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Tschechische Republik 2019

Roma-Kinder in einer Schule in der tschechischen Stadt Ostrava (Archivfoto)
© Amnesty International / Fotograf: Jiri Pasz
Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) wurde vom Parlament nicht ratifiziert. Das Sozialministerium schlug ein neues Gesetz über Wohngeld vor, das dazu führen könnte, dass viele Menschen obdachlos werden. Die Verwendung einer diskriminierenden Sprache in Bezug auf Migrant_innen und Roma bot weiterhin Anlass zur Besorgnis.
Hintergrund
Im August 2019 kritisierte der UN-Ausschuss für die Beseitigung rassistischer Diskriminierung (CERD) die Benachteiligung von Roma, was deren Zugang zu wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten betrifft, sowie die rassistische Rhetorik von politisch Verantwortlichen, darunter Bürgermeister_innen, Parlamentsabgeordneten und Regierungsmitgliedern. Der Ausschuss wies auch auf die hohe Zahl rassistisch motivierter Angriffe hin, die sich gegen Roma, Jüd_innen, Migrant_innen und Verfechter_innen von Minderheitenrechten richteten.
Das Parlament versäumte es, das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) zu ratifizieren, obwohl Berichte vorlagen, wonach nur ein geringer Prozentsatz derjenigen, die für häusliche Gewalt verantwortlich sind, vor Gericht gestellt wird.
Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
Im Februar 2019 stellte die Europäische Kommission fest, dass es in Tschechien nicht genug erschwingliche und hochwertige Sozialwohnungen gab und dass Obdachlosigkeit und private Verschuldung zunahmen.
Im Juni legte das Sozialministerium einen Gesetzentwurf über Wohngeld vor, der strengere Anspruchskriterien vorsah und diejenigen ausschließen würde, die in Langzeithotels wohnen. Nichtregierungsorganisationen, die sich für das Recht auf Wohnraum engagieren, wiesen darauf hin, dass durch das Gesetz Tausende von Familien keinen Anspruch mehr auf Zuschüsse hätten.
Diskriminierung – Roma
Recht auf Wohnraum
Im März 2019 entschied die Behörde der Mittelböhmischen Region, dass ein Erlass der Stadt Kladno rechtswidrig sei, der mehrere Gebiete, von denen viele von Roma bewohnt wurden, zu "Zonen sozial unerwünschten Verhaltens" erklärt hatte. Der Erlass stand in Zusammenhang mit einer Änderung der Sozialgesetze im Jahr 2017, wonach die Bewohner solcher "Zonen" kein Wohngeld beantragen dürfen. Nach Ansicht der Regionalbehörde waren in dem Erlass die Gebiete nicht klar genug eingegrenzt, sondern ganze Stadtteile zu solchen "Zonen" erklärt worden. Im August 2019 kritisierte der UN-Ausschuss für die Beseitigung rassistischer Diskriminierung die Ausweisung derartiger "Zonen" als diskriminierend.
Zahlreiche andere Kommunen mit einem hohen Anteil von Roma, darunter Ústí nad Labem (Aussig), Most (Brüx), Karviná (Karwin) und der Südteil von Ostrava (Ostrau), wiesen jedoch weiterhin Gebiete als "Zonen sozial unerwünschten Verhaltens" aus – ungeachtet dessen, dass internationale Gremien zur Überwachung der Menschenrechte einen besseren Zugang für Roma zu angemessenem Wohnraum und ein Ende der diskriminierenden Praktiken forderten.
Recht auf Bildung
Der UN-Ausschuss für die Beseitigung rassistischer Diskriminierung äußerte sich im August 2019 besorgt darüber, dass es nach wie vor sehr viele Sonderschulen gab, in denen die große Mehrheit der Schüler_innen Roma waren.
Im September überprüfte das Ministerkomitee des Europarats die Maßnahmen zur Bekämpfung der diskriminierenden Segregation von Roma-Kindern in Schulen und Klassen für Schüler_innen mit geistigen Behinderungen. Anlass war, dass die Behörden das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall "D.H. und andere gegen die Tschechische Republik" aus dem Jahr 2007 immer noch nicht umgesetzt hatten. Der Ausschuss begrüßte, dass einige Reformen erfolgt waren, stellte jedoch mit Besorgnis fest, dass Roma-Kinder in Schulen und Klassen für Schüler_innen mit leichten geistigen Behinderungen nach wie vor überrepräsentiert waren. Nach Angaben der Regierung lag der Anteil von Roma-Kindern in Regelgrundschulen im Schuljahr 2018/2019 bei 3,7 Prozent, während sie bei eingeschränkten Bildungsangeboten 29,1 Prozent der Schüler_innen ausmachten.
Im Oktober reduzierte das Bildungsministerium die Unterstützung für Schüler_innen mit sonderpädagogischem Förderungsbedarf, indem es die Zahl der Assistenzlehrer_innen auf eine Person pro Klasse beschränkte. Außerdem erlaubte es den Schulen auch rückwirkend, gesonderte Klassen für Schüler_innen mit Lern- und Verhaltensproblemen einzuführen. Mehrere Nichtregierungsorganisationen äußerten die Befürchtung, dass diese Maßnahmen die Segregation von Roma-Kindern in Schulen verstärken würden.
Diskriminierung – Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans- und Intergeschlechtliche
Im März 2019 erörterte das Parlament einen Entwurf zur Änderung des Zivilgesetzbuchs, der die gleichgeschlechtliche Ehe ermöglichen und die bestehende Rechtsvorschrift zur eingetragenen Lebenspartnerschaft ersetzen würde. Eine Gruppe von Abgeordneten brachte einen Gegenvorschlag ein, der den Schutz der "traditionellen Ehe" zwischen Mann und Frau in der Verfassung verankern soll. Bis zum Jahresende war über keinen der beiden Vorschläge abgestimmt worden.
Flüchtlinge und Asylsuchende
Tschechien hielt weiterhin einige Asylsuchende, darunter auch Minderjährige, in Gewahrsam, bevor sie auf Grundlage des Dublin-Verfahrens in einen anderen EU-Mitgliedstaat überstellt wurden.
Die Ombudsfrau hatte in der Vergangenheit die Behandlung einer Gruppe chinesischer Asylsuchender durch die Behörden sowohl aus verfahrenstechnischen als auch aus inhaltlichen Gründen kritisiert. Im Jahr 2017 hatten 78 chinesische Staatsbürger_innen einen Asylantrag wegen religiöser Verfolgung gestellt, 2018 waren jedoch 70 dieser Anträge abgelehnt worden. Im September 2019 verwies das Oberste Verwaltungsgericht drei Fälle von abgelehnten Asylsuchenden zur erneuten Überprüfung an die Migrationsbehörde zurück.
Waffenhandel
Die anhaltenden Waffenlieferungen an die von Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten angeführte Militärallianz, die in den bewaffneten Konflikt im Jemen eingriff, gaben nach wie vor Anlass zur Besorgnis. Es bestand die große Gefahr, dass die Waffen im Jemen eingesetzt wurden, um schwere Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts zu begehen oder entsprechenden Verstößen Vorschub zu leisten.