Kolumne: Menschenrechte sichern Freiheit für Gruppen und Individuen
Julia Duchrow, Generalsekretärin der deutschen Amnesty-Sektion
© Amnesty | Silke Weinsheimer
Weshalb Schutz, Anerkennung und Gleichbehandlung von Gruppen die Freiheit jedes Einzelnen stärken. Kolumne von Julia Duchrow, Generalsekretärin der deutschen Amnesty-Sektion.
Von Julia Duchrow
Eine gefährliche Argumentation macht sich breit: Die Rechte des Einzelnen seien gefährdet, weil Gruppen Anerkennung und Schutz verlangten. Gehört habe ich sie zuletzt auch im Bundestag. Mitte Januar war ich Gast im Menschenrechtsausschuss. Dort ereiferte sich der Sachverständige der AfD, die Menschenrechte würden "verwässert" und "aufgeweicht"; Rassismusvorwürfe und der Anspruch, als trans Person anerkannt zu werden, schränkten die Meinungsfreiheit ein. Zwei Wochen später warnte Bundestagspräsidentin Julia Klöckner in ihrer Rede zum Holocaust-Gedenktag: "Wenn wir uns heute zunehmend über Identitäten und Zugehörigkeiten definieren, verwischen wir das, was Artikel 1 in seinem Kern schützt: nicht die Gruppe, nicht ein Kollektiv, sondern das Individuum!"
Derweil polemisiert Ulf Poschardt, Herausgeber der Tageszeitung Die Welt, gegen "elitäre Minderheiten", die mit ihren Kämpfen um Anerkennung eine "Politisierung des Privaten" betrieben und "tiefe Vernarbungen im Selbstverständnis einer einst bürgerlichen Gesellschaft angerichtet" hätten. Und die Zeitschrift Cicero erkennt in der Antirassismus-Strategie der EU eine "problematische Verschiebung: weg vom Primat individueller Rechtsgleichheit, hin zur (…) Korrektur von Gruppenunterschieden."
In dieser Argumnetation wird der Kampf von benachteiligten Gruppen um Freiheit zur Bedrohung von Freiheit. Geführt wird diese Klage im Namen der Menschenrechte und des Grundgesetzes. Ein dreister Etikettenschwindel, der dringend Widerspruch braucht. Denn die Grundrechte schützen die Würde aller Menschen. Was heißt das?
Wenn Julia Klöckner den Schutz des Individuums als zentrale Lehre aus dem nationalsozialistischen Unrecht und als Kern des Grundgesetzes darstellt, dann ist das nur die halbe Wahrheit. Auch die Diskriminierungsverbote in Artikel 3 sind in diesem Licht zu lesen. Während Artikel 1 Absatz 1 die Menschenwürde allgemein fasst, konkretisiert Artikel 3 die tatsächlichen und vermeintlichen Merkmale wie Geschlecht, Abstammung oder Herkunft, die in der Vergangenheit benutzt wurden, um Menschen zu diskriminieren und zu verfolgen. Das Grundgesetz verbietet die Ungleichbehandlung aus diesen Gründen, weil sie die Menschenwürde in besonderer Weise verletzt. Mit anderen Worten: Menschenwürde gibt es nicht abstrakt, sondern nur konkret.
Anerkannte Diskriminierungsgründe sind nicht nur individuelle Merkmale, sondern betreffen auch die Zugehörigkeit zu einer Gruppe. Denn bei Rassismus, Antisemitismus, Sexismus, Homo- und Transfeindlichkeit sowie anderen Diskriminierungen handelt es sich in der Regel um gruppenbezogene Ideologien. Es geht um Vorurteile, die der eigenen Gruppe Überlegenheit zusprechen und andere Gruppen abwerten und entmenschlichen.
Hinzu kommt: Die Diskriminierungsverbote sollen nicht nur vor individueller Ungleichbehandlung schützen; sie enthalten auch eine Anerkennungsfunktion. Weil bestimmte Gruppen im Nationalsozialismus aus rassistischen, religiösen und politischen Gründen verfolgt wurden, schützt das Grundgesetz sie heute vor Diskriminierung. Deshalb stehen beispielweise jüdische Einrichtungen unter dem besonderen Schutz des Staates.
Grundsätzlich gilt: Es ist nicht das Anliegen des Grundgesetzes, die bestehenden Identitäten und Gemeinschaften aufzulösen. Vielmehr sollen Differenz und Pluralität respektiert und geschützt werden – gerade, wenn es um Minderheiten geht. Niemand soll wegen einer Gruppenzugehörigkeit oder der Zuschreibung zu einer Gruppe ungleich behandelt werden. Das ist eine zentrale Lehre aus den Verbrechen des Nationalsozialismus.
Diesen Anspruch fordern heute mehr und mehr Menschen ein. Gut so. Sie verwässern, verwischen oder vernarben damit nicht die Grund- und Menschenrechte, sondern sorgen dafür, dass sie für alle Bürger*innen Wirklichkeit werden.
Julia Duchrow ist Generalsekretärin von Amnesty International in Deutschland.