Amnesty Report Deutschland 29. März 2022

Deutschland 2021

Eine Menschenmenge mit Luftballons in einer Straße

#unteilbar-Demonstration in Berlin am 4. September 2021

Berichtszeitraum: 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021

Die Zahl der Hassverbrechen nahm zu, doch die Behörden entwickelten keine umfassende Strategie gegen auf Diskriminierung beruhende Gewalt. Das Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung trat in Kraft. Das Versammlungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen schränkte das Recht auf Versammlungsfreiheit unverhältnismäßig stark ein. Die Bundesregierung versprach humanitäre Visa für stark gefährdete Afghan_innen und ihre Familienangehörigen. Gesetzesänderungen erlaubten es den Geheimdiensten, Überwachungstechnologie auf Geräten zu installieren, um auch verschlüsselte Kommunikation zu überwachen. Deutschland blockierte eine vorgeschlagene temporäre Patentfreigabe für Covid-19-Impfstoffe im Rahmen des TRIPS-Abkommens zur Ermöglichung einer global gerechten Impfstoffverteilung. In einem wegweisenden Urteil erklärte das Bundesverfassungsgericht das Klimaschutzgesetz in Teilen für verfassungswidrig.

Diskriminierung

Im Mai 2021 meldete das Bundesinnenministerium einen Anstieg der Hasskriminalität um 19 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Im selben Monat verabschiedete die Bundesregierung ein Paket von 89 Maßnahmen gegen rassistisch motivierte Straftaten. Die Maßnahmen sahen zwar eine stärkere Unterstützung der Zivilgesellschaft vor, reichten aber nicht aus, um gegen institutionellen Rassismus vorzugehen und eine Gesamtstrategie gegen rassistische Gewalt zu entwickeln.

Die Rechenschaftspflicht der Polizei bei diskriminierenden Übergriffen wurde weiterhin behindert, da es keine unabhängigen Beschwerdemechanismen zur wirksamen Untersuchung entsprechender Vorwürfe auf Bundes- und Landesebene gab. Zudem war die Polizei in sechs Bundesländern und auf Bundesebene nicht verpflichtet, individuelle Kennzeichnungen zu tragen.

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Intergeschlechtlichen (LGBTI+)

Im März 2021 verabschiedete die Bundesregierung das sogenannte LSBTI-Inklusionskonzept, das in enger Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen entwickelt wurde und den Schutz der Menschenrechte von LGBTI+ in die Außenpolitik und Entwicklungszusammenarbeit integrieren soll.

Im Mai trat das Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung in Kraft. Obwohl das Gesetz gegen Menschenrechtsverletzungen vorgeht, die an Intergeschlechtlichen im Zusammenhang mit unnötigen medizinischen Eingriffen verübt werden, wurden keine weiteren Maßnahmen eingeführt, um die Pathologisierung von Intergeschlechtlichen zu beenden und Wiedergutmachung für Menschen zu leisten, die unnötigen und irreversiblen medizinischen Behandlungen unterzogen wurden.

Recht auf Versammlungsfreiheit

Im Dezember 2021 verabschiedete der Landtag in Nordrhein-Westfalen ein Gesetz, welches das Recht auf Versammlungsfreiheit unverhältnismäßig stark einschränkte, indem es eine Reihe von Verwaltungsanforderungen verhängte und die staatlichen Überwachungs- und Kontrollbefugnisse unangemessen ausweitete, z. B. durch die Einrichtung von Kontrollstellen. Es sah auch strafrechtliche Sanktionen für Organisator_innen vor, die Versammlungen nicht im Vorhinein anmeldeten – mit Ausnahme spontaner Versammlungen.

Laut Angaben der Organisation Reporter ohne Grenzen wurden Journalist_innen bei der Berichterstattung über Demonstrationen von der Polizei nicht ausreichend geschützt. Die Organisation berichtete über zahlreiche Fälle von Journalist_innen, die bei Protesten, insbesondere gegen Coronamaßnahmen, tätlich angegriffen und beschimpft wurden. 

Recht auf Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung

Im Februar 2021 verurteilte das Oberlandesgericht Koblenz einen der beiden Angeklagten im weltweit ersten Strafprozess, der Menschenrechtsverletzungen durch Angehörige des Syrischen Allgemeinen Geheimdiensts behandelte. Der Angeklagte wurde wegen seiner Beteiligung an Folterungen und Freiheitsberaubungen zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Das Verfahren gegen den Hauptangeklagten dauerte Ende des Jahres noch an.

Rechte von Flüchtlingen und Migrant_innen

Unter Verstoß gegen das Non-Refoulement-Prinzip (Grundsatz der Nicht-Zurückweisung) wurden 167 Männer nach Afghanistan abgeschoben, bevor die Abschiebungen am 11. August 2021 vorübergehend ausgesetzt wurden.

Nach der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan im August versprach die Bundesregierung im September humanitäre Visa für 2.600 stark gefährdete Afghan_innen und ihre Familienangehörigen. Die neue Regierung kündigte ein humanitäres Aufnahmeprogramm für afghanische Staatsangehörige an.

Im Rahmen des freiwilligen humanitären Aufnahmeprogramms der EU, das in dem Abkommen zwischen der EU und der Türkei vorgesehen ist, kamen 2.192 syrische Flüchtlinge in Deutschland an, und mindestens 2.211 Flüchtlinge wurden im Rahmen des Resettlement-Programms des UNHCR neu angesiedelt.

Die Verzögerungen bei den Verfahren zur Familienzusammenführung gaben Anlass zu Bedenken hinsichtlich des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens. Antragsteller_innen aus Afghanistan, Eritrea und Syrien warteten mehr als ein Jahr lang auf ihren ersten Termin in einer deutschen Botschaft, um das Verfahren zur Familienzusammenführung in Deutschland einzuleiten.

Recht auf Privatsphäre

Im März 2021 wurde das Gesetz über den Bundesnachrichtendienst infolge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 novelliert. Das neue Gesetz erlaubt die Massenüberwachung ausländischer Kommunikation und die Überwachung von Kommunikationsnetzen ohne Aufsicht, sofern diese den Zweck verfolgt, den Nutzen von Informationen für Ermittlungszwecke festzustellen.

Im Juni stimmte der Bundestag weiteren Änderungen der Geheimdienstgesetze zu, die es den Geheimdiensten erlauben, Überwachungstechnologie ("Staatstrojaner") auf Geräten zu installieren, um auch verschlüsselte Kommunikation zu überwachen. Die Geheimdienste können Internetdienstleister dazu verpflichten, an solchen Vorgängen mitzuwirken, und können kritische technische Sicherheitslücken für die Installation solcher Überwachungssoftware ausnutzen (sogenannte "Zero-Day-Exploits").

Nach den Enthüllungen im Rahmen des internationalen Pegasus-Projekts räumte die deutsche Bundesregierung ein, die Spionagesoftware Pegasus des israelischen Unternehmens NSO Group erworben und eingesetzt zu haben. Das Bundesinnenministerium versicherte, diese sei nur im Einklang mit den deutschen Überwachungsgesetzen eingesetzt worden. Dennoch blieben Bedenken bestehen, da die Überwachungssoftware nachweislich weltweit Menschenrechtsverletzungen ermöglicht hat.

Recht auf Gesundheit 

Deutschland unterstützte die globale Innovationsplattform ACT-Accelerator mit 2,2 Milliarden Euro und lieferte 84 Millionen Covid-19-Impfdosen an die COVAX-Initiative. Die Bundesregierung blockierte allerdings einen Vorschlag der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für eine vorübergehende Patentfreigabe im Rahmen des TRIPS-Abkommens. Außerdem unterließ sie es, Druck auf BioNTech auszuüben, dem gemeinsamen Technologie-Pool der WHO (Covid-19 Technology Access Pool – C-TAP) oder dem Technologietransferhub für mRNA-Impfstoffe beizutreten, um Know-how und Technologien zu teilen und weltweit die Produktionskapazitäten auszubauen.

Zivilgesellschaftliche Organisationen äußerten weiterhin Besorgnis über die Tatsache, dass Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland strafrechtlich geregelt werden.

Unternehmensverantwortung

Im Juni 2021 verabschiedete der Bundestag das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten. Dieses verpflichtet in Deutschland niedergelassene Unternehmen mit mindestens 3.000 Arbeitnehmer_innen, ab 2023 menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Bedenken gab es im Hinblick auf die begrenzte Reichweite des Gesetzes, das sich nur auf große Unternehmen bezieht und Sorgfaltspflichten nicht entlang der gesamten Wertschöpfungskette auferlegt. Das Gesetz enthielt zudem keine Bestimmungen für ein besseres Recht auf Wiedergutmachung für Menschen, die infolge fehlender unternehmerischer Sorgfalt Menschenrechtsverstöße erfahren haben.

Klimakrise

Im März 2021 erklärte das Bundesverfassungsgericht das deutsche Klimaschutzgesetz für teilweise verfassungswidrig. Das Gericht stellte fest, dass das Gesetz die Rechte zukünftiger Generationen verletze, indem es ihnen die unzumutbare Belastung auferlege, den derzeit unzureichenden Klimaschutz durch später umso härtere Maßnahmen zur Bewältigung der Klimakrise auszugleichen.

Unverantwortliche Rüstungsexporte

Ein Rüstungsexportstopp für Saudi-Arabien wurde im Dezember 2020 verlängert und war Ende 2021 noch in Kraft. Wie in den Vorjahren betraf der Exportstopp lediglich Saudi-Arabien, nicht aber andere am Jemen-Konflikt beteiligte Länder. Der Export deutscher Bauteile für gemeinsame europäische Rüstungsprojekte, die für Saudi-Arabien bestimmt waren, blieb weiterhin erlaubt.

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