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Tansania 2019
Berichtszeitraum: 1. Januar bis 31. Dezember 2019
Die staatlichen Stellen schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit 2019 in erheblichem Maße ein und gingen gegen Journalist_innen, Menschenrechtsverteidiger_innen sowie Mitglieder von Oppositionsparteien vor. Repressive Gesetze, die vage formulierte Bestimmungen enthielten, gaben den Behörden umfassende Machtbefugnisse, mit denen sie Kritiker_innen zum Schweigen brachten und Medien, NGOs sowie Parteien an der Arbeit hinderten. Die Sicherheitskräfte nahmen Kritiker_innen der Regierung willkürlich fest, und Justizbehörden griffen bei der strafrechtlichen Verfolgung auf konstruierte Anklagen zurück. Zudem waren Sicherheitskräfte an Entführungen und Fälle von Verschwindenlassen beteiligt. Die tansanische Regierung drängte Flüchtlinge und Asylsuchende aus Burundi zur Rückkehr in das Land, in dem ihnen schwere Menschenrechtsverletzungen drohten. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans- und Intergeschlechtliche waren Gewalt, Drangsalierungen und Diskriminierung ausgesetzt.
Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit
Im Hinblick auf die für Oktober 2020 angesetzten Parlamentswahlen änderte die Regierung im Januar 2019 das Parteiengesetz ab. Nunmehr hat die für die Parteiregistrierung zuständige Behörde die Befugnis, Parteien aus dem Register zu streichen. Dabei reicht die vage Begründung aus, die Partei habe gegen das Parteiengesetz verstoßen. Des Weiteren darf die Behörde von den Parteien sachferne Informationen einfordern und Parteimitglieder ausschließen. Unter den neuen Vorschriften durften Organisationen und Einzelpersonen nur mit vorheriger Genehmigung des Registerführers an Schulungen über politische Bildung teilnehmen. Damit war ihnen de facto der Zugang zu Informationen verwehrt.
Die Regierung weigerte sich, mehrere Entscheidungen des Ostafrikanischen Gerichtshofs zu vollstrecken. Dazu gehörte auch ein Urteil vom März 2019, das der tansanische Medienrat und zwei weitere Kläger erwirkt hatten, in dem die Regierung angewiesen wurde, die Bestimmungen des Gesetzes über Mediendienstleistungen (Media Services Act) so abzuändern, dass sie mit dem Vertrag über die Gründung der Ostafrikanischen Gemeinschaft vereinbar sind.
Im Juni 2019 wurde ein Artikelgesetz verabschiedet, mit dem das NGO-Gesetz außer Kraft gesetzt wurde. Die vage abgefassten Bestimmungen räumten dem Leiter des NGO-Registers nun weitreichende Befugnisse und einen großen Ermessensspielraum bei der Untersuchung, der Kontrolle und dem Verbot von NGOs ein.
Die Angst vor Verboten und strafrechtlicher Verfolgung hielt Journalist_innen und andere davon ab, ihr Recht auf freie Meinungsäußerung auszuüben. Im Februar 2019 sprach die Regulierungsbehörde für Kommunikation ein einwöchiges Erscheinungsverbot gegen die Zeitung The Citizen aus. Zur Begründung hieß es, dass die Zeitung über Inflation berichtet und damit gegen die Berichtsstandards der tansanischen Zentralbank verstoßen habe. Häufig durften Medien nach Ablauf eines zeitweiligen Publikationsverbots ihre Tätigkeit nicht wieder aufnehmen. Die Zeitung MwanaHalisi, die im September 2017, und die Zeitung Mawio, die im Juni 2017 mit einem zeitlich befristeten Publikationsverbot belegt worden war, durften weiterhin nicht erscheinen. Das Verbot wurde aufrechterhalten, obwohl die beiden Blätter erneut eine Lizenz beantragt und an das Ministerium für Information, Kultur und Sport appelliert hatten, ihnen die Wiederaufnahme ihrer publizistischen Tätigkeit zu erlauben.
Nach wie vor gingen die Behörden mit harter Hand gegen Andersdenkende vor und nahmen Journalist_innen ins Visier. Schätzungsweise 20 Personen wurden wegen Publikationen, die im Internet und in den Printmedien erschienen waren, festgenommen und inhaftiert. Die staatlichen Stellen versuchten so, Personen an der Berichterstattung über Menschenrechtsverletzungen oder an anderer Kritik, die gegen sie gerichtet war, zu hindern und sie gleichzeitig dafür zu bestrafen (siehe unten).
Willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen
Auch 2019 nahmen die Sicherheitskräfte Kritiker_innen der Regierung willkürlich fest, und die Justizbehörden verfolgten sie mit konstruierten Anklagen strafrechtlich. Amnesty International dokumentierte die Fälle von fünf festgenommenen Journalist_innen und zwei Menschenrechtsverteidiger_innen. Von der Umsetzung repressiver Gesetze waren vor allem in Armut lebende Menschen und marginalisierte Gruppen betroffen, da unzumutbar hohe Kautionen und kaum erfüllbare Bestimmungen für Sicherheitsleistungen vorgeschrieben waren. Gerichte nutzten Bestimmungen, die es ihnen erlaubten, Kautionen und andere Sicherheitsleistungen aus unbilligen Gründen zu verweigern oder durch die Angeklagte unnötigerweise und immer wieder vor Gericht erscheinen mussten.
Im April 2019 nahm die Einwanderungsbehörde am internationalen Flughafen von Daressalam Wairagala Wakabi, Exekutivdirektor der Organisation CIPESA, fest und schickte ihn nach Uganda zurück. Zur Begründung hieß es, er sei ein "unerwünschter Einwanderer". CIPESA engagiert sich für digitale Rechte im Osten und Süden des afrikanischen Kontinents. Wairagala Wakabi wollte in Tansania an einer Veranstaltung über Menschenrechte teilnehmen.
Unbekannte entführten im Juli 2019 den investigativen Journalisten Erick Kabendera, der für die Abteilung für Wirtschaftsanalysen der Wochenzeitung The Economist und andere internationale Medien über Probleme der Regierungsführung in Tansania geschrieben hat. Die Entführer fuhren mit ihm an einem unbekannten Ort und hielten ihn dort länger als 24 Stunden fest. Erst dann gab die Polizei zu, dass sie ihn in Gewahrsam genommen hatte. Seit seiner Festnahme hat das zuständige Gericht den Prozess gegen ihn ungefähr zwölfmal verschoben und jedes Mal eine Freilassung gegen Kaution abgelehnt. Es wurde ihm nicht erlaubt, sich in der Haft medizinisch versorgen zu lassen. Erick Kabendera war Ende 2019 noch immer in Daressalam im Segerea-Gefängnis inhaftiert. Er steht wegen Geldwäsche und der Verwicklung in die organisierte Kriminalität unter Anklage.
Der für den Fernsehsender Watetezi TV tätige Journalist Joseph Gandye wurde am 22. August 2019 in Daressalam, sein Kollege Haruna Hussein Mapunda vom Fernsehsender Gilly Bonny Online TV wurde am 24. August ebenfalls in Daressalam festgenommen. Beide wurden beschuldigt, über eine Zusammenkunft einer Oppositionspartei berichtet und falsche Informationen verbreitet zu haben. Joseph Gandye hatte kurz vor seiner Festnahme eine Sendung über die Folter von Festgenommenen durch die Polizei moderiert. Beide Journalisten kamen nach drei Tagen gegen Kaution frei, wurden aber wegen der Verbreitung von Falschinformationen angeklagt. Ende 2019 hatte der Prozess gegen sie immer noch nicht begonnen.
Entführungen
Die Sicherheitskräfte waren an Entführungen und Fälle von Verschwindenlassen beteiligt. Wenige Stunden nachdem er Präsident Magufuli im Mai 2019 auf Twitter als "Heuchler" bezeichnet hatte, wurde der Regierungskritiker Mdude Nyagali von Bewaffneten entführt, als er sein Büro verließ. Fünf Tagen später wurde er lebend in einem Gebüsch gefunden. Tito Elia Magoti wurde nach Angaben von Angehörigen am 20. Dezember 2019 entführt. Die tansanische Polizei behauptete später, sie habe ihn wegen seiner Verwicklung in internationale Kriminalität und wegen des Besitzes einer Computersoftware festgenommen, mit der Verbrechen wie z. B. Geldwäsche begangen werden könnten. Er wurde einem Gericht in Daressalam vorgeführt. Für die Straftaten, deren er beschuldigt wird, kann keine Freilassung auf Kaution gewährt werden. Seine Angehörigen durften ihn besuchen.
Im Juli 2019 sagte der tansanische Außenminister der BBC, dass der Journalist Azory Gwanda tot sei. Genauere Angaben über die Umstände des Todes, z. B. ob Azory Gwanda ermordet worden sei, machte der Minister nicht. Er äußerte sich auch nicht dazu, ob die Regierung den Fall untersuchen und die mutmaßlichen Täter_innen vor Gericht stellen werde. Azory Gwanda war 2017 unter ungeklärten Umständen aus seiner Wohnung bei Kibiti (Bezirk Rufiji) "verschwunden". Er hatte über unaufgeklärte Morde an lokalen Beamt_innen und Angehörigen der Polizei berichtet.
Auch im Fall des seit 2016 "verschwundenen" Ben Saanane, der der oppositionellen Partei für Demokratie und Fortschritt nahestand, sind keine Ermittlungen eingeleitet worden. Bevor er "verschwand", hatte er in den sozialen Medien Zweifel an der akademischen Laufbahn von Präsident Magufuli geäußert.
Menschenrechtsverteidiger_innen
Menschenrechtsverteidiger_innen wurden angegriffen, bedroht, unrechtmäßig festgenommen, mit Reiseverboten belegt und wurden Opfer von Verleumdungskampagnen, mit denen sie bzw. ihre Arbeit diskreditiert wurden. Das Hohe Gericht in Daressalam untersagte der Menschenrechtsanwältin Fatma Karume die Tätigkeit als Anwältin, nachdem sie Einspruch gegen die Ernennung des Justizministers eingelegt hatte. Der Suspendierungsbeschluss soll solange gelten, bis der Disziplinarausschuss der Rechtsanwälte (Advocates Disciplinary Committee) über ein Disziplinarverfahren gegen Karume entschieden hat.
Menschenrechtsverteidiger_innen, die sich vor allem in den ländlichen Regionen engagierten und für die Rechenschaftspflicht von Regierung und Unternehmen für Umweltschäden und Menschenrechtsverletzungen seitens der Rohstoffindustrie kämpften, wurden von der Polizei schikaniert, bedroht, festgenommen und inhaftiert. Man beschuldigte sie der Spionage und der Aufwiegelung von Gemeinden und Einzelpersonen gegen Investoren. Sie wurden auch festgenommen, weil sie an friedlichen Prosteten teilgenommen hatten. In einigen Fällen wurden Anwält_innen, die sie vertraten, festgenommen und über lange Zeiträume hinweg inhaftiert, ohne die Möglichkeit auf Freilassung gegen Kaution und vielfach ohne einem Haftrichter vorgeführt zu werden.
Im November 2019 verabschiedete die Regierung ein Gesetz, durch das es Einzelpersonen und NGOs nicht mehr möglich ist, Menschenrechtsfälle vor den Afrikanischen Gerichtshof für Menschenrechte und Rechte der Völker zu bringen. Dies geschah vor dem Hintergrund, dass der regionale Gerichtshof mehrfach festgestellt hatte, dass die tansanische Strafjustiz internationale Standards der Fairness nicht einhält. Die Regierung wollte so verhindern, dass aufgrund dieser Entscheidungen des Gerichts weitere Verfahren aus ähnlichen Gründen angestrengt werden.
Flüchtlinge und Asylsuchende
Regierungsvertreter_innen übten immer mehr Druck auf burundische Flüchtlinge und Asylsuchende aus, nach Burundi zurückzukehren. Dort drohten ihnen jedoch die Verletzung ihrer Menschenrechte, die Einschränkung der Bewegungsfreiheit sowie schlechtere Lebensbedingungen und wirtschaftliche Chancen. Präsident Magufuli und andere ranghohe Regierungsvertreter_innen forderten die Menschen aus Burundi mehrfach öffentlich zur Rückkehr auf. Viel Rückkehrer_innen nach Burundi sagten, dass die schwierige humanitäre Lage in Tansania ein Grund gewesen sei, zurückzugehen. Im August 2019 unterzeichnete die Regierung ein Abkommen mit Burundi über die Rückführung von Flüchtlingen, "gleichgültig, ob diese freiwillig oder unfreiwillig erfolgt". Das Amt des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge (UNHCR) unterstützte das Rückkehrprogramm finanziell und logistisch, erklärte jedoch gleichzeitig, dass die Bedingungen in Burundi zurzeit nicht geeignet seien, die Bereitschaft für eine Rückkehr zu fördern (siehe Länderkapitel zu Burundi). Bis Ende 2019 waren im Rahmen des Programms rd. 80.000 burundische Staatsangehörige zurückgekehrt. Damit hielten sich in Tansania noch 160.000 Staatsbürger_innen Burundis auf.
Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Intergeschlechtlichen
Die Behörden zwangen Männer, die als homosexuell galten, zu Analuntersuchungen, um Beweise für gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen zu erhalten und die Männer strafrechtlich zu verfolgen. Der Leiter des NGO-Registers gab im April 2019 bekannt, dass die Regierung sechs im Gesundheitsbereich tätige Organisationen aus dem Register gestrichen habe. Die Organisationen setzten sich für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Intergeschlechtlichen ein. Eine der Organisationen, die aus dem Register gestrichen wurde, war Community Health Services and Advocacy. Ihr und zwei weiteren Organisationen wurde die "Förderung unethischer Handlungen" vorgeworfen.
Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans- und Intergeschlechtliche waren nicht nur gewaltsamen Übergriffen und Schikanen durch die Polizei ausgesetzt, sondern wurden auch in staatlichen Gesundheitszentren diskriminiert. Viele vermieden diese Einrichtungen daher und tauchten lieber nicht in der Öffentlichkeit auf, wodurch ihr Recht auf Gesundheit noch weiter untergraben wurde.
Der Stellvertretende Innenminister forderte im September 2019 die Verhaftung aller, die Homosexualität "förderten". Er führte jedoch nicht weiter aus, was er darunter verstand.