Amnesty Journal Vereinigte Staaten von Amerika 21. August 2020

Todesstrafe in den USA: Rassismus in Reinkultur

Ein Polizist läuft auf eine Gruppe von Demonstrierenden zu, die ein Banner gegen die Todesstrafe und Regenschirme in der Hand halten.

Die Todesstrafe war nie farbenblind: Afroamerikanerinnen und Afroamerikaner ­machen nur 13 Prozent der US-Bevölkerung aus, stellen aber 34 Prozent der Häftlinge im Todestrakt.

Von Sumit Bhattacharyya

Seine Hautfarbe war für Duane Buck wortwörtlich das Todesurteil. In Texas, wo er wegen Mordes vor Gericht stand, ist ein Todesurteil nur dann möglich, wenn der Verurteilte auch in Zukunft eine Gefahr für andere darstellt. Die Entscheidung darüber obliegt den Geschworenen. Ein Sachverständiger bejahte die Frage, ob neben dem Geschlecht auch die Hautfarbe ein Faktor sei, der den Gefangenen weiterhin gefährlich mache. Die Jury war sich einig: Todesurteil.

Auch wenn die Hinrichtungszahlen in den USA seit 1999 stark gesunken sind, ist eines konstant geblieben: Für Schwarze ist es weitaus wahrscheinlicher, zum Tode verurteilt zu werden, als für Weiße. So machen Afroamerikanerinnen und Afroamerikaner nur 13 Prozent der Bevölkerung aus, stellen aber 34 Prozent der Häftlinge im Todestrakt. 76 Prozent aller Todesurteile ergingen für einen Mord an einem Weißen, obwohl die Zahl der Tötungsopfer bei Weißen und Schwarzen in etwa vergleichbar ist.

Menschenverachtender Wettbewerb

Die Todesstrafe war niemals farbenblind. In den Staatsanwaltschaften ist bekannt, dass man bei der Auswahl der Geschworenen auf deren Hautfarbe achten muss. In Schulungs­videos für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte gibt es Tipps, wie man eine Jury zusammenstellt, um ein Todesurteil zu bekommen – der Ausschluss schwarzer Geschworener wird explizit empfohlen.

Im Cook County in Illinois gab es in den siebziger und achtziger Jahren einen menschenverachtenden Wettbewerb unter Staatsanwältinnen und -anwälten, bei dem es darum ging, wer von ihnen zuerst Afroamerikanerinnen und Afro­amerikaner mit einem Gesamtgewicht von zwei Tonnen in die Todeszelle bringen würde.

"Wer Amerikas lange Geschichte von Lynchmorden an Schwarzen kennt, die beschuldigt wurden, Weißen Gewalt angetan zu haben, der versteht, dass die Todesstrafe die moderne Form des rassistischen Lynchens ist", erklärt Jennie Sheeks von der Organisation "Witness to Innocence", die sich um ehemalige Häftlinge aus dem Todestrakt kümmert. Sie verweist darauf, dass sich Afroamerikanerinnen und Afroamerikaner oft keine Wahlverteidigung leisten können. Oft sind unerfahrene oder inkompetente Pflichtverteidigerinnen und Pflichtverteidiger entscheidend dafür, dass ein Prozess mit der Todesstrafe endet. Tatsächlich sind von den bis heute 170 Menschen, die wegen erwiesener Unschuld freigelassen wurden, 107 Afroamerikanerinnen und Afroamerikaner.

Die Todesstrafe ist die moderne Form des rassistischen Lynchens.

Jennie
Sheeks
Organisation "Witness to Innocence"

Willkürlich und grausam

Kwame Ajamu ist einer von ihnen. Als er 1975 verhaftet wurde, war Rassismus in der Polizeiarbeit Alltag und Ajamu wurde zum Ziel von rassistischen Beleidigungen seitens der Polizistinnen und Polizisten. Nur ein einziger afroamerikanischer Geschworener saß in der Jury, die ihn zum Tode verurteilte. Heute sagt er: "Ohne Zweifel ist die Todesstrafe rassistisch und kann niemals reformiert werden. Es ist einfach falsch, dass Menschen andere Menschen im Namen der Opfer töten, denn das ist nur Rache, aber keine Gerechtigkeit."

Der Oberste Gerichtshof setzte im Jahr 1972 die Todesstrafe mit der Begründung aus, Schwarze, Arme, Ungebildete oder geistig Kranke würden eher zum Tode verurteilt als wohlhabende Weiße. Allein dies mache die Strafe willkürlich und grausam. Nachdem die Gesetze zur Todesstrafe in den Bundesstaaten reformiert wurden, erklärte der Oberste Gerichtshof sie 1976 wieder für verfassungsgemäß. Willkürlich und rassistisch ist die Todesstrafe dennoch geblieben.

Sumit Bhattacharyya ist Sprecher der Amnesty-Kogruppe USA.

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