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Gefangener schwer krank
Der schwedisch-iranische Arzt Dr. Ahmadreza Djalali wurde im Iran zum Tode verurteilt.
© privat
Der im Iran inhaftierte Akademiker Dr. Ahmadreza Djalali benötigt umgehend fachärztliche Behandlung außerhalb des Gefängnisses. Bisher knüpften die Behörden seine Verlegung in ein Krankenhaus an die Bedingung, dass er mit Handschellen gefesselt wird, was einer erniedrigenden Behandlung gleichkommen würde. Er war in einem unfairen Verfahren zum Tode verurteilt worden. Das Urteil stützte sich auf Aussagen, die Dr. Ahmadreza Djalali eigenen Angaben zufolge unter Folter gemacht hat.
Appell an
Ali Alghasi Mehr
Office of the Prosecutor
Corner (Nabsh-e) of 15 Khordad Square,
Tehran
IRAN
Sende eine Kopie an
Botschaft der Islamischen Republik Iran
Herr Ali Akbar Dabiran, Botschaftsrat (Geschäftsträger a.i.)
Podbielskiallee 65-67, 14195 Berlin
Fax: 030 – 84 353 133
E-Mail: info@iranbotschaft.de
Amnesty fordert:
- Bitte beenden Sie die Verweigerung angemessener medizinischer Versorgung als Strafmaßnahme gegen Dr. Ahmadreza Djalali und sorgen Sie dafür, dass er umgehend Zugang zu fachärztlicher Behandlung außerhalb des Gefängnisses erhält.
- Bitte kommen Sie den Forderungen der UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen nach und lassen Sie Dr. Ahmadreza Djalali sofort frei und gewähren Sie ihm ein einklagbares Recht auf Entschädigung.
Sachlage
Der iranische Arzt Dr. Ahmadreza Djalali, der in Schweden gelebt hatte, wird derzeit im Teheraner Evin-Gefängnis festgehalten. Dort verweigert man ihm die fachärztliche Behandlung, die er dringend benötigt. Im vergangenen Jahr wurde bei drei verschiedenen Bluttests festgestellt, dass die Anzahl seiner weißen Blutkörperchen niedrig ist. Anfang 2019 empfahl ein Arzt, der ihn im Gefängnis untersuchte, dass Dr. Ahmadreza Djalali in einem Krankenhaus außerhalb des Gefängnisses von Spezialist_innen der Hämatologie und Onkologie untersucht werden sollte. Bisher ist dies jedoch nicht geschehen. Seit seiner Festnahme am 26. April 2016 hat Dr. Ahmadreza Djalali 24 kg an Gewicht verloren und wiegt jetzt nur noch 51 kg.
Zweimal hätte bereits eine Untersuchung durch einen externen Spezialisten erfolgen sollen, zuletzt im Februar 2019. Beide Male wurde Dr. Ahmadreza Djalali dann jedoch am Tag des Termins mitgeteilt, dass er seine Sträflingskleidung und Handschellen tragen müsse. Da er sich gegen diese erniedrigenden Bedingungen wehrte, sagten die Behörden den Termin wieder ab. Amnesty International ist der Ansicht, dass diese ihm auferlegten Bedingungen unnötig und unverhältnismäßig waren und allein darauf abzielten, ihn zu erniedrigen und zu bestrafen. Eine solche Behandlung verstößt gegen das absolute Verbot grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe. Die iranischen Behörden sind verpflichtet, Gefangene respektvoll zu behandeln und ihre menschliche Würde zu achten.
Im November 2018 wurde Dr. Ahmadreza Djalali in einem Krankenhaus außerhalb des Gefängnisses behandelt, weil er aufgrund einer Hernie an starken Schmerzen litt. Nach dem Eingriff wurde er mit Fußschellen an das Krankenhausbett gefesselt, was ihm psychische und körperliche Beschwerden bereitete. Trotz des ärztlichen Rates, ihn länger im Krankenhaus zu behalten, wurde er nach weniger als 48 Stunden bereits wieder ins Gefängnis zurückgebracht. Im Februar 2019 riet ein Gefängnisarzt zu einem weiteren Eingriff, um die Hernie erneut zu behandeln. Dies ist bisher allerdings nicht geschehen.
Hintergrundinformation
Der in Schweden ansässige iranische Arzt Dr. Ahmadreza Djalali hielt sich aus beruflichen Gründen im Iran auf, als er am 25. April 2016 von Angehörigen des Geheimdienstministeriums festgenommen wurde. Er wurde sieben Monate lang im Evin-Gefängnis festgehalten und verbrachte drei Monate in Einzelhaft und ohne Zugang zu einem Rechtsbeistand. Seinen Angaben zufolge wurde er während dieser Zeit gefoltert und anderweitig misshandelt: Man habe ihn unter Druck gesetzt, ein "Geständnis" darüber abzulegen, dass er ein Spion sei. Zu diesem Zweck habe man ihm gedroht, ihn hinzurichten und seine in Schweden lebenden Kinder sowie seine im Iran lebende Mutter zu töten. Eigenen Angaben zufolge wurde er gezwungen, "Geständnisse" abzulegen, die auf Video aufgezeichnet wurden und bei denen er Stellungnahmen verlas, die von den Verhörbeamt_innen vorbereitet worden waren. Dr. Ahmadreza Djalali weist die Anschuldigungen von sich und bezeichnet sie als Erfindung der Behörden.
Dr. Ahmadreza Djalali wurde im Oktober 2017 vor der Abteilung 15 des Teheraner Revolutionsgerichts wegen "Verdorbenheit auf Erden" (ifsad fil-arz) zum Tode verurteilt. Das Gerichtsverfahren entsprach bei Weitem nicht den internationalen Standards für faire Verfahren. Amnesty International vertritt die Auffassung, dass der Straftatbestand der "Verdorbenheit auf Erden" die strafrechtlichen Erfordernisse der Rechtsklarheit und Genauigkeit nicht erfüllt und zudem dem Legalitätsprinzip und dem Grundsatz der Rechtssicherheit zuwiderläuft. Im August 2017 schrieb Dr. Ahmadreza Djalali einen Brief aus dem Evin-Gefängnis, in dem er angibt, von den iranischen Behörden nur deshalb inhaftiert worden zu sein, weil er sich geweigert hatte, seine akademischen Beziehungen zu europäischen Institutionen dafür zu nutzen, für den Iran zu spionieren. Am 9. Dezember 2018 erfuhren seine Rechtsbeistände, dass sein Todesurteil vor der Abteilung 1 des Obersten Gerichtshofs summarisch bestätigt worden war, ohne dass sie die Möglichkeit gehabt hätten, Verteidigungsanträge im Namen ihres Mandanten einzureichen. Am 17. Dezember wurde das "Geständnis" von Dr. Ahmadreza Djalali von einem staatlichen Fernsehsender ausgestrahlt. In einem einschlägig aufbereiteten Programm wurde er als "Spion" dargestellt. Durch die Erlangung und Ausstrahlung des erzwungenen "Geständnisses" von Dr. Ahmadreza Djalali haben die iranischen Behörden gegen die Unschuldsvermutung verstoßen sowie gegen sein Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen. Dr. Ahmadreza Djalali hat seither bestätigt, dass es sich bei dem ausgestrahlten "Geständnis" um die Angaben handelt, die er unter Zwang gemacht hat und die gefilmt wurden, als er ohne Zugang zu einem Rechtsbeistand in Einzelhaft gehalten wurde. Seit Dezember 2017 hat sein Rechtsbeistand mindestens zwei Anträge auf gerichtliche Überprüfung eingereicht. Der erste Antrag wurde zurückgewiesen und die Entscheidung über den zweiten Antrag, der im Januar 2019 eingereicht wurde, steht noch aus.
Im November 2017 forderte die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen den Iran auf, Dr. Ahmadreza Djalali unverzüglich freizulassen und ihm ein einklagbares Recht auf Entschädigung und andere Formen der Wiedergutmachung einzuräumen. Er war ohne Haftbefehl festgenommen worden, wurde erst zehn Monate nach seiner Festnahme angeklagt und war nach Meinung der Arbeitsgruppe "faktisch daran gehindert worden, sein Recht auf Anfechtung der Rechtmäßigkeit seiner Haft auszuüben". Die Arbeitsgruppe ist zudem der Ansicht, dass sein Recht auf ein faires Gerichtsverfahren so schwer verletzt wurde, dass der Freiheitsentzug als willkürlich bezeichnet werden kann.
Wenn sich Behörden weigern, Gefängnisinsass_innen medizinische Versorgung bereitzustellen und wenn ein solches Vorenthalten vorsätzlich geschieht und einer Person "große Schmerzen oder Leiden" zugefügt werden, um sie zu bestrafen, zu nötigen oder einzuschüchtern, ein "Geständnis" zu erlangen, oder aus einem sonstigen auf irgendeiner Art von Diskriminierung beruhenden Grund, so ist dies mit Folter gleichzusetzen. Nähere Informationen finden Sie in dem englischsprachigen Bericht: Health care taken hostage: Cruel denial of medical care in Iran’s prisons, vom 18. Juli 2016 (https://www.amnesty.org/en/documents/mde13/4196/2016/en).