Amnesty Journal Afghanistan 14. August 2026

Afghanische Ortskräfte: Geschichte eines Rechtsbruchs

Ein mittelalter Mann mit Halbglatze steht in einem Hotelzimmer vor dem Fenster und stützt die Arme in die Hüften.

Majid hat als ehemalige Ortskraft in Afghanistan für Projekte gearbeitet, die von deutschen Institutionen finanziert wurden. Deswegen erhielt er eine Aufnahmezusage (Peschawar, Pakistan, August 2026)

Nach der Machtübernahme der Taliban versprach die deutsche Bundesregierung gefährdeten Afghan*innen und Ortskräften Schutz, die für deutsche Einrichtungen gearbeitet hatten. Doch als Alexander Dobrindt Bundesinnenminister wurde, zog er die Aufnahmezusagen zurück. Wie Hunderte andere sitzen Majid und seine Familie seither in Pakistan fest – und kämpfen vor deutschen Gerichten.

Von Christian Jakob

Er wolle in der Nacht sprechen, schreibt Majid in einer WhatsApp-Nachricht. Tagsüber kümmere er sich um seinen Vater, der krank sei, und um seine Kinder. Ihnen müsse er vieles erklären. Das Wichtigste sei, "die Stimmung nicht kippen zu lassen". Kaum etwas dürfte in Majids Lage schwieriger sein. Er und seine Familie sitzen in Peschawar fest, einer Stadt im Nordosten Pakistans, nur wenige Kilometer von der Grenze zu Afghanistan entfernt. Wenn dort die Nacht anbricht und seine Familie schläft, erzählt Majid von seiner Situation. Sein Englisch ist gut, die Videoverbindung stabil. Er heißt anders, möchte aber seinen Namen nicht öffentlich genannt wissen. 

Majid studierte in Masar-e Scharif, ganz im Norden Afghanistans, Wirtschaft. Ab 2008 arbeitete er für verschiedene Nichtregierungsorganisationen. Masar-e Scharif war während jener 20 Jahre, in denen westliche Staaten versuchten, die Taliban von der Macht in Afghanistan fernzuhalten, einer der wichtigsten Stützpunkte der Bundeswehr sowie deutscher Organisationen. Majid arbeitete für vom Westen finanzierte NGOs, etwa die Afghan Human Rights Research and Advocacy Organization. Deren Website ist heute tot, "dauerhaft geschlossen" heißt es auf Google Maps. Oder die Afghan Women Right Organization, deren Webseite noch online ist. Einer der letzten Blogeinträge lautet: "Wir hören Eure Gebete."

Bundesinnenminister stoppt Aufnahmeprogramme

Nach der Machtübernahme der Taliban im August 2021 beschloss die damalige Bundesregierung nach und nach vier Aufnahmeprogramme für ehemalige Ortskräfte und gefährdete Afghan*innen: das "Ortskräfteverfahren", die "Menschenrechtsliste", das "Überbrückungsprogramm" und das "Bundesaufnahmeprogramm". Tausende Afghan*innen konnten auf diesem Weg nach Deutschland einreisen. Doch im Juli 2025 stoppte der frisch ins Amt gekommene Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) die Aufnahmeprogramme. Diese würden "aktuell abgewickelt", heißt es heute auf der Website des Ministeriums. Fast die Hälfte der 2.308 Afghan*innen, die zum Zeitpunkt der Regierungsübernahme von Union und SPD mit einer Aufnahmezusage aus Zeiten der Vorgängerregierung in Pakistan lebten, durften plötzlich nicht mehr nach Deutschland kommen. Zu ihnen gehören Majid und seine Familie.

Eines der Projekte, für die er gearbeitet hatte, wurde vom Auswärtigen Amt, der Kreditanstalt für Wiederaufbau und der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) finanziert. Den Taliban galt Arbeit für solche Projekte als Verrat. Als sie an die Macht kamen, empfahl unter anderem ein früherer Vorgesetzter Majids bei der GIZ, ihn "aus dringenden humanitären Gründen" in Deutschland aufzunehmen. Der deutsche Konsul in Masar-e-Scharif leitete die Empfehlung weiter, berichtet Majid. Am 29. Januar 2024 bekam Majid die Zusage, bei der Deutschen Botschaft in Islamabad vorsprechen zu dürfen. Die GIZ organisierte die Ausreise. Im Frühjahr flog er mit sechs seiner Familienmitglieder aus Masar-e Scharif nach Pakistan. Von dort aus könne die Familie über das Ortskräfteprogramm nach Deutschland ausreisen, hieß es. Zuvor müssten allerdings noch Sicherheitsüberprüfungen abgeschlossen werden. Danach sollten die Visa folgen, dann die Tickets.

Von Islamabad nach Peschawar

Mitte 2025 schloss die pakistanische Regierung die Unterkunft in Islamabad, in der Majids Familie und Hunderte weitere Afghan*innen auf ihre Ausreise nach Deutschland warteten. Die GIZ brachte sie in einem Hotel in Peschawar unter. Zunächst mussten sich Majid und seine sechs Familienmitglieder hier zwei Zimmer teilen, später hatten sie mehr Platz. Dreimal am Tag gab es Essen aus der Hotelküche. Das Internet funktionierte, Bargeld gab es nicht. "Zero cash", sagte Majid. "Wir können nichts selbst kaufen." Das Hotel verlassen durften sie nur in Notfällen, etwa für einen Krankenhausbesuch. 

Das größte Problem sei die Lage seiner Kinder, sagte Majid. Seit 2024 können sie keine Schule besuchen. Ein Privatlehrer, den er am Anfang fand, sei nicht mehr da. "Wir können mit der GIZ nur per E-Mail in Kontakt treten, wir wissen nicht, wo die zuständigen Mitarbeiter sind." Fragte er bei der GIZ nach, wie es weitergehe, bekam er stets dieselbe Antwort: Man habe keine Informationen, mit der Aufnahmeentscheidung habe man nichts zu tun. Der Kontakt zur Deutschen Botschaft war komplett abgerissen. Dass Dobrindt die Aufnahmezusagen zurücknehmen wollte, erfuhr Majid von ehemaligen Kollegen, die mittlerweile in Deutschland leben.

Wo sollen wir denn hin?

Majid
ehemalige Ortskraft inAfghanistan

Nach der Machtübernahme der Taliban gründeten Aktivist*innen den Verein Kabul Luftbrücke. "Wir wollten nicht zusehen, als die Bundesregierung ihrer Verantwortung gegenüber bedrohten Afghan*innen nicht gerecht wurde", heißt es in deren Selbstdarstellung. "Damals haben wir angefangen, gefährdete Afghan*innen nach Deutschland zu evakuieren – und tun das bis heute." Die Kabul Luftbrücke macht deutsche Medien immer wieder auf die Lage der Afghan*innen in Pakistan aufmerksam. Ende 2025 reiste ein ARD-Team nach Peschawar und interviewte einige der Wartenden.

Nachdem Dobrindt die Aufnahmezusagen widerrufen hatte, sammelte der Verein mehr als 100.000 Euro an Spenden. Gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte organisiert die Kabul Luftbrücke nun die juristischen Klagen von Menschen, deren Aufnahmezusage zurückgezogen wurde. Majid gehört zu ihnen. Der Kontakt zum Anwalt bestehe per Mail, berichtet Majid. "Er hält uns auf dem Laufenden." Doch genaue Informationen gebe es nicht. "Niemand kann sagen, wie das ausgeht."

"Alle hatten Zusagen, alle wurden widerrufen"

Anfang November 2025 erhielt Majid die erste offizielle Mail aus Deutschland. Wenn er nicht weiter versuche, die von der Ampelregierung in Aussicht gestellte Aufnahme in Anspruch zu nehmen, bekomme er 13.000 Euro, falls die Familie nach Afghanistan zurückkehre oder in ein anderes Land ausreise – für das sie sich aber selbst ein Visum beschaffen müsse. Zwischen November und Dezember 2025 kamen in kurzer Folge vier weitere E-Mails mit demselben Angebot, berichtet er. In ein Drittland auszureisen, sei aussichtslos, glaubt Majid. "Wo sollen wir denn hin?" Kein Land werde ihnen ein Visum geben. Nachdem er das Angebot zweimal abgelehnt hatte, hob das Bundesinnenministerium im Dezember 2025 die Aufnahmezusage auf. 187 Menschen seien damals in dem Hotel in Peschawar gewesen, ehemalige Ortskräfte wie er, Journalist*innen und Angehörige der Justiz. "Alle hatten Zusagen, alle wurden widerrufen."

Pakistan will abschieben

Aber auch Pakistan will Menschen wie Majid nicht mehr im Land haben. Bereits Ende 2023 kündigte die Regierung an, Afghan*innen massenhaft abzuschieben. Schätzungen zufolge wurden seither mindestens Hunderttausende Afghan*innen zur Rückkehr gezwungen; das Afghanistan Analysts Network nennt sogar die Zahl von zwei Millionen Menschen. Im Juli 2025 stoppte die Regierung die Visaverlängerung aller legal in Pakistan lebenden Afghan*innen. Auch die Visa von Majid und seiner Familie wurden nicht verlängert. Im Dezember 2025 gab es die erste Polizeirazzia im Hotel. Bis Februar folgten drei weitere Razzien. "Uns haben sie nicht geholt, aber andere", sagt Majid. 

Im Netz sucht er nach Online-Unterricht für die Kinder. Und er begleitet seinen Vater zu Behandlungen ins Krankenhaus. Zwischendurch ruft ihn der Vater eines afghanischen Freundes an, der als Ortskraft für die USA tätig war. Nun sitzt der in Pakistan im Gefängnis und wartet auf seine Abschiebung. Und es gibt weitere Probleme: Schon lange schwelten Feindseligkeiten zwischen den islamistischen Taliban in Afghanistan und dem Nachbarland Pakistan. Im Februar 2026 eskalierte die Situation. Die Armeen beider Staaten griffen sich gegenseitig an. Pakistans Verteidigungsminister Khawaja Asif sprach von einem "offenen Krieg" mit dem Nachbarland. Der Krieg sei nun deutlich zu spüren, sagte Majid Ende März während eines Gesprächs. "Die Spannungen nehmen zu." Es gebe viele Gerüchte. Wer untergetauchte Afghan*innen der pakistanischen Polizei melde, bekomme 10.000 Rupien Kopfgeld, heißt es. Dass Menschen in dem Hotel in Peschawar auf ihre Ausreise nach Deutschland warten, sei den Behörden zwar bekannt. Doch wer weiß, ob sie das weiterhin schütze, sagte Majid.

Menschen werden gezwungen, zwischen Geld und Überleben zu wählen.

Theresa
Bergmann
Asienreferentin von Amnesty International

Wenige Tage später schickte er eine WhatsApp-Nachricht. Es ist der Text einer neuen E-Mail, die die GIZ an die Wartenden verschickte: Wer keine gültige Einreiseerlaubnis nach Deutschland habe oder kein laufendes Verfahren bei der Deutschen Botschaft in Islamabad nachweisen könne, dessen Unterstützung werde "voraussichtlich eingestellt". Wer nach Afghanistan oder legal in ein Drittland ausreise, könne weiterhin Hilfe bekommen. "Nach der Ankunft in einem Drittland kann nach einer individuellen Prüfung eine zusätzliche einmalige finanzielle Unterstützung gewährt werden." Konkrete Beträge nannte das Schreiben nicht. Wer nach Afghanistan gehe, bekomme neben einer einmaligen finanziellen Unterstützung "gegebenenfalls Unterkunft, Verpflegung sowie medizinische und psychosoziale Betreuung für bis zu drei Monate".

Visa der Familie abgelaufen

Zunächst bot die GIZ an, einen Flug mit "KamAir (Direktflug)" nach Kabul zu buchen. "Genaue Details erhalten Sie nach der Buchung der Tickets. Die Kosten für die Ausreisegenehmigungen, die Flugtickets und den Flughafentransfer werden übernommen. Der Flug wird voraussichtlich in den kommenden Wochen stattfinden." Das Angebot gelte bis "Dienstag, 31.03., 17:00 Uhr." Ansonsten ende die derzeitige Unterstützung "spätestens am Dienstag, den 7. April 2026." Die Mail endete "Mit freundlichen Grüßen, AFG-PAK-Einsatzgruppe". Doch weil die Visa der Familie ausgelaufen waren, konnte sie keinen Flug mehr antreten und hätte über den gefährlichen Landweg zurückkehren müssen.

Das Angebot sei "eine Form von Erpressung", sagt Theresa Bergmann, Asienreferentin von Amnesty International in Berlin. "Menschen werden gezwungen, zwischen Geld und Überleben zu wählen." 

Die GIZ verweigert auf Anfrage jede Auskunft und verweist an die Bundesregierung. Im März hatte der frühere Direktor für Sicherheits- und Risikomanagement der GIZ in Afghanistan, Michael Rohschürmann, der Bundesregierung vorgeworfen, Ortskräfte und andere gefährdete Afghan*innen im Stich gelassen zu haben. Die Menschen seien in Pakistan "sich selbst überlassen", schrieb Rohschürmann in der Tageszeitung Die Welt. Es gebe für sie keinerlei psychologische Betreuung. Die Menschen, die nicht schon vorher traumatisiert waren, seien es jetzt. Das nehme er allen Beteiligten der vorherigen und der aktuellen Bundesregierung übel.

"Man hat es immer schwerer gemacht"

Viele, die sich schon lange mit diesen Fällen befassen, sagen, dass die Unterstützung für die Aufnahme von Afghan*innen bereits im März 2023 deutlich nachgelassen habe. Damals erhob das Magazin Cicero den Vorwurf, die Bundesregierung hole "Scharia-Richter" nach Deutschland (siehe Amnesty Journal 04/23). Das Blatt berief sich auf den Brief eines deutschen Diplomaten aus Islamabad an das Auswärtige Amt. Demnach seien rund die Hälfte der afghanischen Justizangehörigen, deren Aufnahme in Deutschland geplant sei, "keine Richter und Staatsanwälte mit klassischer Ausbildung", sondern "Absolventen von Koranschulen". Cicero machte daraus "Islamisten", und schnell fanden sich Unionspolitiker*innen, die der damaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) vorwarfen, "unsere Sicherheitsinteressen" zu vernachlässigen. Weitere Belege gab es nicht. 

Auch die Anschläge in Mannheim im Mai 2024 und in Solingen im August 2024 wirkten sich auf die gesellschaftliche Atmosphäre aus. Der Druck des Bundesinnenministeriums auf das Auswärtige Amt habe sich in der Folge erhöht, sagt Theresa Bergmann. "Es wurden immer umfangreichere Sicherheitsprüfungen verlangt, man hat es immer schwerer gemacht."

Ein mittelalter Mann sitzt in einem Hotelrestaurant an einem Tisch und liest ein Dokument.

Hoffnung auf ein Urteil aus Karlsruhe: Majid und seine Familie können nur warten (Pakistan, Peschawar, August 2026)

Im Fall Majids ergab die Sicherheitsprüfung keine Bedenken. Doch Dobrindt fühlte sich an die Zusagen seiner Vorgängerin schlicht nicht mehr gebunden. Im Frühjahr 2026 klagte Majid darauf, dass das Auswärtige Amt seiner Familie Visa für die Einreise nach Deutschland ausstellen müsse. Bis März wurden in Deutschland mindestens 501 Klagen gegen die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge widerrufenen Aufnahmezusagen eingereicht. Das Berliner Verwaltungsgericht gab Majid in erster Instanz recht. Der Rechtsstreit ging vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg weiter. Dieses Gericht gab im März 2026 im Kern der aktuellen Bundesregierung recht: Sie dürfe Afghan*innen eine sogenannte Aufnahmeerklärung gemäß Paragraf 22 des Aufenthaltsgesetzes, die die Ampelregierung aus "dringenden humanitären Gründen" gewährt habe, wieder entziehen.

Nach dieser Entscheidung stoppte die GIZ die Unterstützung für Majids Familie. Sie musste die Hotelkosten selbst bezahlen. Nachdem sein Anwalt Widerspruch gegen das Urteil eingelegt hatte, zahlte die GIZ dann doch weiter. Majids Fall liegt nun dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vor, dort wurden bis Ende Juli 2026 rund 30 weitere Klagen von ehemaligen Ortskräften und anderen Betroffenen eingereicht.

Ständig neue Razzien

In dem Hotel in Peschawar kam es zuletzt immer wieder zu Razzien. Majid konnte zum Glück eine Bestätigung vorzeigen, die belegt, dass seine Familie weiterhin von Deutschland finanziell unterstützt wird. "Die Polizisten sagten, sie würden das mit der zuständigen Behörde klären." Inzwischen musste die Familie, aus Gründen, die hier zu ihrer Sicherheit nicht näher benannt werden, in ein anderes Hotel in Peschawar umziehen. Auch hier leben Majid und seine Angehörigen wie eingesperrt, denn ihre Visa sind ausgelaufen, die pakistanische Regierung verlängert sie nicht. Geraten sie außerhalb des Hotels in eine Polizeikontrolle, droht ihnen die Abschiebung. "Die Kinder können ins Restaurant im Erdgeschoss gehen, sonst nirgendwohin", sagt Majid. Seine Schwester sei in einem fragilen psychischen Zustand. Schon 2015 hatte die Familie versucht, sie für eine medizinische Behandlung nach Deutschland zu bringen. Ohne Erfolg. "Als sie 2024 hörte, dass wir vielleicht in Deutschland aufgenommen werden, war sie die Glücklichste in unserer Familie", sagt er. Das Warten mache ihr nun umso mehr zu schaffen.

Pakistan setzt letzte Frist

Ende Juni 2026 setzte die pakistanische Regierung allen Afghan*innen ohne Visum eine letzte Frist. Bis zum 10. Juli müssten sie das Land verlassen haben. Danach würde die Polizei mit Razzien nach Afghan*innen suchen und diese abschieben. Die Frist verstrich, Majids Familie geschah nichts. Aber bleibt das auch so?

Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums teilte Mitte Juli auf Anfrage mit, dass alle Anträge aus dem "Ortskräfteverfahren", der "Menschenrechtsliste" und dem "Überbrückungsprogramm" abgearbeitet seien. Lediglich aus dem Bundesaufnahmeprogramm würden noch Anträge von etwa 50 Personen bearbeitet. Bis wann diese abgeschlossen seien, sei offen. In Pakistan würden noch "mehrere hundert Personen" Unterstützungsleistungen erhalten, deren Aufnahmezusagen oder -erklärungen aufgehoben worden seien. Diese Unterstützung sei vorübergehend und "ein freiwilliges Angebot, auf das kein Anspruch besteht". Wenn Gerichte in laufenden Verfahren aber eine Zusicherung für weitere Zahlungen "erbitten" oder eine entsprechende Entscheidung erlassen würden, "kommt die Bundesregierung diesen nach". 

Der Umgang mit den afghanischen Ortskräften zeige, dass die Bundesregierung "den Rechtsstaat aushöhlt", sagt Theresa Bergmann. Mit solchen Methoden treibe Bundesinnenminister Dobrindt seine "Migrationswende" voran. "Es ist ganz klar, dass es hier um das Signal geht: Niemand kommt mehr rein, egal um welchen Preis."

Hoffnung auf ein Urteil aus Karlsruhe

Ende Juli 2025 schickte Majid eines Abends eine aufgeregte Nachricht mit einem Link zu einer Terminankündigung aus Karlsruhe. "Morgen entscheidet das Gericht", schrieb er. 

Am nächsten Tag gab es tatsächlich ein erstes Urteil – im Fall einer anderen Ortskraft. "Auch wenn der Exekutive zulässigerweise ein weiter Entscheidungsspielraum eingeräumt ist, so ist sie im Rechtsstaat niemals 'völlig frei'", hieß es darin. "Sie ist an allgemeine rechtsstaatliche Grundsätze wie das Willkürverbot gebunden." Soll heißen: Dobrindt durfte die Zusagen für die afghanischen Ortskräfte nicht pauschal zurückziehen. Er hätte dies individuell begründen müssen. Doch wie die Regierung den Beschluss aus Karlsruhe auslegen wird, und wie sie die Ablehnungen in den Einzelfällen begründen wird, ist offen. 

Majid setzt nun alle Hoffnung auf ein Urteil aus Karlsruhe in seinem Fall. Ob und wann das kommt, ist offen. "Jetzt können wir nur noch warten", sagt er.

Christian Jakob ist taz-Redakteur und Journalist. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung von Amnesty International wieder.

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