Amnesty Journal Israel und besetztes palästinensisches Gebiet 01. Februar 2019

Zur Ausreise genötigt

Zeichnung einer aufgeschlagenen Zeitschrift

Die israelische Regierung versucht, Geflüchtete durch Zuschüsse zur Rückkehr nach Ostafrika zu bewegen.

Von Hannah El-Hitami, Tel Aviv

Der Ort, an dem die ganze Not zusammenkommt: So beschreibt Zoe Gutzeit ihren Arbeitsplatz in der offenen Klinik der Physi­cians for Human Rights Israel (PHRI) in Tel Aviv. Jeden Nachmittag um kurz vor drei bildet sich eine lange Schlange vor dem Büro der Gesundheitsorganisation. Vor allem erkrankte eritreische und südsudanesische Geflüchtete stehen an, allesamt ohne Krankenversicherung.



"Wären Sie heute früher gekommen, hätten Sie uns alle weinen sehen", sagt Gutzeit, verantwortlich für Migranten und Personen ohne legalen Status bei den Ärzten für Menschenrechte. "Jeden Tag kommen junge Menschen zu uns, die verzweifelt eine medizinische Behandlung benötigen. Manche erfahren, dass sie Krebs haben und leiden dann nicht nur unter dem Schock der Diagnose, sondern auch darunter, dass sie sich keine Behandlung leisten können."



Das Team der offenen Klinik kann seinen Patientinnen und Patienten deshalb nur bedingt helfen. Lediglich über ein Ultraschallgerät verfügt das kleine Behandlungszentrum. Und die ­ehrenamtlichen Allgemeinmedizinerinnen, Gynäkologen und Orthopäden bieten Basisdienste an, mehr nicht, sodass sie Geflüchtete mit schweren oder chronischen Krankheiten meist wegschicken müssen. "Manchmal haben wir Glück und finden auch für Schwerkranke eine Lösung", sagt Zoe Gutzeit. "Doch oft genug müssen wir unseren Patienten raten, in ihrem Bekanntenkreis Geld für eine Operation zu sammeln." In solchen Fällen bleibt beispielsweise eine Chemotherapie unbezahlbar.



Etwa 31.000 afrikanische Asylsuchende leben in Israel, die meisten in Tel Aviv. Fast alle sind aus Eritrea, dem Sudan oder Südsudan geflohen. Nachdem die Regierung von Ministerpräsident Benjamin Netanjahu 2013 an der Grenze zu Ägypten einen Zaun errichten ließ, ging die Zahl der Neuankömmlinge drastisch zurück; 2018 gelangte keiner mehr über die Sinai-Halb­insel ins Land.



Nach Angaben von PHRI leben jedoch mindestens 4.000 Menschen in Israel, die auf der Sinai-Route entführt und von kriminellen Beduinenbanden in Wüstenlagern gefoltert wurden, um von Familienangehörigen in ihren Herkunftsländern Lösegeld zu erpressen. Die meisten der Überlebenden wurden nie wegen ihrer körperlichen und psychischen Traumata behandelt.



Zwar erkennt die Regierung an, dass Menschen, die nach 2007 aus Eritrea, dem Sudan oder Südsudan nach Israel kamen, nicht in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden dürfen, weil ihnen bei einer Rückkehr Gefahr droht. Als Flüchtlinge ­anerkannt werden sie aber auch nicht, sodass ihnen grundlegende Rechte, wie das auf Gesundheitsversorgung, verwehrt bleiben. In vielen Fällen, in denen Arbeitgeber sie krankenversichern, gilt der Schutz nicht für Krankheiten oder Verletzungen, die schon vor Beginn der Anstellung bestanden. Das führt dazu, dass meist nur jene Geflüchteten versichert sind, die gesund ­genug sind, um zu arbeiten.



Darunter sind viele junge und physisch robuste Männer. Doch ihr unsicherer Aufenthaltsstatus belaste sie psychisch, ­berichten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von PHRI, die für ein breiteres Verständnis von Gesundheit eintreten. Das beinhalte nicht nur körperliche Unversehrtheit, so Büroleiter Ran Goldstein, sondern auch Sicherheit und Stabilität. Hinzu kommt, dass die Regierung mit finanziellen Zuschüssen für eine freiwillige Rückkehr wirbt – und jenen mit Inhaftierung droht, die weiter im Land bleiben. Tausende Menschen wurden im berüchtigten Auffanglager Holot in der Negev-Wüste festgehalten, bis die Einrichtung im März 2018 ­geschlossen wurde.



Die Angst vor Abschiebungen und der monatliche Gang zu den Behörden, um das Visum zu erneuern, verstärken das ­Gefühl der Unsicherheit. Auch das Ausüben mehrerer Jobs ist keine Seltenheit, da der Staat ein Fünftel des Monatsgehalts von Asylsuchenden einbehält. Ausgezahlt wird es erst bei der Ausreise. Doch bislang kommt die Regierung mit ihren Versuchen, die Geflüchteten durch bürokratische Schikanen oder Umsiedlung in Drittstaaten loszuwerden, nicht durch. So entschied der Obers­te Gerichtshof im April 2018, dass es nicht rechtmäßig sei, ­eritreische und südsudanesische Asylsuchende zu inhaftieren, sollten sie nicht umgehend in Drittstaaten wie Ruanda und Uganda ausreisen. Auch deshalb setzt die Exekutive darauf, "freiwillige Ausreisen" mit einem Zuschuss von 3.500 US-Dollar zu fördern. Auf der Website der israelischen Regierung heißt es: "Ausländische Staatsangehörige, die als 'Eindringlinge' aus ­Sudan, Eritrea, (…) klassifiziert werden, erhalten einen Zuschuss in bar, bevor sie das Flugzeug besteigen."



Amnesty International bezweifelt die Freiwilligkeit solcher Ausreisen. "Man hat die Leute in Auffanglager gesperrt, es ihnen fast unmöglich gemacht, zu arbeiten und ihnen den Zugang zu medizinischer Versorgung verwehrt, um sie zur Ausreise zu nötigen", sagt die Ostafrika-Expertin Haben Fecadu von Amnesty in Kenia. Seit dem Friedensschluss zwischen Äthiopiens ­Ministerpräsident Abiy Ahmed und Eritreas Präsident Isayas Afewerki im Juli werde nun sogar darüber diskutiert, den Schutzstatus für Eritreer gänzlich aufzuheben – und sie wieder in ihre Heimat zurückzuführen.



"Dieser Friedensvertrag wird die wirtschaftliche Lage der Menschen in Eritrea verbessern, doch die Fluchtgründe bleiben bestehen", sagt Fecadu, die aus Eritrea stammt und in Nairobi arbeitet. Unter Staatschef Afewerki, der seit 1991 an der Macht ist, würden Journalisten ebenso eingesperrt wie Angehörige religiöser Minderheiten, Oppositionelle oder Menschen, die sich für eine Verfassung aussprechen, so die Amnesty-Mitarbeiterin, die aufgrund ihrer Arbeit nicht mehr in das Heimatland ihrer Eltern reisen kann.



Die israelische Politik zielt dennoch darauf ab, die als "Eindringlinge" bezeichneten Asylsuchenden in ihre Herkunfts­länder zurückzuführen. Nachhaltige Lösungen wie ein sicherer Aufenthaltsstatus, Integration in den Arbeitsmarkt und Zugang zur staatlichen Gesundheitsversorgung sind nicht vorgesehen, sodass schon kleinere Beschwerden schnell zu großen Problemen werden können.



"Wir versuchen zumindest für die Behandlung schwerkranker Patienten eine Finanzierung beim Gesundheitsministerium zu bekommen, bislang jedoch ohne Erfolg", sagt Zoe Gutzeit, die in der offenen Klinik täglich mit harten Fällen konfrontiert ist. "Wir haben einen Epileptiker, der in den vergangenen Jahren sechzehnmal in der Notaufnahme gelandet ist, und einen Diabetiker, der keinen Kühlschrank hat, um sein Insulin zu lagern", sagt Gutzeit resigniert.

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