat die von der Bulgarischen Sozialistischen Partei angeführte Regierung im Juli 2014 zurück. Das Jahr, in dem sie an der Macht gewesen war, war von Protesten gegen Regierungskorruption und Hinterzimmerabsprachen gekennzeichnet, ausgelöst durch die umstrittene Ernennung von Deljan Peewski, einem prominenten Medienmogul und Parlamentsabgeordneten, zum Chef der Staatlichen Agentur für Nationale Sicherheit (DANS).

Für Oktober 2014 – nicht einmal 18 Monate nach den vorherigen Parlamentswahlen, die ebenfalls durch den Rücktritt der Regierung veranlasst worden waren – wurden Neuwahlen angesetzt. Nach den Wahlen trat die neue Regierung unter Ministerpräsident Bojko Borisow von der Partei Bürger für eine europäische Entwicklung Bulgariens (GERB) im November ihr Amt an.

Flüchtlinge und Asylsuchende

Im August 2013 stieg die Zahl der Flüchtlinge, Asylsuchenden und Migranten, die ohne regulären Aufenthaltsstatus nach Bulgarien kamen, beträchtlich an. Gegenüber einer Gesamtzahl von 1700 Personen im Jahr 2012 hatten bis Ende 2013 mehr als 11000 Personen die Grenze überschritten, darunter viele Flüchtlinge aus Syrien. Zu Beginn fiel es den bulgarischen Behörden schwer, angemessen mit der Situation umzugehen. Zahlreiche Personen, die internationalen Schutzes bedurften, mussten schließlich ohne Zugang zu einem Asylverfahren monatelang unter unzureichenden Bedingungen leben.

Im Januar 2014 erklärte der UN-Hochkommissar für Flüchtlinge (UNHCR), dass Asylsuchende in Bulgarien aufgrund systemischer Mängel im bulgarischen Asyl- und Aufnahmewesen der konkreten Gefahr unmenschlicher und erniedrigender Behandlung ausgesetzt seien. Der UNHCR forderte die EU-Mitgliedstaaten auf, keine Rücküberstellungen von Asylsuchenden nach Bulgarien vorzunehmen. Vor allem dank der Unterstützung durch die EU und bilateralen Beistands verbesserten sich die Aufnahmebedingungen für Neuankömmlinge.

Im April 2014 untersuchte der UNHCR die Situation in Bulgarien und stellte fest, dass trotz behördlicher Fortschritte weiterhin gravierende Mängel bestanden. Er hob seine Forderung auf, keinerlei Überstellungen nach Bulgarien mehr vorzunehmen, allerdings unter Ausnahme bestimmter Gruppen, vor allen solcher mit besonderen Bedürfnissen.

Infolge der im November 2013 verabschiedeten Regierungsmaßnahmen, die darauf abzielten, die Zahl der irregulär nach Bulgarien einreisenden Personen zu verringern, sank die Zahl der Flüchtlinge und Migranten im Jahr 2014 beträchtlich, und zwar bis Oktober auf 3966. Mehrere NGOs, unter ihnen Amnesty International, verzeichneten Verstöße, u.a. gesetzwidrige Rückführungen von Menschen in die Türkei. Den Menschen wurde keine Möglichkeit gegeben, Asyl zu beantragen, was die Behörden jedoch hartnäckig leugneten. Nur in einem solchen Fall wurden offizielle Ermittlungen eingeleitet.

Integration von Flüchtlingen

Als Flüchtlinge anerkannte Personen sahen sich beim Zugang zu Bildung, Wohnraum, Gesundheitsfürsorge und anderen öffentlichen Leistungen mit Problemen konfrontiert. Im August 2014 verwarf die Regierung einen von der staatlichen Flüchtlingsagentur und dem Arbeitsministerium ausgearbeiteten Plan zur Umsetzung der bereits zuvor verabschiedeten Nationalen Integrationsstrategie.

Laut der staatlichen Flüchtlingsagentur waren im September 2014 nur 98 von 520 registrierten Flüchtlingskindern an einer Schule angemeldet. Dies lag am Schulgesetz, das von jedem neuen Schüler verlangt, eine Prüfung in der bulgarischen Sprache und in anderen Fächern abzulegen. Ein Gesetzentwurf zu Asyl und Flüchtlingen, der ungehinderten Zugang zu Grundschulbildung für Flüchtlingskinder gewährleisten sollte, wurde wegen des Rücktritts der Regierung nicht verabschiedet.

Menschenrechtsverteidiger

Eine bekannte NGO für Menschenrechte, das Bulgarische Helsinki-Komitee (BHC), sah sich sowohl einer Steuerprüfung als auch Schikanen durch rechtsextreme Gruppierungen ausgesetzt. Diese wurden als Einschüchterungen eingestuft, da das BHC für seine Kritik an der Menschenrechtsbilanz der Regierung bekannt ist, insbesondere an der Behandlung von Asylsuchenden sowie dem Versäumnis, Hassverbrechen zu verhindern und aufzuklären. Ausgelöst durch eine Anfrage der ultranationalistischen politischen Partei VMRO-BND, führte das Finanzamt eine umfassende Überprüfung der Finanzen des BHC für den Zeitraum 2007 bis 2012 durch. Die Überprüfung ergab keinerlei Verstöße.

Am 12. September organisierte die Bulgarische Nationalunion, eine Partei der extremen Rechten, eine Kundgebung unter dem Slogan "Für ein Verbot des BHC!". Die Kundgebung endete vor den Büroräumen des BHC, wo die Teilnehmenden Mitarbeiter und Besucher beschimpften. Dem Vernehmen nach forderten sie darüber hinaus ein Verbot sämtlicher NGOs in Bulgarien. Vier bei dem Aufmarsch anwesende Polizisten griffen nicht ein, um die Schikanen und verbalen Übergriffe zu verhindern oder zu stoppen. In einem Schreiben an Amnesty International bestritt das bulgarische Innenministerium im November, dass es während der Kundgebungen zu Drangsalierungen und Einschüchterungen von BHC-Mitarbeitern und Besuchern gekommen sei.

Folter und andere Misshandlungen

Bedenken herrschten nach wie vor hinsichtlich der Effektivität und der Unabhängigkeit von Ermittlungen wegen mutmaßlicher Misshandlungen durch die Polizei. Ermittlungen zu massiven Vorwürfen wegen exzessiver Polizeigewalt bei den Protesten in der Hauptstadt Sofia im Juni 2013 waren Ende 2014 noch nicht abgeschlossen.

Hassverbrechen gegen ethnische Minderheiten und Migranten

In der zweiten Jahreshälfte 2013 berichteten Medien und NGOs über zahlreiche gewaltsame Übergriffe gegen ethnische und religiöse Minderheiten, Flüchtlinge und Asylsuchende. Dabei traten Mängel bei der Verhinderung und Aufklärung derartiger Hassverbrechen zutage. Im März 2014 stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Fall Abdu gegen Bulgarien fest, dass es die Behörden versäumt hatten, dem rassistischen Motiv im Zusammenhang mit dem gewaltsamen Übergriff auf einen sudanesischen Staatsbürger im Jahr 2003 auf den Grund zu gehen.

Zwischen Juli und September 2014 untersuchte Amnesty International 16 Fälle mutmaßlicher Hassverbrechen, bei denen es sowohl um Körperverletzung als auch um Sachbeschädigung ging. Dem Hassmotiv war nur in einem dieser Fälle nachgegangen worden.

Nach wie vor gab es Lücken in der Gesetzgebung in Bezug auf Hassverbrechen aus anderen – geschützten – Gründen wie etwa sexuelle Orientierung, geschlechtliche Identität oder Behinderung. Im Januar 2014 brachte die Regierung einen Entwurf für ein neues Strafgesetzbuch ein, das einige dieser Lücken schließen würde. Bis Ende 2014 war es jedoch noch nicht verabschiedet worden.

Weitere Artikel