Ziviler Ungehorsam: "Die eigene Verletzlichkeit einsetzen"
Black lives matter: Demonstrierende in Stockholm zeigen Solidarität mit Protesten in den USA nach dem Tod von George Floyd (Stockholm, Schweden, Juni 2020)
© Jonathan Nackstrand/Getty Images
Aktionen gegen Rassismus, Mahnwachen vor Abtreibungspraxen, Klimablockaden – das Vorgehen von Aktivist*innen ist häufig umstritten. Sind Akte zivilen Ungehorsams legitim? Und wo sind die Grenzen? Ein Gespräch mit der Juristin Samira Akbarian.
Interview: Till Schmidt
Für Sie steht ziviler Ungehorsam grundsätzlich auf dem Boden des Grundgesetzes. Warum?
In der Rechtswissenschaft herrscht seit Langem die Meinung vor, ziviler Ungehorsam sei mit Demokratie und Rechtsstaat nicht vereinbar. Ziviler Ungehorsam stelle die demokratisch-rechtsstaatliche Ordnung infrage, erhebe sich über die Gesetze und richte sich gegen das Gleichheitsprinzip, als deren Kern das Mehrheitsprinzip gilt. Ich denke aber, ziviler Ungehorsam ist sehr wohl mit Demokratie und Rechtsstaat vereinbar – wenn wir ihn als Verfassungsinterpretation verstehen.
Was bedeutet das?
Alles, was in der Verfassung steht, kann auch anders interpretiert werden. Nicht nur das Verfassungsgericht legt die Verfassung aus, sondern auch die Gemeinschaft der Verfassungsinterpret*innen. Mit zivilem Ungehorsam, so wie ich ihn verstehe, versucht man auf die Prinzipien Freiheit und Gleichheit hinzuwirken – also so etwas wie ein Recht auf Rechte umzusetzen oder als Teil einer Gemeinschaft der Verfassungsinterpret*innen zu handeln. Dazu gehört, auf Mittel zurückzugreifen, die die Verletzlichkeit anderer Personen nicht ausnutzen, sondern sie berücksichtigen. Ziviler Ungehorsam findet also genau an dieser Schnittstelle zwischen Zweck und Mittel statt.
Können Sie dafür ein Beispiel nennen?
Wenn sich Mitglieder der Letzten Generation auf der Straße festkleben, verstößt das gegen die Straßenverkehrsordnung und gilt in der Regel als Nötigung. Aus meiner Sicht interpretieren die Protestierenden damit Artikel 20a des Grundgesetzes. Das darin festgeschriebene Gebot, natürliche Lebensgrundlagen zu schützen, verstehen sie als Aufforderung für mehr Klimaschutz. Die Protestierenden wollen darauf hinwirken, dass zukünftige Generationen, die sich aktuell in Deutschland nicht vertreten können, vertreten werden, und dass sie in der Ordnung, in der wir leben, auch in Zukunft noch leben können. Für diesen Protest setzen sie ihre eigene Verletzlichkeit ein.
Proteste sind aber nicht immer friedlich und inklusiv. Die Verletzlichkeit anderer wird oft nicht berücksichtigt oder sogar gezielt ausgenutzt. Frauenfeindlichkeit, Rassismus oder Antisemitismus gibt es auch unter Linken und Liberalen.
Das Prinzip der Gleichheit schließt es in meinem Verständnis von zivilem Ungehorsam aus, die Verletzlichkeit von anderen auszunutzen. Der "Sturm" auf das US-Kapitol im Januar 2021 ist so betrachtet kein Akt des zivilen Ungehorsams. Das gilt auch für Proteste gegen Schwangerschaftsabbrüche vor Arztpraxen, die entsprechende Eingriffe durchführen. Da kann man zwar von einer Verfassungsinterpretation durch die Protestierenden sprechen, weil die Abbrüche den Schutz des ungeborenen Lebens berühren. Allerdings setzt dieser Protest nicht die eigene Verletzlichkeit ein, sondern die der Schwangeren. Daher handelt es sich nicht um Akte zivilen Ungehorsams.
Samira Akbarian, Juristin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Goethe-Universität in Frankfurt (2026)
© Patrick Pollmeier
Warum beziehen Sie sich auf die sehr abstrakten Werte Freiheit und Gleichheit und nicht auf die unteilbaren Menschenrechte und auf Bürgerrechte?
Für mich gehören Freiheit und Gleichheit als rechtliche Prinzipien zusammen. Die eigene Verletzlichkeit einzusetzen und dabei nicht die der anderen auszunutzen, hat ein ethisches Moment. Bei den Protesten geht es darum, die richtige Mitte zwischen den beiden Prinzipien und dem Einsatz der eigenen Verletzlichkeit zu finden. Das ist eine Herausforderung, und da kann immer auch viel schiefgehen. Beim "Sturm" aufs Kapitol scheint mir dieser Impetus nicht vorhanden gewesen zu sein. Ziviler Ungehorsam arbeitet mit einem Element der Störung, der Unterbrechung der existierenden Ordnung. Aber er arbeitet an der Verfassung und will sie nicht abschaffen. Ziviler Ungehorsam ist also nicht revolutionär.
Protestierenden wird oft vorgeworfen, nicht konstruktiv zu sein, oder sie gelten als elitär.
Die Aussage, Protestierende seien alle nur Kinder aus elitären Bildungsbürgerhaushalten, ist oft nicht ganz falsch, wenn auch stark verallgemeinernd. Aber wo liegt der Vorwurf? Dass Menschen, die Privilegien haben, diese nutzen, ist normal. Sie vertreten mit ihrem Protest Menschen, die sich derzeit oder hierzulande nicht selbst vertreten können. Wenn es um Klimaschutz geht, dann geht es ja nicht nur um die Menschen, die zurzeit in Deutschland leben, sondern vor allem um zukünftige Generationen und um Menschen im globalen Süden. Wer sich an Protesten zivilen Ungehorsams trotz eines höheren Verletzungsrisikos beteiligt, macht das aus einer Not heraus. Denken Sie an Black Lives Matter: Als Schwarzer Mensch im öffentlichen Raum zu sein, ist mit mehr Risiken verbunden.
Wie steht es um Protestierende und Proteste, die die Überschreitung der Ordnung um ihrer selbst willen feiern?
Ziviler Ungehorsam kann auch erst einmal nur eine Störung, eine Unterbrechung der Ordnung sein. Jemand wie Luisa Neubauer bringt sich aber auch parteipolitisch ein und klagt vor Gerichten. Doch selbst ohne die prompte Vorlage eines konkreten politischen Programms hat ziviler Ungehorsam einen Wert. Etwa den, dass Menschen ihre Wut, Verzweiflung und Frustration darüber äußern können, dass ihre Kinder, weil sie Schwarz sind, ermordet wurden oder von einem Polizisten erschossen werden könnten. Das Gleiche gilt für junge Menschen und ihre Frustration, Wut und Angst darüber, dass sie und ihre Nachfahren vielleicht in Zukunft wegen der Erderwärmung nicht mehr in einer sicheren Welt leben können. Diese Proteste haben einen Wert für die Demokratie, sie können Entwicklungen für das Gemeinwesen anstoßen. Nehmen wir die Frauenbewegung: Zunächst mussten sich überhaupt erst einmal ein paar Frauen finden, die protestierten. In der Folge entwickelte sich ein Problembewusstsein für die Lage der Frauen, aus dem wiederum wurde ein politisches Programm. Diese niedrigschwelligen Momente des Protests sind eine der Voraussetzungen, damit es dazu überhaupt kommen kann.
Samira Akbarian ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Ihre Doktorarbeit zu zivilen Ungehorsam ist vielfach ausgezeichnet worden. Auf ihr basiert Akbarians Buch "Recht brechen".